Beschluss Nr. 22/2017
Der Gemeinderat beschließt, zum Verfahren der Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Amtsberg für Planungen im OT Weißbach das Einvernehmen der Gemeinde Gelenau/Erzgeb. zu erteilen.
Beschluss Nr. 23/2017
Der Gemeinderat beschließt, zum Verfahren zur Erstellung einer Ergänzungssatzung „Dorfstraße“ der Stadt Thum OT Herold das Einvernehmen der Gemeinde Gelenau/Erzgeb. zu erteilen.
Beschluss Nr. 24/2017
Bereich Kinderkrippe/Kindergarten/Hort
Die eingereichte Jahresrechnung 2016 belegt, dass 33.406,35 EUR zu viel an Kommunalanteil an die Initiativgruppe ausgezahlt wurde. Dieser Fehlbetrag ist entsprechend der Rahmenvereinbarung über die Aufbringung der Betriebskosten zwischen der Gemeinde Gelenau/Erzgeb. und der Initiativgruppe Kindertagesstätte „Kunterbunt“ e. V. auszugleichen, d. h. die Initiativgruppe hat diesen Betrag der Gemeinde Gelenau/Erzgeb. zu erstatten.
Bereich Tagespflege
Für die Tagespflegestelle werden die zusätzlichen Personalkosten für die Vertretungsregelung in Höhe von 2.757,78 EUR anerkannt und von der Gemeinde Gelenau/Erzgeb. in voller Höhe getragen. Der darüber hinausgehende Fehlbetrag geht zu Lasten der Initiativgruppe.
Betriebskosten pro Platz
Die Betriebskosten pro Platz werden für alle Bereich mit der Jahresrechnung 2016 bestätigt.
Beschluss Nr. 25/2017
Die Berechnung der Betriebskosten pro Platz für das Jahr 2016 ergab, dass in den Bereichen Krippe/Tagespflege und Hort die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestgrenzen bei den Elternbeiträgen nicht erreicht werden. Daher soll ab dem 01.09.2017 folgende Anpassung der Elternbeiträge erfolgen: Bereich Krippe/Tagespflege Erhöhung um 15,00 EUR auf 195,00 EUR
Bereich Hort Erhöhung um 4,00 EUR auf 53,00 EUR Der Sachverhalt wird mit dem Jugendamt des Erzgebirgskreises und der Initiativgruppe Kindertagesstätte „Kunterbunt“ e. V. abgestimmt.
WICHTIGE INFORMATIONEN
Polizei
Gelenau
Ihr Bürgerpolizist vor Ort
Polizeihauptmeisterin Peggy Naumann
Betreuungsbereich und Erreichbarkeit
Adresse: Polizeistandort Ehrenfriedersdorf (Sitz im Rathaus)
Markt 1
09427 Ehrenfriedersdorf
Telefon: +49 37341 5799-11
Telefax: +49 37341 5799-18
Betreuungsbereich: Gelenau und Thum
Sprechzeiten:
dienstags 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr im Standort Ehrenfriedersdorf
Sollte der Polizeistandort nicht besetzt oder Ihr Bürgerpolizist nicht erreichbar sein, wenden Sie sich bitte an das Polizeirevier Annaberg.
Weiterführende Informationen dazu finden Sie auf folgender Website: https://www.polizei.sachsen.de/de/26410.htm
Bekanntmachung der Gemeinde Gelenau
Berichtigung (Ergänzung) einer Eintragung von öffentlichen Straßen in das Bestandsverzeichnis
Information über die Ergänzung der Eintragungsverfügung vom 19.11.2024 mit Eintragung auf dem Karteiblatt Nr. 29/1 für den Emil-Werner-Weg auf der Grundlage von § 54 Abs. 1 in Verbindung mit § 4 des Straßengesetzes für den Freistaat Sachsen (Sächsisches Straßengesetz -SächsStrG). Einzelheiten (z.B. Bezeichnung der Straße, Beschreibung von Anfangs- und Endpunkt, Angaben zu betroffenen Flurstücken, Straßenlänge, Angaben zu Straßenabschnitten und der Widmungsbeschränkungen) können Sie dem korrigierten Karteiblatt in der Anlage zur Eintragungsverfügung und aus der dazugehörigen Karte entnehmen. Die Eintragungsverfügung mit dem Karteiblatt und der dazugehörigen Karte liegt für die Dauer von einem Monat ab dem Tag der öffentlichen Bekanntgabe in der Gemeindeverwaltung Gelenau, Rathausplatz 1 in 09423 Gelenau, in Zimmer 212 während der Öffnungszeiten zur Einsicht für die Allgemeinheit aus.
Vergabe von Planungsleistungen
Die Gemeinde Gelenau/Erzgeb. beabsichtigt, Planungsleistungen zum Ersatzneubau Durchlass BW 14/20/60 Louis-Riedel-Weg zu vergeben.
Gälner Hymne NEU!