Beschluss Nr. 28/2019
Bereich Kinderkrippe/Kindergarten/Hort:
Die eingereichte Jahresrechnung belegt, dass 41.679,21 € zu viel Kommunalanteil an die Initiativgruppe Kindertagesstätte „Kunterbunt“ e. V. ausgezahlt wurden. Dieser Fehlbetrag ist entsprechend der Rahmenvereinbarung über die Aufbringung der Betriebskosten zwischen der Gemeinde und der Initiativgruppe Kindertagesstätte „Kunterbunt“ e. V. auszugleichen, d.h. die Initiativgruppe hat diesen Betrag der Gemeinde zurückzuerstatten.
Bereich Tagespflege:
Für die Tagespflegestelle wird der entstandene Fehlbetrag zu den anerkennungsfähigen Kosten in Höhe von 8.039,44 € durch die Gemeinde Gelenau/Erzgeb. getragen. Der sich ergebende Rückzahlbetrag soll zweckgebunden für die Kindertagesstätte verwendet werden.
Betriebskosten pro Platz:
Die Betriebskosten pro Platz werden für alle Bereiche mit der Jahresrechnung 2018 bestätigt. Auf die öffentliche Bekanntmachung der Betriebskosten 2018 im vorliegenden Amtsblatt wird hingewiesen.
Beschluss Nr. 29/2019
Die Ermittlung der Betriebskosten pro Platz für das Jahr 2018 ergab, dass die derzeit geltenden Elternbeiträge im gesetzlich vorgeschriebenen Rahmen liegen. Eine Veränderung der Elternbeiträge ist nicht vorgesehen.
Beschluss Nr. 30/2019
Im Gemeinderat besteht Einigkeit darüber, dass der Ortsverkehr Gelenau weitergeführt wird. Der Gemeinderat ermächtigt den Bürgermeister, die Verkehrsfinanzierungsvereinbarung mit dem Erzgebirgskreis als Besteller der Verkehrsleistung abzuschließen. Die RVE GmbH wird gebeten, vor Einführung des Plusbusnetzes die Anbindung zur Linie 210 zu gewährleisten.
WICHTIGE INFORMATIONEN
Vergabe von Planungsleistungen
Die Gemeinde Gelenau/Erzgeb. beabsichtigt, Planungsleistungen zum Ersatzneubau Durchlass BW 14/20/60 Louis-Riedel-Weg zu vergeben.
Bekanntmachung der Gemeinde Gelenau
Berichtigung (Ergänzung) einer Eintragung von öffentlichen Straßen in das Bestandsverzeichnis
Information über die Ergänzung der Eintragungsverfügung vom 19.11.2024 mit Eintragung auf dem Karteiblatt Nr. 29/1 für den Emil-Werner-Weg auf der Grundlage von § 54 Abs. 1 in Verbindung mit § 4 des Straßengesetzes für den Freistaat Sachsen (Sächsisches Straßengesetz -SächsStrG). Einzelheiten (z.B. Bezeichnung der Straße, Beschreibung von Anfangs- und Endpunkt, Angaben zu betroffenen Flurstücken, Straßenlänge, Angaben zu Straßenabschnitten und der Widmungsbeschränkungen) können Sie dem korrigierten Karteiblatt in der Anlage zur Eintragungsverfügung und aus der dazugehörigen Karte entnehmen. Die Eintragungsverfügung mit dem Karteiblatt und der dazugehörigen Karte liegt für die Dauer von einem Monat ab dem Tag der öffentlichen Bekanntgabe in der Gemeindeverwaltung Gelenau, Rathausplatz 1 in 09423 Gelenau, in Zimmer 212 während der Öffnungszeiten zur Einsicht für die Allgemeinheit aus.
Polizei
Gelenau
Ihr Bürgerpolizist vor Ort
Polizeihauptmeisterin Peggy Naumann
Betreuungsbereich und Erreichbarkeit
Adresse: Polizeistandort Ehrenfriedersdorf (Sitz im Rathaus)
Markt 1
09427 Ehrenfriedersdorf
Telefon: +49 37341 5799-11
Telefax: +49 37341 5799-18
Betreuungsbereich: Gelenau und Thum
Sprechzeiten:
dienstags 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr im Standort Ehrenfriedersdorf
Sollte der Polizeistandort nicht besetzt oder Ihr Bürgerpolizist nicht erreichbar sein, wenden Sie sich bitte an das Polizeirevier Annaberg.
Weiterführende Informationen dazu finden Sie auf folgender Website: https://www.polizei.sachsen.de/de/26410.htm
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