Gemeindeverwaltung · Rathausplatz 1 · 09423 Gelenau/Erzgebirge   phone +49 37297 84960    mail  Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

   

    

Bundestagswahl
am 23.02.2025

Onlinebeantragung Wahlschein
bis zum 18.02.2025, 23.59 Uhr
und Selbstabholung bis 21.02.2025
bis 15.00 Uhr möglich.

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Vergabe von Planungsleistungen

Die Gemeinde Gelenau/Erzgeb. beabsichtigt, Planungsleistungen zum Ersatzneubau Durchlass BW 14/20/60 Louis-Riedel-Weg zu vergeben.

Bekanntmachung der Gemeinde Gelenau

Berichtigung (Ergänzung) einer Eintragung von öffentlichen Straßen in das Bestandsverzeichnis

Information über die Ergänzung der Eintragungsverfügung vom 19.11.2024 mit Eintragung auf dem Karteiblatt Nr. 29/1 für den Emil-Werner-Weg auf der Grundlage von § 54 Abs. 1 in Verbindung mit § 4 des Straßengesetzes für den Freistaat Sachsen (Sächsisches Straßengesetz -SächsStrG). Einzelheiten (z.B. Bezeichnung der Straße, Beschreibung von Anfangs- und Endpunkt, Angaben zu betroffenen Flurstücken, Straßenlänge, Angaben zu Straßenabschnitten und der Widmungsbeschränkungen) können Sie dem korrigierten Karteiblatt in der Anlage zur Eintragungsverfügung und aus der dazugehörigen Karte entnehmen. Die Eintragungsverfügung mit dem Karteiblatt und der dazugehörigen Karte liegt für die Dauer von einem Monat ab dem Tag der öffentlichen Bekanntgabe in der Gemeindeverwaltung Gelenau, Rathausplatz 1 in 09423 Gelenau, in Zimmer 212 während der Öffnungszeiten zur Einsicht für die Allgemeinheit aus.

Eintragungsverfügung
Entwurf Bestandsblatt
Karte
Karte

Amtsblatt

Amtsblatt Oktober 2024

Polizei

Gelenau
Ihr Bürgerpolizist vor Ort
Polizeihauptmeisterin Peggy Naumann

Betreuungsbereich und Erreichbarkeit
Adresse: Polizeistandort Ehrenfriedersdorf (Sitz im Rathaus)
Markt 1
09427 Ehrenfriedersdorf
Telefon: +49 37341 5799-11
Telefax: +49 37341 5799-18
Betreuungsbereich: Gelenau und Thum

Sprechzeiten:
dienstags 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr im Standort Ehrenfriedersdorf
 
Sollte der Polizeistandort nicht besetzt oder Ihr Bürgerpolizist nicht erreichbar sein, wenden Sie sich bitte an das Polizeirevier Annaberg.

Weiterführende Informationen dazu finden Sie auf folgender Website: https://www.polizei.sachsen.de/de/26410.htm

Gälner Hymne NEU!

Beschluss Nr. 36/2018
Der Gemeinderat beschließt den vorgelegten Jahresabschluss der Gemeinde Gelenau zum 31.12.2017 in der von Dr. Vieler + Partner GbR geprüften Fassung mit folgendem Stand:

Ergebnisrechnung

Ordentliche Erträge                                                                                     5.759.755,53 EUR
Ordentliche Aufwendungen                                                                                     5.403.141,50 EUR
Ordentliches Ergebnis                                                                                        356.614,03 EUR
Außerodentliche Erträge                                                                                        297.903,61 EUR
Außerordentliche Aufwendungen                                                                                        230.589,93 EUR
Sonderergebnis                                                                                           67.313,68 EUR
Gesamtergebnis                                                                                          423.927,71 EUR

Bestandsentwicklung der liquiden Mittel

Anfangsbestand per 01.01.2017                         3.535.882,79 EUR
Zahlungsmittelsaldo aus laufender Verwaltungstätigkeit                            537.087,27 EUR
Zahlungsmittelsaldo aus Investitionstätigkeit                       –1.183.482,77 EUR
Saldo aus haushaltsunwirksamen Vorgängen                                3.417,38 EUR
Endbestand an liquiden Mitteln per 31.12.2017                         2.892.904,67 EUR
Veränderung des Bestandes an Zahlungsmitteln im Haushaltsjahr                          –642.978,12 EUR


Der Jahresabschluss 2017 schließt zum Stichtag 31.12.2017 mit einer Bilanzsumme von 44.163.798,31 € ab. Das Basiskapital beträgt zum Stichtag 31.12.2017 35.501.304,61 €.
Dieser Betrag bildet gem. § 72 Abs. 3 Satz 4 SächsGemO1 und § 24 Abs. 2 Satz 3 SächsKomHVO2 die Bemessungsgrundlage für die Ermittlung des maximal zulässigen Verrechnungsbetrags von Fehlbeträgen des Ergebnishaushalts bzw. der Ergebnisrechnung.
Demnach dürfen Fehlbeträge der Gemeinde Gelenau gem. § 72 Abs. 3 Satz 3 SächsGemO iVm. § 24 Abs. 2 SächsKomHVO und § 24 Abs. 3 Satz 2 SächsKomHVO künftig bis zu einer Untergrenze des Basiskapitals in Höhe von 11.833.768,20 € verrechnet werden. Der genannte Betrag steht damit einer Verrechnung nicht zur Verfügung.
Der Gemeinderat beschließt, den Jahresabschluss 2017 und den Wert des Basiskapitals zum 31.12.2017 in der vorgelegten Form festzustellen.

Beschluss Nr. 37/2018
Der Gemeinderat beschließt die Gewährung einer Zuwendung in Höhe von 4.300,00 EUR an die Gelenauer Schützengesellschaft seit 1874 e. V. für die Verlegung eines Stromanschlusses im Vereinsheim.

Beschluss Nr. 38/2018
Der Gemeinderat beschließt den Kauf des Grundstücks Flurstück Nr. 1330 der Gemarkung Gelenau durch die Gemeinde Gelenau.

Beschluss Nr. 39/2018
Der Gemeinderat beschließt den vorzeitigen Baubeginn vor Vorliegen des Fördermittelbescheids zur Maßnahme „Optimierung Einmündung Straße der Befreiung“.

Veranstaltungen in Gelenau

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