Beschluss Nr. 011/2024
Der Gemeinderat beschließt, dass Herr Torsten Steidten zum 23.04.2024 vom Amt als Gemeinderatsmitglied ausscheidet. Es wird festgestellt, dass die Voraussetzungen nach § 34 Abs. 1 S. 1 HS 1 i.V.m. § 31 Abs. 1 SächsGemO nicht mehr vorliegen.
Ergebnis der Abstimmung: 13 Ja-Stimmen, keine Gegenstimme, keine Stimmenthaltung, eine Befangenheit
Beschluss Nr. 012/2024
Der Gemeinderat stellt fest, dass zwar ein Ablehnungsgrund nach § 18 Abs. 1 SächsGemO und kein Hinderungsgrund nach § 32 Abs. 1 SächsGemO gegeben ist, aber beschließt, dass Frau Monika Sperling zum 23.04.2024 als erste Ersatzperson für den Wahlvorschlag der LINKE an Stelle von Herrn Torsten Steidten in den Gemeinderat der Gemeinde Gelenau/Erzgeb. gemäß § 34 Abs. 2 SächsGemO nachrückt.
Ergebnis der Abstimmung: 13 Ja-Stimmen, keine Gegenstimme, keine Stimmenthaltung
Beschluss Nr. 013/2024
Der Gemeinderat wählt Frau Monika Sperling zum 23.04.2024 als Stellvertreterin für die Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes „Wilischthal“.
Ergebnis der Abstimmung: 13 Ja-Stimmen, keine Gegenstimme, eine Stimmenthaltung
Beschluss Nr. 014/2024
Die Haushaltpläne werden, wie in der Vorlage ausgewiesen, bestätigt. Erstmals erfolgt bei den Einrichtungen eine getrennte Planung nach Gebäuden. Der Eigenanteil an den Betriebskosten wird erbracht durch:
Renovierung von Gruppenzimmern/ Arbeitseinsätze bei Gestaltung der Außenanlagen/Durchführung des öffentlichen Kinderfestes sowie weiterer Veranstaltungen / Unterstützung der Gemeindeverwaltung bei der Durchführung der Seniorenweihnachtsfeier/dem Basteln der Geschenke für die Seniorenweihnachtsfeier - finanzieller Wert 18.360,00 €. Die Initiativgruppe Kindertagesstätte "Kita Kunterbunt" e.V. hat der Gemeindeverwaltung Gelenau/Erzgeb. per 30.06.2024 eine Plan-Ist-Abrechnung und monatlich (bis 10. des Folgemonats) eine Übersicht über die Auslastung der Einrichtung und über den Einsatz des päd. Personals vorzulegen. Die Rahmenvereinbarung zur Aufbringung der Betriebskosten (Einrichtungen) und die Vereinbarung zur Finanzierung der Tagespflegestelle werden entsprechend der bestätigten Haushaltpläne für das Jahr 2024 ausgefertigt.
Die Initiativgruppe Kindertagesstätte „Kita Kunterbunt“ e.V. wird aufgefordert, die finanziellen Mittel äußerst sparsam einzusetzen. Unvorhergesehene Ausgaben sind mit der Gemeindeverwaltung Gelenau/Erzgeb. im Vorfeld abzusprechen.
Ergebnis der Abstimmung: 10 Ja-Stimmen, 3 Gegenstimmen, eine Stimmenthaltung
Beschluss Nr. 015/2024
Der Gemeinderat beschließt die Änderung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit, gültig ab 1. Juli 2024.
Ergebnis der Abstimmung: 11 Ja-Stimmen, 3 Gegenstimmen, keine Stimmenthaltung
Beschluss Nr. 016/2024
Der Gemeinderat beschließt die Zahlung einer Zuwendung in Höhe von 6.587,00 EUR in Form einer Pauschalförderung für das Jahr 2024 an den BSV Gelenau e.V..
Ergebnis der Abstimmung: 13 Ja-Stimmen, keine Gegenstimme, eine Stimmenthaltung
Beschluss Nr. 017/2024
Der Gemeinderat beschließt die Zahlung einer Zuwendung in Höhe von 5.939,00 EUR in Form einer Pauschalförderung für das Jahr 2024 an den LV 90 Erzgebirge e.V..
Ergebnis der Abstimmung: 13 Ja-Stimmen, keine Gegenstimme, eine Stimmenthaltung
Beschluss Nr. 018/2024
Der Gemeinderat beschließt die Zahlung einer Zuwendung in Höhe von 4.974,00 EUR in Form einer Pauschalförderung für das Jahr 2024 an den RSK „Jugendkraft 1898“ Gelenau e.V..
Ergebnis der Abstimmung: 13 Ja-Stimmen, keine Gegenstimme, eine Stimmenthaltung
Beschluss Nr. 019/2024
1. Mit der Grundsteuerreform werden sich sämtliche Grundsteuermessbeträge im Gebiet der Gemeinde Gelenau/Erzgeb. verändern. Deshalb wird die Gemeinde ihre Grundsteuerhebesätze überprüfen und zum 1. Januar 2025 anpassen. Der Gemeinderat bekennt sich ausdrücklich zum Ziel einer aufkommensneutralen Grundsteuerreform. Das gemeindliche Grundsteueraufkommen im Jahr 2025 soll durch die Reform auf dem Niveau des Jahres 2024 stabil gehalten werden. Die Aufkommensneutralität kann allerdings nicht für das einzelne Steuerobjekt bzw. den Steuerschuldner gewährleistet werden. Einige Grundstückseigentümer werden eine höhere Grundsteuer zahlen, andere weniger Grundsteuer. Entscheidend ist die Wertentwicklung des Grundstücks im Vergleich zu den übrigen Grundstücken innerhalb der Gemeinde.
2. Die Verwaltung wird gebeten, - im dritten Quartal 2024 über die vorläufigen Erkenntnisse aus der Gesamtheit der bis dahin ergangenen neuen Grundsteuermessbescheide zu informieren und eine erste Orientierung zur Entwicklung der Grundsteuerhebesätze für das Jahr 2025 zu geben und - im vierten Quartal 2024 entsprechende Vorschläge über die neu festzulegenden Hebesätze auf aktualisierter Berechnungsgrundlage zu unterbreiten, denen nachvollziehbare Berechnungen zugrunde liegen. Die rechnerisch aufkommensneutralen Hebesätze für die Grundsteuer 2025 sind transparent zu machen.
Ergebnis der Abstimmung: 12 Ja-Stimmen, 2 Gegenstimmen, keine Stimmenthaltung
Beschluss Nr. 020/2024
Der Gemeinderat beschließt den Arbeitsplan für das 2. Halbjahr 2024.
Ergebnis der Abstimmung: 13 Ja-Stimmen, eine Gegenstimme, keine Stimmenthaltung
Beschlüsse Nr. 021/2024 – 023/2024
Der Gemeinderat beschließt zu nicht öffentlichen Angelegenheiten.
WICHTIGE INFORMATIONEN
Vergabe von Planungsleistungen
Die Gemeinde Gelenau/Erzgeb. beabsichtigt, Planungsleistungen zum Ersatzneubau Durchlass BW 14/20/60 Louis-Riedel-Weg zu vergeben.
Bekanntmachung der Gemeinde Gelenau
Berichtigung (Ergänzung) einer Eintragung von öffentlichen Straßen in das Bestandsverzeichnis
Information über die Ergänzung der Eintragungsverfügung vom 19.11.2024 mit Eintragung auf dem Karteiblatt Nr. 29/1 für den Emil-Werner-Weg auf der Grundlage von § 54 Abs. 1 in Verbindung mit § 4 des Straßengesetzes für den Freistaat Sachsen (Sächsisches Straßengesetz -SächsStrG). Einzelheiten (z.B. Bezeichnung der Straße, Beschreibung von Anfangs- und Endpunkt, Angaben zu betroffenen Flurstücken, Straßenlänge, Angaben zu Straßenabschnitten und der Widmungsbeschränkungen) können Sie dem korrigierten Karteiblatt in der Anlage zur Eintragungsverfügung und aus der dazugehörigen Karte entnehmen. Die Eintragungsverfügung mit dem Karteiblatt und der dazugehörigen Karte liegt für die Dauer von einem Monat ab dem Tag der öffentlichen Bekanntgabe in der Gemeindeverwaltung Gelenau, Rathausplatz 1 in 09423 Gelenau, in Zimmer 212 während der Öffnungszeiten zur Einsicht für die Allgemeinheit aus.
Polizei
Gelenau
Ihr Bürgerpolizist vor Ort
Polizeihauptmeisterin Peggy Naumann
Betreuungsbereich und Erreichbarkeit
Adresse: Polizeistandort Ehrenfriedersdorf (Sitz im Rathaus)
Markt 1
09427 Ehrenfriedersdorf
Telefon: +49 37341 5799-11
Telefax: +49 37341 5799-18
Betreuungsbereich: Gelenau und Thum
Sprechzeiten:
dienstags 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr im Standort Ehrenfriedersdorf
Sollte der Polizeistandort nicht besetzt oder Ihr Bürgerpolizist nicht erreichbar sein, wenden Sie sich bitte an das Polizeirevier Annaberg.
Weiterführende Informationen dazu finden Sie auf folgender Website: https://www.polizei.sachsen.de/de/26410.htm
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