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Gemeindeverwaltung Gelenau
Hauptamt
Jolina Drechsel
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09423 Gelenau/Erzgeb.

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Beschlüsse 2018

Beschlüsse vom 18.12.2018

Beschluss Nr. 47-1/2018
Der Haushaltsplan der Initiativgruppe „Kita Kunterbunt“ e. V. für das Jahr 2019 wird ohne die Position Freigelände Gebäude II bestätigt.

Beschluss Nr. 47/2018
Der Haushaltsplan der Initiativgruppe „Kita Kunterbunt“ e. V. für die Tagespflegestelle wird wie eingereicht bestätigt.

Beschluss Nr. 48/2018
Die bisherigen Entgelte aller ab dem 01.01.2019 umsatzsteuerpflichtigen Ausgangsleistungen der Gemeinde Gelenau sind als Bruttobeträge zu verstehen.

Beschluss Nr. 49/2018
Die bisherigen Entgelte für Annoncen im Amtsblatt der Gemeinde Gelenau sind ab dem 01. Januar 2019 als Nettobeträge zu verstehen. Die bisher gültigen Entgelte bleiben daher auch über den 31.12.2018 hinaus bestehen, werden jedoch zukünftig um den Regelsteuersatz von 19 % beaufschlagt.

Beschluss Nr. 50/2018
Der Gemeinderat beschließt den Arbeitsplan für das 1. Halbjahr.

Beschlüsse vom 27.11.2018

Beschluss Nr. 40/2018
Der Gemeinderat beschließt die Haushaltssatzung für das Jahr 2019 in der als Entwurf vorliegenden Form mit Haushaltsplan und Anlagen nach den Bestimmungen des Gesetzes über das neue Haushalts- und Rechnungswesen im Freistaat Sachsen.

Beschluss Nr. 41/2018
Der Gemeinderat beauftragt den Bürgermeister, die gegenüber dem zuständigen Finanzamt am 21.12.2016 abgegebene Erklärung nach § 27 Abs. 22 UstG zu widerrufen.

Beschluss Nr. 42/2018
Der Gemeinderat beschließt, die Bauleistung Sanierung Volkshaus in 09423 Gelenau Los H/L/S – Heizung – Lüftung – Sanitär an das Unternehmen Tobias Weiß, 09468 Tannenberg zum Angebotspreis von 117.898,64 € zu vergeben.

Beschluss Nr. 43/2018
Der Gemeinderat beschließt, die Bauleistung Sanierung Volkshaus in 09423 Gelenau Los E1 – Elektroinstallation an das Unternehmen elektro-anlagen müller GmbH zum Angebotspreis von 235.381,44 € zu vergeben.

Beschluss Nr. 44/2018
Der Gemeinderat beschließt: Für das Jahr 2018 gelten in den Einrichtungen Sportareal „Erzgebirgsblick“, Halle Volkshaus und Turnhalle Pestalozzi-Grundschule folgende Stundensätze als Abschläge:

1. Sportareals „Erzgebirgsblick“:
Sportareal Halle: 18,00 €/Std.
Sportplatz/Umkleide Areal: 6,00 €/Std.
Sportplatz Areal/Umkleide Volkshaus: 3,50 €/Std.
2. Halle Volkshaus: 15,50 €/Std.
3. Turnhalle Pestalozzi-Grundschule: 10,00 €/Std.

Die für das Jahr 2017 als Abschläge erhobenen Stundensätze werden als endgültige Stundensätze für 2017 bestätigt.

Beschluss Nr. 45/2018
Der Gemeinderat wählt den Gemeindewahlausschuss für die Gemeinderatswahl 2019:

Vorsitzende: Scheidhauer, Andrea
stellvertretende Vorsitzende: Lange, Ines
Beisitzer: Tautenhahn, Marittaund Dietz, Sieglinde
Stellvertreter der Beisitzer: Hofmann, Frank und Emmrich, Holger

Beschlüsse vom 23.10.2018

Beschluss Nr. 36/2018
Der Gemeinderat beschließt den vorgelegten Jahresabschluss der Gemeinde Gelenau zum 31.12.2017 in der von Dr. Vieler + Partner GbR geprüften Fassung mit folgendem Stand:

Ergebnisrechnung

Ordentliche Erträge                                                                                     5.759.755,53 EUR
Ordentliche Aufwendungen                                                                                     5.403.141,50 EUR
Ordentliches Ergebnis                                                                                        356.614,03 EUR
Außerodentliche Erträge                                                                                        297.903,61 EUR
Außerordentliche Aufwendungen                                                                                        230.589,93 EUR
Sonderergebnis                                                                                           67.313,68 EUR
Gesamtergebnis                                                                                          423.927,71 EUR

Bestandsentwicklung der liquiden Mittel

Anfangsbestand per 01.01.2017                         3.535.882,79 EUR
Zahlungsmittelsaldo aus laufender Verwaltungstätigkeit                            537.087,27 EUR
Zahlungsmittelsaldo aus Investitionstätigkeit                       –1.183.482,77 EUR
Saldo aus haushaltsunwirksamen Vorgängen                                3.417,38 EUR
Endbestand an liquiden Mitteln per 31.12.2017                         2.892.904,67 EUR
Veränderung des Bestandes an Zahlungsmitteln im Haushaltsjahr                          –642.978,12 EUR


Der Jahresabschluss 2017 schließt zum Stichtag 31.12.2017 mit einer Bilanzsumme von 44.163.798,31 € ab. Das Basiskapital beträgt zum Stichtag 31.12.2017 35.501.304,61 €.
Dieser Betrag bildet gem. § 72 Abs. 3 Satz 4 SächsGemO1 und § 24 Abs. 2 Satz 3 SächsKomHVO2 die Bemessungsgrundlage für die Ermittlung des maximal zulässigen Verrechnungsbetrags von Fehlbeträgen des Ergebnishaushalts bzw. der Ergebnisrechnung.
Demnach dürfen Fehlbeträge der Gemeinde Gelenau gem. § 72 Abs. 3 Satz 3 SächsGemO iVm. § 24 Abs. 2 SächsKomHVO und § 24 Abs. 3 Satz 2 SächsKomHVO künftig bis zu einer Untergrenze des Basiskapitals in Höhe von 11.833.768,20 € verrechnet werden. Der genannte Betrag steht damit einer Verrechnung nicht zur Verfügung.
Der Gemeinderat beschließt, den Jahresabschluss 2017 und den Wert des Basiskapitals zum 31.12.2017 in der vorgelegten Form festzustellen.

Beschluss Nr. 37/2018
Der Gemeinderat beschließt die Gewährung einer Zuwendung in Höhe von 4.300,00 EUR an die Gelenauer Schützengesellschaft seit 1874 e. V. für die Verlegung eines Stromanschlusses im Vereinsheim.

Beschluss Nr. 38/2018
Der Gemeinderat beschließt den Kauf des Grundstücks Flurstück Nr. 1330 der Gemarkung Gelenau durch die Gemeinde Gelenau.

Beschluss Nr. 39/2018
Der Gemeinderat beschließt den vorzeitigen Baubeginn vor Vorliegen des Fördermittelbescheids zur Maßnahme „Optimierung Einmündung Straße der Befreiung“.

Beschlüsse vom 25.09.2018

Beschluss Nr. 32/2018
Der Gemeinderat beschließt, die Bauleistung Sanierung Volkshaus in 09423 Gelenau Los 4 Fenstereinbau an das Unternehmen BAUMO GmbH, Großer Wiesenweg 2 in 06386 Osternienburger Land/OT Diebzig zum Angebotspreis von 45.499,65 € zu vergeben.

Beschluss Nr. 33/2018
Der Gemeinderat beschließt, die Bauleistung Sanierung Volkshaus in 09423 Gelenau Los 5 Stahlbau/Zimmererarbeiten an das Unternehmen Metallbau Wolff, Venusberger Straße 5 in 09423 Gelenau zum Angebotspreis von 72.392,21 € zu vergeben.

Beschluss Nr. 34/2018
Der Gemeinderat beschließt, die Bauleistung Sanierung Volkshaus in 09423 Gelenau Los 6 Baumeisterarbeiten an das Unternehmen M & S Bau und Beton GmbH, Alte Thalheimer Straße 20 in 09235 Burkhardtsdorf zum Angebotspreis von 259.719,51 € zu vergeben.

Beschluss Nr. 35/2018
Der Gemeinderat beschließt den Verkauf einer ca. 2.200 m² großen Teilfläche aus dem Flurstück 933/10 der Gemarkung Gelenau.

Beschlüsse vom 28.08.2018

Beschluss Nr. 26/2018
Der Gemeinderat beschließt die Mieten für gemeindeeigene PKW-Stellflächen werden ab 01.01.2019 auf 10,00 €/Monat inkl. Mwst. angehoben.

Beschluss Nr. 27/2018
Der Gemeinderat beschließt die Mieten für gemeindeeigene Garagen werden ab 01.01.2019 auf 27,50 €/Monat je Garage (inkl. Mwst.) angehoben.

Beschluss Nr. 28/2018
Der Gemeinderat beschließt für gemeindeeigene Grundstücke, auf denen sich vor dem 03. Oktober 1990 errichtete Garagen fremder Eigentümer befinden, wird das Nutzungsentgelt für den Grund und Boden ab 01.01.2019 auf 50,00 €/Jahr je Stellplatz angehoben.

Beschluss Nr. 29/2018
Der Gemeinderat beschließt den Verkauf einer Teilfläche aus dem Flurstück 499a der Gemarkung Gelenau mit einer Grundstücksgröße von ca. 785 m² zum Kaufpreis von 30,00 €/m“.

Beschluss Nr. 30/2018
Der Gemeinderat beschließt den Verkauf einer Teilfläche aus dem Flurstück 499a der Gemarkung Gelenau mit einer Grundstücksgröße von ca. 1.025 m² zum Kaufpreis von 30,00 €/m“.

Beschluss Nr. 31/2018
Der Gemeinderat beschließt den Verkauf einer Teilfläche aus dem Flurstück 500 (Parzelle 4) der Gemarkung Gelenau mit einer Grundstücksgröße von ca. 690 m² zum Kaufpreis von 30,00 €/m.

Beschlüsse vom 26.06.2018

Beschluss Nr. 16/2018
Der Gemeinderat beschließt, die Leistung Los 2 - Wassertechnik Lehrschwimmbecken Pestalozzi-Grundschule an das Unternehmen Schwimmbadservice Häse, Leipzig, zum Angebotspreis von 52.356,32 EUR zu vergeben.

Beschluss Nr. 17/2018
Der Gemeinderat beschließt den Verkauf einer Teilfläche aus Flurstück 499 (neu voraussichtlich 499/10) der Gemarkung Gelenau mit einer Grundstücksfläche von ca. 1.405 m² zum Kaufpreis von 30,00 EUR/m². Im Kaufpreis enthalten sind die Kosten der Vermessung. Die Käufer tragen anteilig die Kosten für die abwasserseitige Erschließung der Teilfläche aus Flurstück 499. Es soll die Eintragung eines Wiederkaufsrechts zugunsten der Gemeinde Gelenau erfolgen für den Fall, dass die Bauverpflichtung nicht binnen 2 Jahren ab Besitzübergang des Grundstücks erfüllt wird.

Beschluss Nr. 18/2018
Der Gemeinderat beschließt den Kauf des Flurstücks 500 der Gemarkung Gelenau mit einer Fläche von 1.380 m² und eines Teilstücks aus Flurstück 499a mit einer Fläche von ca. 2.490 m² zu einem Kaufpreis von 23,40 EUR/m². Die Kaufpreisfälligkeit soll erst entstehen, wenn die Vertragsfläche vollständig von Bauschutt beräumt ist, ein Nachweis über die ordnungsgemäße Entsorgung des Bauschutts vorliegt und der Untergrund als Baugrund nutzbar ist. Alternativ und vorzugsweise sollen Parzellen durch den derzeitigen Eigentümer direkt an Interessenten zur Eigenheimbebauung vermarktet werden. Die durch die Gemeinde Gelenau dann zu erwerbende Fläche und der zu zahlende Kaufpreis reduziert sich in diesem Fall um 23,40 EUR/m² Grundstücksfläche. Für anfallende Erschließungskosten soll mit den Kaufinteressenten eine Ablösevereinbarung geschlossen werden.

Beschluss Nr. 18-1/2018
Der Gemeinderat beschließt die finanziellen Mehraufwendungen in Höhe von 76.000 EUR für das Bauvorhaben Ausbau Radweg „Eisenstraße“ in Gelenau. Die Finanzierung des höheren Eigenanteils erfolgt aus zusätzlich zur Verfügung gestellten Mitteln der Investitionspauschale für das Jahr 2018 in Höhe von 70.000 EUR und für das Jahr 2019 in Höhe von 30.300 EUR.

Beschluss Nr. 19/2018
Der Gemeinderat beschließt die Fortschreibung des Bestandsverzeichnisses und nachträgliche Eintragung von Flurstücken, die bei der Erstanlegung des Bestandsverzeichnisses der öffentlichen Feld- und Waldwege nach § 54 Abs. 2 i. V. m. § 3 Abs. 1 SächsStrG vergessen wurden, für den öffentlichen Feld- und Waldweg „Eisenstraße“. Die Eigentümer sind von der geplanten Fortschreibung des Bestandsverzeichnisses zu informieren.
Auf die öffentliche Bekanntmachung der Fortschreibung des Straßenbestandsverzeichnisses
im vorliegenden Amtsblatt wird hingewiesen.

Beschluss Nr. 20/2018
Jahresrechnung 2017 der Initiativgruppe Kindertagestätte „Kunterbunt“ e. V. Bereich Kinderkrippe/Kindergarten/Hort: Die eingereichte Jahresrechnung belegt, dass 30.081,23 EUR zuviel Kommunalanteil an die Initiativgruppe ausgezahlt wurde. Dieser Betrag ist entsprechend der Rahmenvereinbarung über die Aufbringung der Betriebskosten zwischen der Gemeinde Gelenau und der Initiativgruppe Kindertagesstätte „Kunterbunt“ e. V. auszugleichen, d. h. die Initiativgruppe hat diesen Betrag der Gemeinde zurückzuerstatten.
Bereich Tagespflege:
Für die Tagespflegestelle wird der entstandene Fehlbetrag zu den anerkennungsfähigen Kosten in Höhe von 3.270,14 EUR durch die Gemeinde Gelenau getragen. Der Rückzahlungsbetrag aus beiden Abrechnungen in Höhe von 26.811,09 EUR wird 2019 zusätzlich im Haushalt der Gemeinde für Baumaßnahmen/Instandhaltungsmaßnahmen am/im Gebäude II der Kita Kunterbunt e. V., Straße der Einheit 216, eingestellt.
Betriebskosten pro Platz:
Die Betriebskosten pro Platz werden für alle Bereiche mit der Jahresrechnung 2017 bestätigt.
Auf die öffentliche Bekanntmachung der Betriebskosten 2017 im vorliegenden Amtsblatt wird hingewiesen.

Beschluss Nr. 21/2018
Die Berechnung der Betriebskosten der Kindertagesstätte pro Platz für das Jahr 2017 ergab, dass in den Bereichen Krippe/Tagespflege und Kindergarten die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestgrenzen bei den Elternbeiträgen nicht erreicht werden. Daher soll ab dem 01.09.2018 folgende Anpassung der Elternbeiträge erfolgen:
Bereich Krippe/Tagespflege Erhöhung um 6,00 EUR auf 201,00 EUR
Bereich Kindergarten Erhöhung um 3,00 EUR auf 98,00 EUR
Der Sachverhalt wurde mit dem Jugendamt des Erzgebirgskreises und der Initiativgruppe
Kindertagesstätte „Kunterbunt“ e. V. abgestimmt.

Beschluss Nr. 22/2018
Der Gemeinderat stimmt der in Bezug auf Beschluss Nr. 46/2017 veränderten Abwicklung hinsichtlich der Bestellung und Finanzierung der Ausgleichsleistung zur Fortführung des Ortsverkehrs Gelenau bis zum 31.12.2019 zu. Mit der Wiedererteilung der Liniengenehmigung für die Linie 209 bestellt der Landkreis als Aufgabenträger die RVE GmbH mit der Verkehrsleistung des Ortsverkehrs Gelenau. Die Ausgleichsleistungen sind nicht mehr an die RVE GmbH, sondern an den Erzgebirgskreis zu erbringen. Der Gemeinderat stimmt der diesbezüglichen Vereinbarung mit dem Landkreis sowie dem Dienstleistungsauftrag des Erzgebirgskreises an die RVE GmbH zu.

Beschluss Nr. 23/2018
Der Gemeinderat stimmt der Aufnahme folgender Personen in die Vorschlagsliste für Schöffen für die Geschäftsjahre 2019 bis 2023 zu:
Frau Grit Forchheim
Frau Susanne Freifrau Karg von Bebenburg-Jungbluth
Frau Mandy Fiedler
Herr Manuel Gottschalk
Herr Günther Hertzsch
Herr Frank Weidig
Auf die öffentliche Bekanntmachung zur Auflegung der Vorschlagsliste der Gemeinde Gelenau/Erzgeb. für Schöffen für den Amtsgerichtsbezirk Marienberg für die Jahre 2019 bis 2023 im vorliegenden Amtsblatt wird hingewiesen.

Beschluss Nr. 24/2018
Der Gemeinderat beschließt den Arbeitsplan für das 2. Halbjahr 2018.
Beschluss im nichtöffentlichen Teil der Sitzung:

Beschluss Nr. 25/2018
Der Gemeinderat befürwortet die Erarbeitung einer Zweckvereinbarung zur Erschließung eines Gewerbegebiets Heinzebank II.

Beschlüsse vom 24.04.2018

Beschluss Nr. 13/2018
Der Gemeinderat der Gemeinde Gelenau stellt den Jahresabschluss der Gemeinde Gelenau zum 31.12.2016 in der vorliegenden von Dr. Vieler + Partner GbR geprüften Fassung mit nachfolgend aufgeführtem Stand fest:

Unbenannt

Gemäß § 23 SächsKomHVO wurden die Überschüsse des ordentlichen und des Sonderergebnisses den Rücklagen zugeführt

Beschluss Nr. 14/2018
Der Gemeinderat beschließt, die Bauleistung - Baumeisterarbeiten im Kellergeschoss Pestalozzi-Grundschule in 09423 Gelenau - an das Unternehmen Baugeschäft Heiko Berger, Neue Häuser 12 in 09430 Drebach zum Angebotspreis von 71.467,54 € zu vergeben.

Beschluss Nr. 15/2018
Der Gemeinderat beschließt, die Bauleistung - Gestaltung Außenanlagen ehem. Wohngebäude Straße der Befreiung 5 in 09423 Gelenau - an das Unternehmen STB Straßenbau GmbH, Ehrenfriedersdorf zum Angebotspreis von 87.500,00 € zu vergeben.

Beschlüsse vom 27.03.2018

Beschluss Nr. 06/2018
Der Gemeinderat beschließt, die Bauleistung – Sanierung Volkshaus in 09423 Gelenau, Los 1 – Bauvorbereitung/Abbrucharbeiten – an das Unternehmen Baugeschäft Heiko Berger, Neue Häuser 12 in 09430 Drebach zum Angebotspreis von 136.525,96 € zu vergeben.

Beschluss Nr. 07/2018
Der Gemeinderat beschließt, die Bauleistung – Sanierung Volkshaus in 09423 Gelenau, Los 2 – Gerüstarbeiten – an das Unternehmen Bindig GmbH & Co. KG, Carolastraße 27 in 08004 Zwickau zum Angebotspreis von 52.147,82 € zu vergeben.

Beschluss Nr. 08/2018
Der Gemeinderat beschließt, dem BSV Gelenau e. V. eine Zuwendung in Höhe von 6.000,00 € in Form einer Pauschalförderung für das Jahr 2018 zu gewähren.

Beschluss Nr. 09/2018
Der Gemeinderat beschließt, dem RSK „Jugendkraft 1898“ Gelenau e. V. eine Zuwendung in Höhe von 6.000,00 € in Form einer Pauschalförderung für das Jahr 2018 zu gewähren.

Beschluss Nr. 10/2018
Der Gemeinderat beschließt, dem LV 90 Erzgebirge e. V. eine Zuwendung in Höhe von 5.500,00 € in Form einer Pauschalförderung für das Jahr 2018 zu gewähren.

Beschlüsse vom 27.02.2018

Beschluss Nr. 04/2018
Der Gemeinderat beschließt, die Bauleistungen – Bachbett- und Ufersicherung Dorfbach im Bereich Straße der Einheit 78 bis Ernst-Grohmann-Straße in Gelenau an das Unternehmen BMB Bau GmbH, Straße der Einheit 55 in 08340 Schwarzenberg zum Angebotspreis von 226.104,30 €zu vergeben. Dieser Beschluss steht jedoch unter dem Vorbehalt des § 8 Abs. 2 SächsVergabeG. Der Auftrag darf erst erteilt werden, wenn im Falle einer Bieterbeanstandung die Nachprüfbehörde nicht innerhalb von 10 Kalendertagen nach ihrer Unterrichtung das Vergabeverfahren beanstandet hat.

Beschluss Nr. 05/2018
Der Gemeinderat beschließt den Verkauf eines Teilstücks aus Flurstück 112/3 der Gemarkung Gelenau, Parkplatz neben Straße der Einheit 52 in 09423 Gelenau/Erzgeb., im Flächenausmaß von ca. 350 m².

Beschlüsse vom 23.01.2018

Beschluss Nr. 01/2018
Der Gemeinderat beschließt die Anberaumung von Einwohnerversammlungen für 7. März 2018, 19.00 Uhr, im Speisesaal der Kindertagesstätte der „Villa Kunterbunt“ Gebäude II, Straße der Einheit 216 und 8. März 2018, 19.00 Uhr, im Rats- und Trausaal im Rathaus, Rathausplatz 1.

Beschluss Nr. 02/2018
Der Gemeinderat beschließt, die Bauleistung – Komplettrückbau des Wohngebäudes Straße der Befreiung 5 in 09423 Gelenau an das Unternehmen Sippel & Sohn, 08289 Aue zum Angebotspreis von 32.496,88 € zu vergeben.

Beschluss Nr. 03/2018
Der Gemeinderat beschließt die Änderung der Richtlinie über Zuwendungen an gemeinnützige Vereine der Gemeinde Gelenau wie folgt:

1. Punkt 5 wird durch Punkt 5.3. wie folgt ergänzt:
5.3. Abweichend von der Zuwendung gemäß Punkt 5.1. und 5.2. werden für den BSV Gelenau e. V., den RSK „Jugendkraft 1898“ ‚Gelenau e. V. und den LV 90 Erzgebirge e. V. jährlich Pauschalförderungen gewährt. In dieser Pauschalförderung sind neben einem Grundbetrag und einem Betrag für ständige überregionale Veranstaltungen folgende Kriterien zu berücksichtigen:
- Anzahl der gesamten Vereinsmitglieder
- Anzahl der Gelenauer Vereinsmitglieder
- Anzahl der im Verein organisierten Kinder und Jugendlichen unter 18 Jahren (Kinderfaktor)
Die sich hieraus ergebende Höhe der Zuwendung ist jährlich neu zu ermitteln,
wobei die jeweiligen Mitgliederzahlen zum 01.01. des Vorjahres zugrunde zu legen sind.
Mit dieser Pauschalförderung entfällt der Anspruch auf weitere Zuwendung entsprechend der vorliegenden Richtlinie.

2. Satz 1 im Punkt 7 wird wie folgt geändert und um Satz 2 ergänzt:
Die Zuwendungen sind schriftlich unter Verwendung des Antragsformulars bis zum
28.02. für das laufende Jahr bei der Gemeindeverwaltung Gelenau/Erzgeb. zu beantragen. Nur in Ausnahmefällen ist eine spätere Beantragung möglich.

3. Die Sätze 2 bis 4 nach Punkt 7.2. entfallen.

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