Beschluss Nr. 47-1/2018
Der Haushaltsplan der Initiativgruppe „Kita Kunterbunt“ e. V. für das Jahr 2019 wird ohne die Position Freigelände Gebäude II bestätigt.
Beschluss Nr. 47/2018
Der Haushaltsplan der Initiativgruppe „Kita Kunterbunt“ e. V. für die Tagespflegestelle wird wie eingereicht bestätigt.
Beschluss Nr. 48/2018
Die bisherigen Entgelte aller ab dem 01.01.2019 umsatzsteuerpflichtigen Ausgangsleistungen der Gemeinde Gelenau sind als Bruttobeträge zu verstehen.
Beschluss Nr. 49/2018
Die bisherigen Entgelte für Annoncen im Amtsblatt der Gemeinde Gelenau sind ab dem 01. Januar 2019 als Nettobeträge zu verstehen. Die bisher gültigen Entgelte bleiben daher auch über den 31.12.2018 hinaus bestehen, werden jedoch zukünftig um den Regelsteuersatz von 19 % beaufschlagt.
Beschluss Nr. 50/2018
Der Gemeinderat beschließt den Arbeitsplan für das 1. Halbjahr.
WICHTIGE INFORMATIONEN
Polizei
Gelenau
Ihr Bürgerpolizist vor Ort
Polizeihauptmeisterin Peggy Naumann
Betreuungsbereich und Erreichbarkeit
Adresse: Polizeistandort Ehrenfriedersdorf (Sitz im Rathaus)
Markt 1
09427 Ehrenfriedersdorf
Telefon: +49 37341 5799-11
Telefax: +49 37341 5799-18
Betreuungsbereich: Gelenau und Thum
Sprechzeiten:
dienstags 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr im Standort Ehrenfriedersdorf
Sollte der Polizeistandort nicht besetzt oder Ihr Bürgerpolizist nicht erreichbar sein, wenden Sie sich bitte an das Polizeirevier Annaberg.
Weiterführende Informationen dazu finden Sie auf folgender Website: https://www.polizei.sachsen.de/de/26410.htm
Bekanntmachung der Gemeinde Gelenau
Berichtigung (Ergänzung) einer Eintragung von öffentlichen Straßen in das Bestandsverzeichnis
Information über die Ergänzung der Eintragungsverfügung vom 19.11.2024 mit Eintragung auf dem Karteiblatt Nr. 29/1 für den Emil-Werner-Weg auf der Grundlage von § 54 Abs. 1 in Verbindung mit § 4 des Straßengesetzes für den Freistaat Sachsen (Sächsisches Straßengesetz -SächsStrG). Einzelheiten (z.B. Bezeichnung der Straße, Beschreibung von Anfangs- und Endpunkt, Angaben zu betroffenen Flurstücken, Straßenlänge, Angaben zu Straßenabschnitten und der Widmungsbeschränkungen) können Sie dem korrigierten Karteiblatt in der Anlage zur Eintragungsverfügung und aus der dazugehörigen Karte entnehmen. Die Eintragungsverfügung mit dem Karteiblatt und der dazugehörigen Karte liegt für die Dauer von einem Monat ab dem Tag der öffentlichen Bekanntgabe in der Gemeindeverwaltung Gelenau, Rathausplatz 1 in 09423 Gelenau, in Zimmer 212 während der Öffnungszeiten zur Einsicht für die Allgemeinheit aus.
Vergabe von Planungsleistungen
Die Gemeinde Gelenau/Erzgeb. beabsichtigt, Planungsleistungen zum Ersatzneubau Durchlass BW 14/20/60 Louis-Riedel-Weg zu vergeben.
Gälner Hymne NEU!