Beschluss Nr. 50/2016
Der Gemeinderat beschließt, die Bauleistungen Los 21 und 26 - Fliesenarbeiten Hauptgebäude und Zwischenbau an das Unternehmen Baugeschäft Heiko Berger, Drebach zum Angebotspreis von 111.403,66 € zu vergeben.
Beschluss Nr. 51/2016
Der Gemeinderat beschließt, die Bauleistung Los 25 - Glasfassade Zwischenbau an das Unternehmen Döhler und Tietze GmbH, Zwickau zum Angebotspreis von 107.356,24 € zu vergeben.
Beschluss Nr. 52/2016
Der Gemeinderat bestätigt den Durchführungsvertrag zur 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan „Einkaufsmarkt Gelenau Willy-Poller-Straße“.
Beschluss Nr. 53/2016
Der Gemeinderat beschließt die 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan „Einkaufsmarkt Gelenau Willy-Poller-Straße“ als Satzung.
Beschluss Nr. 54/2016
Der Gemeinderat fasst den Aufstellungsbeschluss zur Erstellung eines Bebauungsplanes „Wohngebiet Ernst-Thälmann-Straße 17/Karl-Marx-Straße 14“, Teilstück Flurstück Nr. 1004/3 der Gemarkung Gelenau/Erzgeb.
Beschluss Nr. 55/2016
Der Gemeinderat beschließt den Verkauf eines ca. 645 m² großen Teilstücks aus Flurstück Nr. 1027/23 der Gemarkung Gelenau zu einem Kaufpreis von 37,00 €/m² (somit insgesamt ca. 23.865,00 €), gemindert um einen Pauschalbetrag von 7.000,00 € Wegen der notwendig werdenden Umverlegung der Abwasserleitung.
Beschluss Nr. 56/2016
Der Haushaltsplan der Initiativgruppe Kindertagesstätte „Villa Kunterbunt“ e. V. für das Jahr 2017 wird wie eingereicht bestätigt. Den Eigenanteil an den Betriebskosten erbringt die Initiativgruppe Kindertagesstätte „Villa Kunterbunt“ e. V. durch die Ausgestaltung der Seniorenweihnachtsfeier in der Pestalozzi-Grundschule Gelenau, das Basteln der Geschenke für beide Seniorenweihnachtsfeiern, durch die Ausgestaltung und Organisation des örtlichen Kinderfestes und der Mithilfe bei der Neugestaltung des Außengeländes im Gebäude II – finanzieller Wert des Eigenanteils: 11.700,00 €. Die Initiativgruppe Kindertagesstätte „Villa Kunterbunt“ e. V. hat per 30.06.2017 eine Plan-Ist-Abrechnung in der Gemeindeverwaltung vorzulegen. Die Rahmenvereinbarung zur Aufbringung der Betriebskosten wird entsprechend des Haushaltsplanes 2017 geändert.