Beschluss Nr. 58/2016
Der Gemeinderat beschließt die Haushaltssatzung für das Jahr 2017 in der als Entwurf vorliegenden Form mit Haushaltsplan und Anlagen nach den Bestimmungen des Gesetzes über das neue Haushalts- und Rechnungswesen im Freistaat Sachsen.
Beschluss Nr. 59/2016
Der Gemeinderat beauftragt den Bürgermeister, gegenüber dem zuständigen Finanzamt eine Erklärung nach § 27 Abs. 22 UStG mit nachfolgendem Inhalt abzugeben: Hiermit erklärt die Gemeinde Gelenau/Erzgeb., dass entsprechend § 27 Abs. 22 UStG n. F. für sämtliche nach dem 31. Dezember 2016 und vor dem 1. Januar 2021 ausgeübte Tätigkeitsbereiche und damit verbundenen steuerbaren Leistungen § 2 Abs. 3 UStG in der Fassung von 31. Dezember 2015 zur Anwendung kommen soll. Im übrigen kann der Gemeinderat eine abgegebene Optionserklärung nur mit Wirkung vom Beginn eines auf die Abgabe der Optionserklärung folgenden Kalender-Jahres an widerrufen. Auch ein rückwirkender Widerruf zum Beginn eines auf 2016 folgenden Kalenderjahres ist grundsätzlich möglich. Dies gilt allerdings nur für solche Veranlagungszeiträume deren Steuerfestsetzung nach den Vorschriften der Abgabenordnung noch änderbar ist, d. h. für die noch keine materielle Bestandskraft eingetreten ist. (Siehe Schreiben des BMF vom 16.12.2016, RNr. 59)
Beschluss Nr. 60/2016
Der Gemeinderat beschließt:
Für das Jahr 2016 gelten in den Einrichtungen Sportareal „Erzgebirgblick“, Halle Volkshaus und Turnhalle Pestalozzi-Grundschule folgende Stundensätze als Abschläge:
1. Sportareal „Erzgebirgsblick“: Sportareal Halle: 18,00 €/Std.
Sportplatz/Umkleide Areal: 6,00 €/Std.
Sportplatz Areal/Umkleide Volkshaus: 3,50 €/Std.
2. Halle Volkshaus: 15,50 €/Std.
3. Turnhalle Pestalozzi-Grundschule: 10,00 €/Std.
Die für das Jahr 2015 als Abschläge erhobenen Stundensätze werden als endgültige Stundensätze für 2015 bestätigt.
Beschluss Nr. 61/2016
Der Gemeinderat beschließt den Arbeitsplan für das 1. Halbjahr 2017.