Beschluss Nr. 024/2024
Bereich Kinderkrippe/Kindergarten/Hort
Die eingereichte Jahresrechnung belegt, dass 164.899,38 € zu viel Kommunalanteil an die Initiativgruppe ausgezahlt wurden.
Entsprechend der Rahmenvereinbarung zur Aufbringung der Betriebskosten zwischen der Gemeinde Gelenau/Erzgeb. und der Initiativgruppe Kindertagesstätte „Kita Kunterbunt“ e. V. sind Über- bzw. Minderzahlungen nach der jährlichen Betriebskostenabrechnung auszugleichen.
Bereich Tagespflege
Die Abrechnung für diesen Bereich ergab, dass die Initiativgruppe von der Gemeinde Gelenau/Erzgeb. noch einen Kommunalanteil in Höhe von 1.961,65 € erhält.
Somit beläuft sich die von der Initiativgruppe zu leistende Rückzahlung auf 162.937,73 €.
Betriebskosten pro Platz
Die Betriebskosten pro Platz werden für alle Bereiche mit der Jahresrechnung 2023 bestätigt.
Ergebnis der Abstimmung: 12 Ja-Stimmen, eine Gegenstimme, keine Stimmenthaltung
Beschluss Nr. 025/2024
Mit der Jahresrechnung für das Jahr 2023 wurden auch die Betriebskosten pro Platz ermittelt.
Die ungekürzten Elternbeiträge werden ab dem 01.09.2024 wie folgt angepasst:
Krippe/Tagespflege: 299,00 €
Kindergarten: 145,00 €
Hort: 80,00 €
Der Sachverhalt wird mit dem Jugendamt des Erzgebirgskreises und der Initiativgruppe Kindertagesstätte „Kita Kunterbunt“ e.V. abgestimmt.
Dieser Beschluss erfolgte mit namentlicher Abstimmung.
Ergebnis der Abstimmung: 9 Ja-Stimmen, 3 Gegenstimmen, eine Stimmenthaltung
Beschluss Nr. 026/2024
Der Gemeinderat der Gemeinde Gelenau beschließt, die Planungsleistungen für die Maßnahme „Sanierung Turnhalle PGS, 2. Bauabschnitt, Sanierung Sanitäranbau“ an das
Unternehmen IB Gerlach GmbH, zum Angebotspreis von insgesamt 20.942,20 € zu vergeben.
Dieser Beschluss erfolgte mit namentlicher Abstimmung.
Ergebnis der Abstimmung: 10 Ja-Stimmen, 2 Gegenstimmen, eine Stimmenthaltung
Beschluss Nr. 027/2024
Der Gemeinderat berät zum Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans "PV Anlage Gornsdorf Fläche I und II" einschließlich der Begründung in der Fassung von 04/2024 in der Gemeinde Gornsdorf, Erzgebirgskreis und stellt fest, dass die Belange der Gemeinde Gelenau durch diese Planung nicht berührt werden.
Ergebnis der Abstimmung: 11 Ja-Stimmen, eine Gegenstimme, eine Stimmenthaltung
WICHTIGE INFORMATIONEN
Jahresrückblick 2024
Polizei
Gelenau
Ihr Bürgerpolizist vor Ort
Polizeihauptmeisterin Peggy Naumann
Betreuungsbereich und Erreichbarkeit
Adresse: Polizeistandort Ehrenfriedersdorf (Sitz im Rathaus)
Markt 1
09427 Ehrenfriedersdorf
Telefon: +49 37341 5799-11
Telefax: +49 37341 5799-18
Betreuungsbereich: Gelenau und Thum
Sprechzeiten:
dienstags 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr im Standort Ehrenfriedersdorf
Sollte der Polizeistandort nicht besetzt oder Ihr Bürgerpolizist nicht erreichbar sein, wenden Sie sich bitte an das Polizeirevier Annaberg.
Weiterführende Informationen dazu finden Sie auf folgender Website: https://www.polizei.sachsen.de/de/26410.htm
Bekanntmachung der Gemeinde Gelenau
Berichtigung (Ergänzung) einer Eintragung von öffentlichen Straßen in das Bestandsverzeichnis
Information über die Ergänzung der Eintragungsverfügung vom 19.11.2024 mit Eintragung auf dem Karteiblatt Nr. 29/1 für den Emil-Werner-Weg auf der Grundlage von § 54 Abs. 1 in Verbindung mit § 4 des Straßengesetzes für den Freistaat Sachsen (Sächsisches Straßengesetz -SächsStrG). Einzelheiten (z.B. Bezeichnung der Straße, Beschreibung von Anfangs- und Endpunkt, Angaben zu betroffenen Flurstücken, Straßenlänge, Angaben zu Straßenabschnitten und der Widmungsbeschränkungen) können Sie dem korrigierten Karteiblatt in der Anlage zur Eintragungsverfügung und aus der dazugehörigen Karte entnehmen. Die Eintragungsverfügung mit dem Karteiblatt und der dazugehörigen Karte liegt für die Dauer von einem Monat ab dem Tag der öffentlichen Bekanntgabe in der Gemeindeverwaltung Gelenau, Rathausplatz 1 in 09423 Gelenau, in Zimmer 212 während der Öffnungszeiten zur Einsicht für die Allgemeinheit aus.
Veröffentlichung zum Vorentwurf des Bebauungsplanes „Sondergebiet PV-Freiflächenanlage – Flurstück 1
Der Gemeinderat der Gemeinde Gelenau hat in seiner Sitzung am 11.02.2025 mit Beschluss-Nr: 010/2025 den Vorentwurf des Bebauungsplanes „Sondergebiet PV-Freiflächenanlage – Flurstück 1209“ in der Fassung vom Januar 2025 mit Begründung u. Umweltbericht gebilligt und die frühzeitige Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durch Veröffentlichung der Unterlagen im Internet sowie zusätzlich eine frühzeitige öffentliche Auslegung beschlossen. Alle weiteren Informationen können den Anlagen entnommen werden.
Bekanntachung Vorentwurf
Planzeichnung Vorentwurf
Begründung Vorentwurf
Gälner Hymne NEU!