Beschluss Nr. 58/2019
Der Gemeinderat beschließt den vorgelegten Jahresabschluss der Gemeinde Gelenau zum 31.12.2018 in der von Dr. Vieler + Partner GbR geprüften Fassung mit folgendem Stand:
Ergebnisrechnung |
in € |
Ordentliche Erträge |
5.865.325,40 |
Ordentliche Aufwendungen |
5.713.661,36 |
Ordentliches Ergebnis |
151.664,04 |
Außerordentliche Erträge |
199.500,21 |
Außerordentliche Aufwendungen |
73.797,68 |
Sonderergebnis |
125.702,53 |
Gesamtergebnis |
277.366,57 |
Bestandsentwicklung der liquiden Mittel |
in € |
Anfangsbestand per 01.01.2018 |
2.892.904,67 |
Zahlungsmittelsaldo aus laufender Verwaltungstätigkeit |
413.453,41 |
Zahlungsmittelsaldo aus Investitionstätigkeit |
–678.719,89 |
Saldo aus haushaltsunwirksamen Vorgängen |
-11.251,25 |
Endbestand an liquiden Mitteln per 31.12.2018 |
2.616.386,94 |
Veränderung des Bestandes an Zahlungsmitteln im Haushaltsjahr |
–276.517,73 |
Der Jahresabschluss 2018 schließt zum Stichtag 31.12.2018 mit einer Bilanzsumme von 44.486.050,14 € ab. Das Basiskapital beträgt zum Stichtag 31.12.2018 32.787.695,26 €. Die Minderung des Basiskapitals resultiert aus der Anwendung der Regelung des § 24 Abs. 3 Satz 2 SächsKomHVO. Demnach können die Restbuchwerte von Altvermögensgegenständen mit dem Basiskapital verrechnet werden, wenn sie durch Nachaktivierung, die nach dem 31.12.2017 erfolgen, zu Neuvermögensgegenständen werden (sog. „Umswitch-Effekt). Die Gemeinde Gelenau macht von diesem gesetzlichen Wahlrecht Gebrauch. Wegen der Nach-aktivierung an den Vermögensgegenständen „Schulgebäude PGS mit Altbau“ und „Schul-gebäude FSE Altbau mit Verbinder“ werden insgesamt 2.713 T€ in der Form eines Passivtauschs in eine speziell für die Ausnutzung des oben genannten Wahlrechts zu bildende Rücklage übertragen.
Die Überschüsse des ordentlichen und des Sonderergebisses werden wie folgt in die Rücklagen zugeführt:
- zweckgebundene Rücklage für zukünftige bisher nicht abschätzbare Schadensereignisse 10 T€
- Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses 141 T€
- Rücklage aus Überschüssen des Sonderergebnisses 126 T€
Beschluss Nr. 59/2019
Der Gemeinderat beschließt die Haushaltssatzung für das Jahr 2020 in der als Entwurf vorliegenden Form mit Haushaltsplan und Anlagen nach den Bestimmungen des Gesetzes über das neue Haushalts- und Rechnungswesen im Freistaat Sachsen.
Beschluss Nr. 60/2019
Der Gemeinderat beschließt den Kauf der Grundstücke Flurstück Nr. 466 a, 483/5 und 483/8 der Gemarkung Gelenau.
Beschluss Nr. 61/2019
Der Gemeinderat beschließt den Verkauf des Grundstücks Flurstück 20 f der Gemarkung Gelenau.
Beschluss Nr. 62/2019
Der Gemeinderat beauftragt den Bürgermeister gegenüber der RVE darauf hinzuwirken, dass
- die Taktminuten im Fahrplan des Ortsverkehrs Gelenau in Abänderung des seit 15.12.2019 geltenden Fahrplans an den Wochentagen Montag bis Freitag schnellstmöglich an die geltenden Taktminuten im Samstagsfahrplan angeglichen und
- in den veröffentlichten Fahrplantabellen des Ortsverkehrs als End- und Anfangshaltestelle in Obergelenau die Haltestelle „Fritz-Reuter-Siedlung“ vorgesehen und die Darstellung der Anschlüsse entsprechend angepasst sowie in den Fahrplantabellen der Linie 210 alle möglichen Anschlüsse zum und vor Ortsverkehr ausgewiesen werden.
Beschluss Nr. 63/2019
Der Gemeinderat beschließt den Arbeitsplan für das 1. Halbjahr 2020.