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Gemeindeverwaltung Gelenau
Hauptamt
Jolina Drechsel
Rathausplatz 1
09423 Gelenau/Erzgeb.

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Beschlüsse 2017

Beschlüsse vom 20.12.2017

Beschluss Nr. 55/2017
Der Gemeinderat beschließt den Arbeitsplan für das 1. Halbjahr 2018.

Beschlüsse vom 28.11.2017

Beschluss Nr. 46/2017
Der Gemeinderat beschließt die Fortführung des Ortsverkehrs Gelenau bis zum 31. 12. 2019 und die Verlängerung des bestehenden Vertrages mit der RVE GmbH zu unveränderten Bedingungen und Konditionen bis zum 31. 12. 2019.

Beschluss Nr. 47/2017
Die Gemeinde Gelenau/Erzgeb. und die Initiativgruppe Kindertagesstätte „Villa Kunterbunt“ e. V. zur Entlohnung der Angestellten der Initiativgruppe. Bis zum 30.09.2019 sind die Verhandlungen zwischen den Vertragsparteien für die Folgejahre abzuschließen.

Beschluss Nr. 48/2017
Der Haushaltsplan der Initiativgruppe Kindertagesstätte „Villa Kunterbunt“ e. V. für das Jahr 2018 wird wie eingereicht bestätigt. Den Eigenanteil an den Betriebskosten erbringt die Initiativgruppe Kindertagesstätte „Villa Kunterbunt“ e. V. durch Unterstützung der Gemeindeverwaltung bei der Ausgestaltung der Seniorenweihnachtsfeiern / Basteln der Geschenke Kinderfest / Renovierung von Gruppenzimmern - finanzieller Wert des Eigenanteils: 11.375,00 €. Die Initiativgruppe Kindertagesstätte „Villa Kunterbunt“ e. V. hat der Gemeindeverwaltung Gelenau/Erzgeb. per 30.06. 2018 eine Plan-Ist-Abrechnung einzureichen. Des Weiteren hat die Initiativgruppe monatliche (bis 10. Des Folgemonats) eine Übersicht über die Auslastung der Einrichtung und über den Einsatz des pädagogischen Personals vorzulegen. Die Rahmenvereinbarung zur Aufbringung der Betriebskosten wird entsprechend des Haushaltsplanes 2018 geändert.

Beschluss Nr. 49/2017
Der Gemeinderat beschließt die Haushaltssatzung für das Jahr 2018 in der als Entwurf vorliegenden Form mit Haushaltsplan und Anlagen nach den Bestimmungen des Gesetzes über das neue Haushalts- und Rechnungswesen im Freistaat Sachsen.

Beschluss Nr. 50/2017
Der Gemeinderat beschließt:

Für das Jahr 2017 gelten in den Einrichtungen Sportareal „Erzgebirgsblick“, Halle Volkshaus und Turnhalle Pestalozzi-Grundschule folgende Stundensätze als Abschläge:

- Sportareal „Erzgebirgsblick“: Sportareal Halle: 18,00 €/Std.
                                                     Sportplatz/Umkleide Areal: 6,00 €/Std.
                                                     Sportplatz Areal/Umkleide Volkshaus: 3,50 €/Std.
-
Halle Volkshaus: 15,50 €/Std.
-
Turnhalle Pestalozzi-Grundschule: 10,00 €/Std.

Die für das Jahr 2016 als Abschläge erhobenen Stundensätze werden als endgültige Stundensätze für 2016 bestätigt.

Beschluss Nr. 51/2017

Der Gemeinderat beschließt die Beteiligung am Tourismusprojekt „Vernetzung und Qualifizierung der Tourismusarbeit in der LEADER-Region Zwönitztal-Greifensteine“ gemäß Anlage unter der Voraussetzung, dass das Projekt an konkrete Ziele gebunden wird. Die erforderlichen Finanzmittel für die Jahre 2018 bis 2020 sowie die Rückzahlung nach Auszahlung der entsprechenden Fördermittel im Jahr 2021 sind in den Haushaltplan einzustellen.

Der Bürgermeister wird ermächtigt, eine diesbezügliche Vereinbarung zwischen dem Verein zur Entwicklung der Zwönitztal-Greifensteinregion e. V. und der Gemeinde Gelenau zu unterzeichnen.

Der Beschluss gilt vorbehaltlich einer Bewilligung der Fördermittel.

Beschluss Nr. 52/2017

Der Gemeinderat beschließt den Verkauf des Flurstücks 377/1 der Gemarkung Gelenau mit einer Grundstücksgröße von 464 m².

Beschlüsse vom 24.10.2017

Beschluss Nr. 42/2017
Der Gemeinderat stellt den Jahresabschluss der Gemeinde Gelenau zum 31.12.2015 in der vorliegenden von Dr. Vieler + Partner GbR geprüften Fassung mit nachfolgend aufgeführtem Stand fest:

Jahresabschluss zum 31.12.2015
Ordentliches Ergebnis 105.358,04 EUR
Sonderergebnis 109.383,71 EUR
Gesamtergebnis 214.741,75 EUR
Bilanzsumme 41.567.854,08 EUR
Veränderung des Finanzmittelbestandes im abgeschlossen Haushaltsjahr 676.064,98 EUR
Endbestand an Zahlungsmitteln 3.178.713,44 EUR

Gemäß § 25 Abs. 4 SächsKomHVO-Doppik wurden die aus den Vorjahren vorgetragenen Fehlbeträge mit dem Basiskapital verrechnet.

Beschluss Nr. 43/2017
1. Der Gemeinderat beruft Herrn Roger Dietze aus dem Aufsichtsrat der Gelenauer Wohnungsgesellschaft mbH ab. Herr Dietze soll künftig in die Gesellschafterversammlung entsandt werden.
2. Der Gemeinderat beschließt die Zusammensetzung des künftigen Aufsichtsrates der Gelenauer Wohnungsgesellschaft mbH mit Bürgermeister, Gemeinderat Matthias Müller und Gemeinderat Hendrik Seibt.

Beschluss Nr. 44/2017
Der Gemeinderat entsendet neben dem Bürgermeister als gesetzlichen Vertreter der Gemeinde Gelenau/Erzgeb. folgende Vertreter in die Gesellschafterversammlung der Gelenauer Wohnungsgesellschaft mbH: Herrn Roger Dietze und Herrn Silvio Beier.

Beschluss Nr. 45/2017
Der Gemeinderat beschließt die unbefristete Einstellung von Herrn Dr. Steve Rother als Leiter der Kämmerei ab 01.01.2018 mit der Hälfte der durchschnittlichen regelmäßigen Arbeitszeit eines entsprechenden Vollbeschäftigten.

Beschlüsse vom 31.08.2017

Beschluss-Nr. 38/2017
Der Gemeinderat beschließt den Abschluss des Rahmenvertrages für die Lieferung und den Bezug von Erdgas für die gemeindeeigenen Einrichtungen.

Beschluss-Nr. 39/2017
Der Gemeinderat Gelenau stimmt dem forstlichen Wirtschaftsplan 2018 für den Kommunalwald der Gemeinde Gelenau (Forstbetrieb 3157) im Bereich des Forstbezirks Neudorf zu. Der forstliche Wirtschaftsplan ist im Haushalt 2018 entsprechend aufzunehmen.

Beschluss-Nr. 40/2017
Der Gemeinderat beschließt den Verkauf eines Teilstücks aus Flurstück Nr. 1004/4 der Gemarkung Gelenau.

Beschluss-Nr. 41/2017
Der Gemeinderat beschließt den Verkauf eines Teilstücks aus Flurstück Nr. 1004/4 der Gemarkung Gelenau.

Beschlüsse vom 22.08.2017

Beschluss Nr. 36/2017
Der Gemeinderat bestätigt den neu einzureichenden Förderantrag: Komplettrückbau leerstehendes Wohngebäude sowie Herrichtung Außenanlagen, Straße der Befreiung 5, Gelenau. Die Maßnahme ist im Haushalt- und Finanzplan 2018 aufzunehmen.

Beschluss Nr. 37/2017
Der Gemeinderat beschließt zum Vorgehen zum Verkauf eines Grundstücks.

Beschlüsse vom 20.07.2017

Beschluss Nr. 29/2017
Der Gemeinderat beschließt, die Bauleistung Los 22 - Fassadenarbeiten Altbau - Neubau Verbindungsbau und Sanierung Altbau der Freien Schule Erzgebirgsblick, Straße der Einheit 79 in 09423 Gelenau an das Unternehmen Maler Unitas GmbH, August-Bebel-Straße 4, 09405 Zschopau zum Angebotspreis von 44.044,11 EUR zu vergeben.

Beschluss Nr. 30/2017
Der Gemeinderat beschließt, die Bauleistung Los 23 – Vollwärmeschutz Zwischenbau - Neubau Verbindungsbau und Sanierung Altbau der Freien Schule Erzgebirgsblick, Straße der Einheit 79 in 09423 Gelenau an das Unternehmen Heinrich Schmid GmbH & Co. KG, Dorotheenstraße 25, 08058 Zwickau zum Angebotspreis von 44.678,11 EUR zu vergeben.

Beschluss Nr. 31/2017
Der Gemeinderat beschließt, die Bauleistung Los 24 - Dachklempnerarbeiten Zwischenbau - Neubau Verbindungsbau und Sanierung Altbau der Freien Schule Erzgebirgsblick, Straße der Einheit 79 in 09423 Gelenau an das Unternehmen Bauklempnerei Gunnar Arnold, Louis-Riedel-Weg 105, 09423 Gelenau zum Angebotspreis von 26.408,73 EUR zu vergeben.

Beschluss Nr. 32/2017
Der Gemeinderat beschließt, die Bauleistung Los 30 - Außenanlagen - Neubau Verbindungsbau und Sanierung Altbau der Freien Schule Erzgebirgsblick, Straße der Einheit 79 in 09423 Gelenau an das Unternehmen Massiv- und Industriebau GmbH, Hauptstraße 53 D, 09430 Amtsberg/OT Weißbach zum Angebotspreis von 285.227,91 EUR zu vergeben.

Beschluss Nr. 33/2017
Der Gemeinderat bestätigt den neu einzureichenden Förderantrag: Schaffung barrierefreier Zugang/Ausgang und brandschutzgerechte Sanierung der Turnhalle „Volkshaus“. Die Maßnahme ist im Haushalts- und Finanzplan 2018 aufzunehmen.

Beschluss Nr. 34/2017
Der Gemeinderat beschließt den Grundstückskauf von Teilflächen aus den Flurstücken 499 a und 499 b und Tausch einer Teilfläche aus Flurstück 499 b, mit einer Teilfläche aus Flurstück 499, jeweils der Gemarkung Gelenau, zu der vorgeschlagenen Verfahrensweise. Für die einzelnen Teilflächen ist durch einen Sachverständigen ein Verkehrswertgutachten anzufertigen, auf dessen Grundlage soll die Kaufpreisbildung erfolgen. Unter dem Vorbehalt, dass der Kaufpreis der einzelnen Teilflächen nicht höher als 26,00 EUR/m² ist, wird der Bürgermeister ermächtigt, den Kaufpreis auf Grundlage des Verkehrswertgutachtens festzusetzen und die Verträge über den Kauf bzw. Tausch der Flächen abzuschließen sowie alle hierfür notwendigen Erklärungen abzugeben.

Beschluss Nr. 35/2017
Mit Beginn des Schuljahres 2017/2018 (01.08.2017) wird für die Nutzung des Schulgebäudes, Straße der Einheit 79, Gelenau/Erzgeb. von der Freien Schule Erzgebirgsblick gGmbH eine monatliche Miete in Höhe von 4.200,00 EUR erhoben. Die Verwaltung wird beauftragt, den bestehenden Mietvertrag entsprechend zu ändern.

Beschlüsse vom 27.06.2017

Beschluss Nr. 26/2017
Der Gemeinderat beschließt, dem Gelenauer Ornithologenverein e. V. eine Zuwendung in Höhe von 1.104,71 EUR für die Reparaturarbeiten am Dach des Vereinsheims zu gewähren. Da im laufenden Kalenderjahr keine finanziellen Mittel im Bereich Zuwendungen an Vereine mehr zur Verfügung stehen, soll die Auszahlung der Zuwendung erst im Jahr 2018 erfolgen.

Beschluss Nr. 27/2017
Der Gemeinderat beschließt den Arbeitsplan für das 2. Halbjahr 2017.

Beschluss Nr. 28/2017
Der Auftrag für die örtliche Prüfung der Jahresrechnungen 2015, 2016 und 2017 wird zu einem jährlichen Nettopreis von 7.500 EUR zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer und Auslagen an Dr. Vieler + Partner GbR erteilt.

Beschlüsse vom 23.05.2017

Beschluss Nr. 22/2017
Der Gemeinderat beschließt, zum Verfahren der Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Amtsberg für Planungen im OT Weißbach das Einvernehmen der Gemeinde Gelenau/Erzgeb. zu erteilen.

Beschluss Nr. 23/2017
Der Gemeinderat beschließt, zum Verfahren zur Erstellung einer Ergänzungssatzung „Dorfstraße“ der Stadt Thum OT Herold das Einvernehmen der Gemeinde Gelenau/Erzgeb. zu erteilen.

Beschluss Nr. 24/2017
Bereich Kinderkrippe/Kindergarten/Hort
Die eingereichte Jahresrechnung 2016 belegt, dass 33.406,35 EUR zu viel an Kommunalanteil an die Initiativgruppe ausgezahlt wurde. Dieser Fehlbetrag ist entsprechend der Rahmenvereinbarung über die Aufbringung der Betriebskosten zwischen der Gemeinde Gelenau/Erzgeb. und der Initiativgruppe Kindertagesstätte „Kunterbunt“ e. V. auszugleichen, d. h. die Initiativgruppe hat diesen Betrag der Gemeinde Gelenau/Erzgeb. zu erstatten.
Bereich Tagespflege
Für die Tagespflegestelle werden die zusätzlichen Personalkosten für die Vertretungsregelung in Höhe von 2.757,78 EUR anerkannt und von der Gemeinde Gelenau/Erzgeb. in voller Höhe getragen. Der darüber hinausgehende Fehlbetrag geht zu Lasten der Initiativgruppe.
Betriebskosten pro Platz
Die Betriebskosten pro Platz werden für alle Bereich mit der Jahresrechnung 2016 bestätigt.

Beschluss Nr. 25/2017
Die Berechnung der Betriebskosten pro Platz für das Jahr 2016 ergab, dass in den Bereichen Krippe/Tagespflege und Hort die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestgrenzen bei den Elternbeiträgen nicht erreicht werden. Daher soll ab dem 01.09.2017 folgende Anpassung der Elternbeiträge erfolgen: Bereich Krippe/Tagespflege Erhöhung um 15,00 EUR auf 195,00 EUR
Bereich Hort Erhöhung um 4,00 EUR auf 53,00 EUR Der Sachverhalt wird mit dem Jugendamt des Erzgebirgskreises und der Initiativgruppe Kindertagesstätte „Kunterbunt“ e. V. abgestimmt.

Beschlüsse vom 25.04.2017

Beschluss Nr. 19/2017
Der Gemeinderat beschließt, zum Verfahren Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB „Wohngebiet Frischegarten“ der Gemeinde Burkhardtsdorf das Einvernehmen der Gemeinde Gelenau zu erteilen.

Beschluss Nr. 20/2017
Der Gemeinderat beschließt den Verkauf des Grundstücks Flurstück Nr. 1018/67 und 1018/73 der Gemarkung Gelenau mit einer Gesamtgröße von 898 m².

Beschluss Nr. 21/2017
Der Gemeinderat beschließt den Gesellschaftsvertrag der Gelenauer Wohnungsgesellschaft mbH.

Beschlüsse vom 28. 03. 2017

Beschluss Nr. 11/2017
In der Hauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Gelenau wurde der neue Wehrleiter gewählt. Der Gemeinderat erteilt dazu seine Zustimmung.

Beschluss Nr. 12/2017
In der Hauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Gelenau wurde der neue Stellvertreter des Wehrleiters gewählt. Der Gemeinderat erteilt dazu seine Zustimmung.

Beschluss Nr. 13/2017
Der Gemeinderat stellt den Jahresabschluss der Gemeinde Gelenau zum 31.12.2014 in der vorliegenden von Dr. Vieler + Partner GbR geprüften Fassung mit nachfolgend aufgeführtem Stand fest:

Jahresabschluss zum 31.12.2014:
Ordentliches Ergebnis 246.003,89 EUR
Sonderergebnis 13.771,11 EUR
Gesamtergebnis 259.775,00 EUR
Bilanzsumme 41.239.914,55 EUR

Veränderung des Finanzmittelbestandes im
abgeschlossenen Haushaltsjahr -190.550,00 EUR
Endbestand an Zahlungsmitteln 2.502.648,46 EUR

Gemäß § 25 SächsKomHVO-Doppik wurden der Überschuss des Jahresergebnisses in Höhe von 259.775,00 EUR und auch die Rücklage in Höhe von 10.553,92 EUR für die Deckung der Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses aus Vorjahren verwendet.

Beschluss Nr. 14/2017
Der Gemeinderat beschließt, die Bauleistung - Errichtung Wohnmobilstellplatz - an das Unternehmen STB Straßenbau GmbH, 09427 Ehrenfriedersdorf, zum Angebotspreis von 214.027,00 EUR zu vergeben.

Beschluss Nr. 15/2017
Der Gemeinderat fasst den Beschluss zur 1. Änderung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan „Wohnpark Volkshaus“ Flurstück Nr. 1004/4 und Teilstück des Flurstücks Nr. 1004/5 der Gemarkung Gelenau.

Beschluss Nr. 16/2017
Der Gemeinderat beschließt die Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht gemäß § 25 Abs. 1 Nr. 2 BauGB für das gesamte Grundstück Flurstück Nr. 1004/4 der Gemarkung Gelenau.

Beschluss Nr. 17/2017
Der Gemeinderat stimmt einer außerplanmäßigen Auszahlung in Höhe von 150 TEUR für den Erwerb des Flurstücks 1004/4 der Gemarkung Gelenau zu.

Beschluss Nr. 17-1/2017
Der Gemeinderat beschließt, das gemeindliche Vorkaufsrecht für das Grundstück Flurstück 1004/4 der Gemarkung Gelenau auszuüben.

Beschluss Nr. 18/2017
Der Gemeinderat beschließt, die Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über den Rechtsschutz für Bedienstete des Freistaates Sachsen in Straf- und anderen Verfahren (VwV Rechtsschutz) für die Bediensteten der Gemeinde Gelenau/Erzgeb. entsprechend anzuwenden.

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