Gemeindeverwaltung · Rathausplatz 1 · 09423 Gelenau/Erzgebirge   phone +49 37297 84960    mail  Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

   

    

Jahresrückblick 2023

Polizei

Gelenau
Ihr Bürgerpolizist vor Ort
Polizeihauptmeisterin Peggy Naumann

Betreuungsbereich und Erreichbarkeit
Adresse: Polizeistandort Ehrenfriedersdorf (Sitz im Rathaus)
Markt 1
09427 Ehrenfriedersdorf
Telefon: +49 37341 5799-11
Telefax: +49 37341 5799-18
Betreuungsbereich: Gelenau und Thum

Sprechzeiten:
dienstags 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr im Standort Ehrenfriedersdorf
 
Sollte der Polizeistandort nicht besetzt oder Ihr Bürgerpolizist nicht erreichbar sein, wenden Sie sich bitte an das Polizeirevier Annaberg.

Weiterführende Informationen dazu finden Sie auf folgender Website: https://www.polizei.sachsen.de/de/26410.htm

Amtsblatt

1.Seite Dezember 23

Gälner Hymne NEU!

Entsprechend den Regelungen des Bundesmeldegesetzes haben Personen gegenüber der Meldebehörde ein Widerspruchsrecht zur Veröffentlichung oder Übermittlung der Personendaten, auf welches wir mit dieser Bekanntmachung hinweisen.

Widerspruch bei Alters- und Ehejubiläen
Verlangen Mandatsträger, Presse oder Rundfunk Auskunft aus dem Melderegister über Altersoder Ehejubiläen von Einwohnern, darf die Meldebehörde lt. § 50 Abs. 2 des Bundesmeldegesetzes (BMG) Auskunft erteilen über Familienname, Vornamen, Doktorgrad, Anschrift sowie Datum und Art des Jubiläums.
Altersjubiläen im Sinne des BMG sind der 70. Geburtstag, jeder fünfte weitere Geburtstag und ab dem 100. Geburtstag jeder folgende Geburtstag; Ehejubiläen sind das 50. und jedes folgende Ehejubiläum.
Diese Auskünfte dürfen jedoch nur erteilt werden, wenn Sie nicht widersprochen haben.

Widerspruch gegen Datenübermittlungen an Parteien, Wählergruppen oder Träger von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen oder Abstimmungen
Die Meldebehörde darf gemäß § 50 Abs. 1 BMG Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene in den sechs der Wahl oder Abstimmung vorangehenden Monaten Auskunft aus dem Melderegister (Vor- und Familiennamen, Vorname, Doktorgrad, derzeitige Anschrift) von Gruppen von Wahlberechtigten erteilen, soweit für deren Zusammensetzung das Lebensalter bestimmend ist.
Bei einem Widerspruch werden die Daten nicht übermittelt.

Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften
Haben Mitglieder einer öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft Familienangehörige, die nicht derselben oder keiner öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft angehören, darf die Meldebehörde gemäß § 42 Abs. 2 BMG den Kirchen neben den Daten ihrer Mitglieder auch Daten von diesen Familienangehörigen übermitteln (Vor- und Familiennamen, Geburtsdatum und -ort, Geschlecht, Zugehörigkeit zu einer öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft, Auskunftssperren, Sterbedatum).
Der Widerspruch gegen die Datenübermittlung verhindert nicht die Übermittlung von Daten für Zwecke des Steuererhebungsrechts an die jeweilige öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft.

Widerspruch gegen Datenübermittlungen an Adressbuchverlage
Sie haben das Recht, der Datenübermittlung an Adressbuchverlage zu widersprechen. An Adressbuchverlage dürfen nach § 50 Abs. 3 BMG Auskünfte über Vor- und Familiennamen, Doktorgrad und Anschriften von Einwohnern, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, übermittelt werden. Die übermittelten Daten dürfen nur für die Herausgabe von Adressbüchern verwendet werden.


Der Widerspruch gegen die Datenübermittlung ist an keine Voraussetzung gebunden und bedarf auch keiner Begründung. Der Widerspruch ist schriftlich oder persönlich bei der Meldebehörde einzulegen. Ein Formblatt für die Übermittlungssperre & Auskunftssperre finden Sie hier. Ein eingelegter Widerspruch und gilt bis auf Widerruf.

Veranstaltungen in Gelenau

Kontakt zu uns

Gemeindeverwaltung Gelenau
Rathausplatz 1
09423 Gelenau/Erzgebirge

phone  +49 37297 84960
fax  +49 37297 849640
mail  gemeinde@gelenau.de

facebook  Gemeinde Gelenau Erzgebirge
instagram  gemeinde.gelenau

Sprechzeiten Gemeindeverwaltung

Dienstag  8.15 - 12.00 Uhr
13.00 - 18.00 Uhr
Donnerstag  8.15 - 12.00 Uhr
13.00 - 17.00 Uhr
Freitag  8.15 - 12.00 Uhr

 

 
tourismus erzgebirgezwoenitztal greifensteiinegreifensteine
                  

Diese Website benutzt Cookies. Wenn Sie die Website weiter nutzen, stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Mehr Informationen finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.