Beschluss Nr. 47-1 bis 47-15/2016
Der Gemeinderat wägt die eingegangenen Bedenken, Anregungen und Hinweise der Landesdirektion Sachsen, Referat Raumordnung, des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, des Landesamtes für Archäologie Sachsen, des Sächsischen Oberbergamtes, des Landesamtes für Straßenbau und Verkehr, Niederlassung Plauen, des Planungsverbandes Region Chemnitz, des Landratsamtes Erzgebirgskreis, Referat Kreisplanung/Wirtschaftsförderung, des Abwasserzweckverbandes Wilischthal, der Erzgebirge Trinkwasser GmbH „ETW“, der inetz GmbH/Eins energie in Sachsen GmbH & Co. KG, der MITNETZ STROM mbH, der Deutschen Telekom Netzproduktion GmbH, der IHK Chemnitz Regionalkammer Chemnitz, des Handelverbandes Sachsen e. V., Geschäftsstelle Chemnitz und des Regionalbauernverbandes Erzgebirge e. V. ab und nimmt dazu Stellung.
Beschluss Nr. 48/2016
Der Gemeinderat beschließt die 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan „Einkaufsmarkt Gelenau Willy-Poller-Straße“ als Satzung.
Beschluss Nr. 49/2016
Der Gemeinderat nimmt den Abschlussbericht zur Kenntnis und bestätigt den Entscheidungsvorschlag aus dem Abschlussbericht der Firma aastrix zur Breitbandversorgung in Gelenau/Erzgeb.:
Aufgrund der Eigenausbaumeldungen im Rahmen des Markterkundungsverfahrens und Nachmeldungen des Netzbetreibers im Breitbandatlas des Bundes mit einer Mindestbandbreite von 30 Mbit/s ergibt sich insgesamt kein Förderbedarf im Gewerbegebiet „Am Gründel“. Somit ist eine Versorgung der Haushalte und Gewerbetreibenden in Gelenau ohne den Einsatz von Fördermitteln gewährleistet.