Beschluss Nr. 38/2016
Der Gemeinderat beschließt, den in der Sitzung des Gemeinderats am 16. 02. 2016 gefassten Aufstellungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Einkaufs- markt an der B95“ mit integriertem Grünordnungsplan in die 1. Änderung der Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Einkaufmarkt Gelenau Willy-Poller-Straße“ zu ändern. Der Geltungsbereich umfasst nunmehr die Flurstücke Nr. 1241/4 und Teile der Flurstücke mit den Flurstücksnummern Nr. 1241/3, 1481, 611/1, 1496/2 und 1473/7 der Gemarkung Gelenau.
Abstimmung: 15 Ja-Stimmen, keine Stimmenthaltung, keine Gegenstimme
2. Der Gemeinderat stimmt im Rahmen des Aufstellungsverfahrens zur 1. Änderung der Satzung über den VBP „Einkaufsmarkt Gelenau Willy-Poller-Straße“ einem Vorhaben-trägerwechsel gem. § 12 Abs. 5 BauGB zu:
Von: IMPERIAL Kapitalbeteiligungsgesellschaft mbH und Co. Deutschland – Fond KG, Am Kiesgrund 2 – 4, 85622 Feldkirchen/München
Zu: MGR Grundstücksgesellschaft Gelenau GmbH & Co. KG, Würzburger Straße 196, 90766 Fürth.
Abstimmung: 15 Ja-Stimmen, keine Stimmenthaltung, keine Gegenstimme
3. Der Gemeinderat beschließt den Entwurf zur 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Einkaufsmarkt Gelenau Willy-Poller-Straße“ in der Gemeinde Gelenau/Erzgeb., Fassung vom August 2016 und billigt die dazugehörige Begründung mit dem Umweltbericht in der Fassung vom August 2016. Der Gemeinderat beschließt, die förmliche Beteiligung nach §§ 2, 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Abstimmung: 15 Ja-Stimmen, keine Stimmenthaltung, keine Gegenstimme
4. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Beschluss Nr. 39/2016
Der Gemeinderat beschließt, die Bauleistung Los 29 – Aufzugsanlage Neubau Verbindungsbau und Sanierung Altbau der Freien Schule „Erzgebirgsblick“ Straße der Einheit 79 in 09423 Gelenau an das Unternehmen Schindler-Aufzüge und Fahrtreppen GmbH, Region Ost, Torgauer 231, 04347 Leipzig zum Angebotspreis von 34.667,56 EUR zu vergeben.
Beschluss Nr. 40/2016
Der Gemeinderat der Gemeinde Gelenau stellt den Jahresabschluss der Gemeinde Gelenau zum 31.12.2013 in der vorliegenden von Dr. Vieler + Partner GbR geprüften Fassung mit nachfolgend aufgeführtem Stand fest:Jahresabschluss zum 31.12.2013 EUR
Ordentliches Ergebnis: -436.189,44
Sonderergebnis: -160.857,25
Gesamtergebnis: -597.046,69Bilanzsumme: 40.772.817,53
Veränderung des Finanzmittelbestandes im abgeschlossenen Haushaltsjahr: 128.542,24
Endbestand an Zahlungsmitteln: 2.693.198,46Die Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses und des Sonderergebnisses werden laut § 25 SächsKomHVO-Doppik auf neue Rechnung vorgetragen.
Beschluss Nr. 41/2016
Der Gemeinderat hebt seinen Beschluss Nr. 22/2016 auf. (Gemeinderatsbeschluss zum Verkauf des Grundstücks Flurstück 1015/8 der Gemarkung Gelenau.)
Beschluss Nr. 42/2016
Der Gemeinderat beschließt den Kauf des Flurstücks Nr. 505 der Gemarkung Gelenau mit einer Fläche von 1.070 m² zum Kaufpreis von 26,00 EUR/m², somit insgesamt 27.820,00 €.
Außerdem soll Folgendes im Kaufvertrag vereinbart werden:
1. Die Beseitigung des Zaunes und die vollständige Beräumung des Grundstück hat vor Besitzübergang durch den Verkäufer zu erfolgen.
2. Dem Käufer ist ein Wegerecht über Flurstück Nr. 499 a einzuräumen.
3. Der Verkäufer erklärt, dass keine Altlasten auf dem Grundstück vorhanden sind und erbringt hierfür geeignete Nachweise.
4. Sämtliche Rückstände an öffentlichen Abgaben und Lasten sowie sonstige offene Forderungen, für die der Käufer gegenüber der Gemeinde Gelenau bis zum Tag der Kaufpreisfälligkeit zahlungspflichtig geworden ist, werden mit dem Kaufpreis verrechnet.