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Amtsblatt

1.Seite Dezember 23

Polizei

Gelenau
Ihr Bürgerpolizist vor Ort
Polizeihauptmeisterin Peggy Naumann

Betreuungsbereich und Erreichbarkeit
Adresse: Polizeistandort Ehrenfriedersdorf (Sitz im Rathaus)
Markt 1
09427 Ehrenfriedersdorf
Telefon: +49 37341 5799-11
Telefax: +49 37341 5799-18
Betreuungsbereich: Gelenau und Thum

Sprechzeiten:
dienstags 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr im Standort Ehrenfriedersdorf
 
Sollte der Polizeistandort nicht besetzt oder Ihr Bürgerpolizist nicht erreichbar sein, wenden Sie sich bitte an das Polizeirevier Annaberg.

Weiterführende Informationen dazu finden Sie auf folgender Website: https://www.polizei.sachsen.de/de/26410.htm

Gälner Hymne NEU!

Beschluss Nr. 53-1/2023
Der Gemeinderat der Gemeinde Gelenau wägt die Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes „Wohngebiet am Louis-Riedel-Weg“ in der Gemeinde Gelenau mit Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom Mai 2023 gemäß Anlage 1 (Abwägungstabelle) im Punkt: 12.1 Stellungnahme Industrie- und Handelskammer Chemnitz einzeln ab und beschließt das Abwägungsergebnis.
Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt die Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Nachbargemeinden sowie die Öffentlichkeit von der Behandlung der Stellungnahmen in Kenntnis zu setzen.
Ergebnis der Abstimmung: 13 Ja-Stimmen, keine Gegenstimme, eine Stimmenthaltung

Beschluss Nr. 53-2/2023
Der Gemeinderat der Gemeinde Gelenau wägt die Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes „Wohngebiet am Louis-Riedel-Weg“ in der Gemeinde Gelenau mit Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom Mai 2023 gemäß Anlage 1 (Abwägungstabelle) im Punkt: 18.2.1 Stellungnahme Deutsche Telekom Technik GmbH, Leipzig einzeln ab und beschließt das Abwägungsergebnis.
Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt die Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Nachbargemeinden sowie die Öffentlichkeit von der Behandlung der Stellungnahmen in Kenntnis zu setzen.
Ergebnis der Abstimmung: 14 Ja-Stimmen, keine Gegenstimme, keine Stimmenthaltung

Beschluss Nr. 53/2023
Der Gemeinderat der Gemeinde Gelenau wägt die Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes „Wohngebiet am Louis-Riedel-Weg“ in der Gemeinde Gelenau mit Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom Mai 2023 gemäß Anlage 1 (Abwägungstabelle) ab und beschließt das Abwägungsergebnis.
Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt die Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Nachbargemeinden sowie die Öffentlichkeit von der Behandlung der Stellungnahmen in Kenntnis zu setzen.
Ergebnis der Abstimmung: 12 Ja-Stimmen, eine Gegenstimme, eine Stimmenthaltung

Beschluss Nr. 54/2023
1. Der Gemeinderat der Gemeinde Gelenau beschließt den Bebauungsplan „Wohngebiet am Louis-Riedel-Weg“ bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Textteil (Teil B) in der Fassung vom August 2023 als Satzung.
2. Die Begründung mit Umweltbericht wird gebilligt

3. Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt den Bebauungsplan „Wohngebiet am Louis-Riedel-Weg“ nach § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Bebauungsplan mit Begründung und Umweltbericht sowie zusammenfassender Erklärung während der Sprechzeiten von jedermann eingesehen und über den Inhalt des Planes Auskunft verlangt werden kann.
Ergebnis der Abstimmung: 13 Ja-Stimmen, keine Gegenstimme, eine Stimmenthaltung

Beschluss-Nr. 55/2023
1. Der Gemeinderat der Gemeinde Gelenau billigt den Entwurf des Bebauungsplanes „Nr. 14- 20-06/1 Erweiterung Gewerbegebiet B 95 - 3. BA“ in der Gemeinde Gelenau mit Begründung in der Fassung vom Juli 2023 und Umweltbericht in der Fassung vom April 2023.
2. Der Gemeinderat beschließt, die vollständigen Planunterlagen für die Dauer eines Monats nach § 3 Abs. 2 BauGB nach vorheriger Bekanntmachung im Amtsblatt der Gemeinde/Erzgeb. öffentlich auszulegen sowie im Landesportal Bauleitplanung zu veröffentlichen.
3. Gleichzeitig mit der Öffentlichkeitsbeteiligung ist eine Trägerbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB unter Einbeziehung der berührten Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden durchzuführen.
4. Die öffentliche Auslegung ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Ergebnis der Abstimmung: 14 Ja-Stimmen, keine Gegenstimme, keine Stimmenthaltung

Beschluss-Nr. 56/2023 - nichtöffentlich
Der Gemeinderat beschließt den Verkaufspreis für das „Wohngebiet am Louis-Riedel-Weg“.

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