Beschluss Nr. 57/2023
Der Gemeinderat wählt den Gemeindewahlausschuss für die Kommunalwahl 2024:
Vorsitzende: Müller, Nancy
stellvertretende Vorsitzende: Drechsel, Jolina
Beisitzer: Tautenhahn, Maritta und Dietz, Sieglinde
Stellvertreter der Beisitzer: Lange, Ines und Hilbert, Bianca
Ergebnis der Abstimmung: 13 Ja-Stimmen, keine Gegenstimmen, keine Stimmenthaltung
Beschluss Nr. 58/2023
Der Gemeinderat beschließt den Erwerb von zehn Genossenschaftsanteilen der Bürger Energie Drebach eG.
Ergebnis der Abstimmung: 12 Ja-Stimmen, keine Gegenstimmen, 1 Stimmenthaltung
Beschluss Nr. 59/2023
Der Gemeinderat beschließt, dass für die Haushaltsplanung 2024 die Realsteuerhebesätze wie folgt zugrunde gelegt werden:
Grundsteuer A bisher 290 % ab 2024: 300 %
Grundsteuer B bisher 390 % ab 2024: 420 %
Gewerbesteuer bisher 380 % ab 2024: 390 %.
Ergebnis der Abstimmung: 11 Ja-Stimmen, 2 Gegenstimmen, keine Stimmenthaltung
Beschluss Nr. 60/2023
Der Gemeinderat beschließt den Abschluss eines Gaslieferungsvertrages für die kommunalen Einrichtungen ab dem 01.01.2024 mit den Stadtwerken Annaberg-Buchholz für eine Laufzeit von 24 Monaten zum Preis von 269.445,78 €.
Der Gemeinderat beauftragt den Bürgermeister mit dem Abschluss des Vertrages, da die Bindungsfrist an die Angebote nur ca. 2 Stunden beträgt. Die Abweichungen am 15.11.2023 können bis ca. 2% der Gesamtkosten betragen.
Ergebnis der Abstimmung: 13 Ja-Stimmen, keine Gegenstimmen, keine Stimmenthaltung
Beschluss Nr. 61/2023
Der Gemeinderat beschließt den Abschluss eines Stromliefervertrages für die kommunalen Einrichtungen ab dem 01.01.2024 (bzw. ab dem frühestmöglichen Zeitpunkt nach Kündigung) mit den Stadtwerken Annaberg-Buchholz für eine Laufzeit von 24 Monaten zum Preis von 255.728,21 €.
Der Gemeinderat beauftragt den Bürgermeister mit dem Abschluss des Vertrages, da die Bindungsfrist an die Angebote nur ca. 2 Stunden beträgt. Die Abweichungen am 15.11.2023 können bis ca. 2% der Gesamtkosten betragen.
Ergebnis der Abstimmung: 13 Ja-Stimmen, keine Gegenstimmen, keine Stimmenthaltung
Beschluss Nr. 62/2023
Der Gemeinderat beschließt zu nicht öffentlichen Angelegenheiten.