Beschluss Nr. 36/2018
Der Gemeinderat beschließt den vorgelegten Jahresabschluss der Gemeinde Gelenau zum 31.12.2017 in der von Dr. Vieler + Partner GbR geprüften Fassung mit folgendem Stand:
Ergebnisrechnung
Ordentliche Erträge | 5.759.755,53 EUR |
Ordentliche Aufwendungen | 5.403.141,50 EUR |
Ordentliches Ergebnis | 356.614,03 EUR |
Außerodentliche Erträge | 297.903,61 EUR |
Außerordentliche Aufwendungen | 230.589,93 EUR |
Sonderergebnis | 67.313,68 EUR |
Gesamtergebnis | 423.927,71 EUR |
Bestandsentwicklung der liquiden Mittel
Anfangsbestand per 01.01.2017 | 3.535.882,79 EUR |
Zahlungsmittelsaldo aus laufender Verwaltungstätigkeit | 537.087,27 EUR |
Zahlungsmittelsaldo aus Investitionstätigkeit | –1.183.482,77 EUR |
Saldo aus haushaltsunwirksamen Vorgängen | 3.417,38 EUR |
Endbestand an liquiden Mitteln per 31.12.2017 | 2.892.904,67 EUR |
Veränderung des Bestandes an Zahlungsmitteln im Haushaltsjahr | –642.978,12 EUR |
Der Jahresabschluss 2017 schließt zum Stichtag 31.12.2017 mit einer Bilanzsumme von 44.163.798,31 € ab. Das Basiskapital beträgt zum Stichtag 31.12.2017 35.501.304,61 €.
Dieser Betrag bildet gem. § 72 Abs. 3 Satz 4 SächsGemO1 und § 24 Abs. 2 Satz 3 SächsKomHVO2 die Bemessungsgrundlage für die Ermittlung des maximal zulässigen Verrechnungsbetrags von Fehlbeträgen des Ergebnishaushalts bzw. der Ergebnisrechnung.
Demnach dürfen Fehlbeträge der Gemeinde Gelenau gem. § 72 Abs. 3 Satz 3 SächsGemO iVm. § 24 Abs. 2 SächsKomHVO und § 24 Abs. 3 Satz 2 SächsKomHVO künftig bis zu einer Untergrenze des Basiskapitals in Höhe von 11.833.768,20 € verrechnet werden. Der genannte Betrag steht damit einer Verrechnung nicht zur Verfügung.
Der Gemeinderat beschließt, den Jahresabschluss 2017 und den Wert des Basiskapitals zum 31.12.2017 in der vorgelegten Form festzustellen.
Beschluss Nr. 37/2018
Der Gemeinderat beschließt die Gewährung einer Zuwendung in Höhe von 4.300,00 EUR an die Gelenauer Schützengesellschaft seit 1874 e. V. für die Verlegung eines Stromanschlusses im Vereinsheim.
Beschluss Nr. 38/2018
Der Gemeinderat beschließt den Kauf des Grundstücks Flurstück Nr. 1330 der Gemarkung Gelenau durch die Gemeinde Gelenau.
Beschluss Nr. 39/2018
Der Gemeinderat beschließt den vorzeitigen Baubeginn vor Vorliegen des Fördermittelbescheids zur Maßnahme „Optimierung Einmündung Straße der Befreiung“.