Beschluss Nr. 42/2017
Der Gemeinderat stellt den Jahresabschluss der Gemeinde Gelenau zum 31.12.2015 in der vorliegenden von Dr. Vieler + Partner GbR geprüften Fassung mit nachfolgend aufgeführtem Stand fest:
Jahresabschluss zum 31.12.2015
Ordentliches Ergebnis 105.358,04 EUR
Sonderergebnis 109.383,71 EUR
Gesamtergebnis 214.741,75 EUR
Bilanzsumme 41.567.854,08 EUR
Veränderung des Finanzmittelbestandes im abgeschlossen Haushaltsjahr 676.064,98 EUR
Endbestand an Zahlungsmitteln 3.178.713,44 EUR
Gemäß § 25 Abs. 4 SächsKomHVO-Doppik wurden die aus den Vorjahren vorgetragenen Fehlbeträge mit dem Basiskapital verrechnet.
Beschluss Nr. 43/2017
1. Der Gemeinderat beruft Herrn Roger Dietze aus dem Aufsichtsrat der Gelenauer Wohnungsgesellschaft mbH ab. Herr Dietze soll künftig in die Gesellschafterversammlung entsandt werden.
2. Der Gemeinderat beschließt die Zusammensetzung des künftigen Aufsichtsrates der Gelenauer Wohnungsgesellschaft mbH mit Bürgermeister, Gemeinderat Matthias Müller und Gemeinderat Hendrik Seibt.
Beschluss Nr. 44/2017
Der Gemeinderat entsendet neben dem Bürgermeister als gesetzlichen Vertreter der Gemeinde Gelenau/Erzgeb. folgende Vertreter in die Gesellschafterversammlung der Gelenauer Wohnungsgesellschaft mbH: Herrn Roger Dietze und Herrn Silvio Beier.
Beschluss Nr. 45/2017
Der Gemeinderat beschließt die unbefristete Einstellung von Herrn Dr. Steve Rother als Leiter der Kämmerei ab 01.01.2018 mit der Hälfte der durchschnittlichen regelmäßigen Arbeitszeit eines entsprechenden Vollbeschäftigten.
WICHTIGE INFORMATIONEN
Vergabe von Planungsleistungen
Die Gemeinde Gelenau/Erzgeb. beabsichtigt, Planungsleistungen zum Ersatzneubau Durchlass BW 14/20/60 Louis-Riedel-Weg zu vergeben.
Bekanntmachung der Gemeinde Gelenau
Berichtigung (Ergänzung) einer Eintragung von öffentlichen Straßen in das Bestandsverzeichnis
Information über die Ergänzung der Eintragungsverfügung vom 19.11.2024 mit Eintragung auf dem Karteiblatt Nr. 29/1 für den Emil-Werner-Weg auf der Grundlage von § 54 Abs. 1 in Verbindung mit § 4 des Straßengesetzes für den Freistaat Sachsen (Sächsisches Straßengesetz -SächsStrG). Einzelheiten (z.B. Bezeichnung der Straße, Beschreibung von Anfangs- und Endpunkt, Angaben zu betroffenen Flurstücken, Straßenlänge, Angaben zu Straßenabschnitten und der Widmungsbeschränkungen) können Sie dem korrigierten Karteiblatt in der Anlage zur Eintragungsverfügung und aus der dazugehörigen Karte entnehmen. Die Eintragungsverfügung mit dem Karteiblatt und der dazugehörigen Karte liegt für die Dauer von einem Monat ab dem Tag der öffentlichen Bekanntgabe in der Gemeindeverwaltung Gelenau, Rathausplatz 1 in 09423 Gelenau, in Zimmer 212 während der Öffnungszeiten zur Einsicht für die Allgemeinheit aus.
Polizei
Gelenau
Ihr Bürgerpolizist vor Ort
Polizeihauptmeisterin Peggy Naumann
Betreuungsbereich und Erreichbarkeit
Adresse: Polizeistandort Ehrenfriedersdorf (Sitz im Rathaus)
Markt 1
09427 Ehrenfriedersdorf
Telefon: +49 37341 5799-11
Telefax: +49 37341 5799-18
Betreuungsbereich: Gelenau und Thum
Sprechzeiten:
dienstags 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr im Standort Ehrenfriedersdorf
Sollte der Polizeistandort nicht besetzt oder Ihr Bürgerpolizist nicht erreichbar sein, wenden Sie sich bitte an das Polizeirevier Annaberg.
Weiterführende Informationen dazu finden Sie auf folgender Website: https://www.polizei.sachsen.de/de/26410.htm
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