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Jahresrückblick 2023

Polizei

Gelenau
Ihr Bürgerpolizist vor Ort
Polizeihauptmeisterin Peggy Naumann

Betreuungsbereich und Erreichbarkeit
Adresse: Polizeistandort Ehrenfriedersdorf (Sitz im Rathaus)
Markt 1
09427 Ehrenfriedersdorf
Telefon: +49 37341 5799-11
Telefax: +49 37341 5799-18
Betreuungsbereich: Gelenau und Thum

Sprechzeiten:
dienstags 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr im Standort Ehrenfriedersdorf
 
Sollte der Polizeistandort nicht besetzt oder Ihr Bürgerpolizist nicht erreichbar sein, wenden Sie sich bitte an das Polizeirevier Annaberg.

Weiterführende Informationen dazu finden Sie auf folgender Website: https://www.polizei.sachsen.de/de/26410.htm

Amtsblatt

1.Seite Dezember 23

Gälner Hymne NEU!

Beschluss Nr. 55/2019
Der Gemeinderat beschließt die Verwendung der zur Verfügung gestellten Mittel der Investitionspauschale (Stärkung des ländlichen Raums) für das Jahr 2019 in Höhe von 39.700 EUR für die Aufwendungen der Baumaßnahme Sportareal, speziell für die Maßnahme „Sicherheitsbeleuchtung“.

Beschluss Nr. 56/2019
Der Gemeinderat beschließt die Rückabwicklung des Grundstückskaufvertrages vom 10.08.2018, Urkundenrolle Nr. 1615 für 2018 der beurkundenden Notarin Piehler, Thum, betr. Kauf des Flurstücks Nr. 500 und eines Teilstücks aus Flurstück 499a (jetzt Flurstück 499/1 der Gemarkung Gelenau. In diesem Zusammenhang sind eventuelle Schadenersatzansprüche der Gemeinde Gelenau geltend zu machen. Der Gemeinderat stimmt dem grundsätzlichen Verzicht auf die Erstattung von Notar- und Grundbuchkosten in Höhe von bis zu 1,5 % des Kaufpreises zu, um dem Vertrag nicht im Wege zu stehen, sofern keine Einigung mit dem Insolvenzverwalter möglich sein sollte.

Beschluss Nr. 57/2019
Der Gemeinderat billigt den Entwurf zur Erweiterung des Gewerbegebietes Bebauungsplan Nr. 14-20-06/1 – Gewerbegebiet B95 – 3. Bauabschnitt mit Stand vom 07.11.2019. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden dient der frühzeitigen Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke des Bebauungsplanes und wird im Amtsblatt der Gemeinde ortsüblich bekannt gemacht. Mit diesem Entwurf erfolgt die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 1 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB. Auf die amtliche Bekanntmachung der Auslegung in diesem Amtsblatt wird hingewiesen.

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Donnerstag  8.15 - 12.00 Uhr
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Freitag  8.15 - 12.00 Uhr

 

 
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