Beschluss Nr. 13/2021
Der Gemeinderat beschließt den Aufstellungsbeschluss und das Verfahren zur Ergänzungssatzung „Teilfläche des Flurstücks Nr. 723 der Gemarkung Gelenau“ (Fläche am Louis-Riedel-Weg).
Beschluss Nr. 14/2021
Der Gemeinderat billigt den Entwurf des Bebauungsplanes „Wohngebiet an der oberen Schule“. Die Aufstellung des Bebauungsplanes soll im beschleunigten Verfahren nach § 13a Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 13b BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt werden.
Der Gemeinderat beschließt, die vollständigen Planunterlagen für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Auf die öffentliche Bekanntmachung hierzu im vorliegenden Amtsblatt wird hingewiesen.
Gleichzeitig mit der Öffentlichkeitsbeteiligung ist eine Trägerbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB unter Einbeziehung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden durchzuführen.
Beschluss Nr. 15/2021
Der Gemeinderat beschließt das vorliegende Konzept des Ingenieurbüros Gerlach zur Sanierung der Sporthalle der Pestalozzi-Grundschule in vier Bauabschnitten.
Beschluss Nr. 16/2021
Der Gemeinderat beschließt die Umsetzung des 1. Bauabschnittes der Sanierung der Sporthalle der Pestalozzi-Grundschule - Rückbau Bühne und Schaffung von Geräteräumen - unter Verwendung der bereits bewilligten Fördermittel des Programms VwV Invest-Schule.
Beschluss Nr. 17/2021
Der Gemeinderat beschließt die Übertragung der Mittel aus dem 2. Bauabschnitt der Maßnahme Rekonstruktion Sporthalle der Pestalozzi-Grundschule - grundhafte Sanierung des Umkleidebereiches inklusive der Sanitäreinrichtungen - auf die Maßnahme Rekultivierung Außenanlagen sowie Garderobeneinbau Hort.
Beschluss Nr. 18/2021
Der Gemeinderat beschließt die Vergabe der Bauleistung Rekultivierung Hortfreifläche Straße der Einheit 216/218 an das Unternehmen M. Günther & Co. GmbH Burgstädt zum Angebotspreis von 173.555,91 EUR. Dieser Beschluss steht jedoch unter dem Vorbehalt des § 8 Abs. 2 SächsVergabeG. Der Auftrag darf erst erteilt werden, wenn im Falle einer Bieterbeanstandung die Nachprüfbehörde nicht innerhalb von 10 Kalendertagen nach ihrer Unterrichtung das Vergabeverfahren beanstandet hat.
Beschluss Nr. 19/2021
Jahresrechnung 2020 der Initiativgruppe Kindertagestätte „Kita Kunterbunt“ e. V. Bereich Kinderkrippe/Kindergarten/Hort:
Die eingereichte Jahresrechnung belegt, dass 90.443,46 EUR zu viel Kommunalanteil an die Initiativgruppe ausgezahlt wurden. Diese Überzahlung ist entsprechend der Rahmenvereinbarung über die Aufbringung der Betriebskosten zwischen der Gemeinde Gelenau und der Initiativgruppe „Kita Kunterbunt“ e. V. auszugleichen, d. h. die Initiativgruppe hat den zu viel gezahlten Kommunalanteil der Gemeinde Gelenau zu erstatten.
Bereich Tagespflege:
Für die Tagespflegestelle wird der entstandene Fehlbetrag zu den anerkennungsfähigen Kosten in Höhe von 2.810,48 EUR durch die Gemeinde Gelenau getragen.
Somit beläuft sich die Rückzahlung der Initiativgruppe „Kita Kunterbunt“ e. V. an die Gemeinde Gelenau auf einen Betrag in Höhe von insgesamt 87.632,98 EUR. Betriebskosten pro Platz:
Die Betriebskosten pro Platz werden für alle Bereiche mit der Jahresrechnung 2020 bestätigt.
Auf die öffentliche Bekanntmachung der Betriebskosten 2020 im vorliegenden Amtsblatt wird hingewiesen.
Beschluss Nr. 20/2021
Mit der Betriebskostenabrechnung der Initiativgruppe „Kita Kunterbunt“ e. V. für das Jahr 2020 wurden auch die Betriebskosten pro Platz ermittelt. Die derzeitigen Elternbeiträge liegen in allen Sparten im Bereich der gesetzlichen Vorgaben, so dass die derzeit geltenden Elternbeiträge nicht verändert werden.
Beschluss Nr. 21/2021
Der Gemeinderat beschließt die Vergabe des Auftrages für die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses 2021 nach § 104 SächsGemO sowie die Kassenprüfung 2021 nach § 106 SächsGemO zu einem Gesamtpreis von 3.927,00 EUR an die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Falk Slomiany & Koll. GmbH Jahnsdorf.
Beschluss Nr. 22/2021
Der Gemeinderat beschließt den Arbeitsplan für das 2. Halbjahr 2021.
Beschluss Nr. 23/2021 nichtöffentlicher Teil
Der Gemeinderat beschließt zu einer Personalangelegenheit. Termine
WICHTIGE INFORMATIONEN
Vergabe von Planungsleistungen
Die Gemeinde Gelenau/Erzgeb. beabsichtigt, Planungsleistungen zum Ersatzneubau Durchlass BW 14/20/60 Louis-Riedel-Weg zu vergeben.
Bekanntmachung der Gemeinde Gelenau
Berichtigung (Ergänzung) einer Eintragung von öffentlichen Straßen in das Bestandsverzeichnis
Information über die Ergänzung der Eintragungsverfügung vom 19.11.2024 mit Eintragung auf dem Karteiblatt Nr. 29/1 für den Emil-Werner-Weg auf der Grundlage von § 54 Abs. 1 in Verbindung mit § 4 des Straßengesetzes für den Freistaat Sachsen (Sächsisches Straßengesetz -SächsStrG). Einzelheiten (z.B. Bezeichnung der Straße, Beschreibung von Anfangs- und Endpunkt, Angaben zu betroffenen Flurstücken, Straßenlänge, Angaben zu Straßenabschnitten und der Widmungsbeschränkungen) können Sie dem korrigierten Karteiblatt in der Anlage zur Eintragungsverfügung und aus der dazugehörigen Karte entnehmen. Die Eintragungsverfügung mit dem Karteiblatt und der dazugehörigen Karte liegt für die Dauer von einem Monat ab dem Tag der öffentlichen Bekanntgabe in der Gemeindeverwaltung Gelenau, Rathausplatz 1 in 09423 Gelenau, in Zimmer 212 während der Öffnungszeiten zur Einsicht für die Allgemeinheit aus.
Polizei
Gelenau
Ihr Bürgerpolizist vor Ort
Polizeihauptmeisterin Peggy Naumann
Betreuungsbereich und Erreichbarkeit
Adresse: Polizeistandort Ehrenfriedersdorf (Sitz im Rathaus)
Markt 1
09427 Ehrenfriedersdorf
Telefon: +49 37341 5799-11
Telefax: +49 37341 5799-18
Betreuungsbereich: Gelenau und Thum
Sprechzeiten:
dienstags 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr im Standort Ehrenfriedersdorf
Sollte der Polizeistandort nicht besetzt oder Ihr Bürgerpolizist nicht erreichbar sein, wenden Sie sich bitte an das Polizeirevier Annaberg.
Weiterführende Informationen dazu finden Sie auf folgender Website: https://www.polizei.sachsen.de/de/26410.htm
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