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AGB für die Nutzung der Blockhütten und der Wohnmobilstellplätze im Erlebnisland Kegelsberg in Gelenau/Erzgeb.

§ 1 Geltung der AGB
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die Nutzung von Blockhütten und Wohnmobilstellplätze zur Beherbergung sowie alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Anbieters. Die Leistungen des Anbieters erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
(2) Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Blockhütten und Wohnmobilstellplätze sowie deren Nutzung zu anderen als Wohnzwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Anbieters.
(3) Geschäftsbedingungen des Gastes finden nur Anwendung, wenn diese vorher vereinbart wurden. Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur wirksam, wenn der Anbieter sie ausdrücklich schriftlich bestätigt hat.

§ 2 Buchung/Buchungsbestätigung
Buchungswünsche geben Sie bitte über die Buchungsanfrage ein oder richten Sie bitte schriftlich an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder rufen uns an. Können wir Ihnen die gewünschte Unterkunft in dem gewünschten Zeitraum bereitstellen, erhalten Sie von uns eine schriftliche Bestätigung bzw. einen Nutzungsvertrag der gebuchten Unterkunft sowie die Rechnung. Die Reservierung für die Unterkunft ist mit Erhalt der Buchungsbestätigung bzw. des Nutzungsvertrages rechtskräftig.

§ 3 Zahlungsbedingungen
Die Zahlung erfolgt nach Rechnungslegung. Der Gesamtbetrag ist bis spätestens 10 Tage vor Anreise fällig wobei der Betrag auf unser Konto zu überweisen ist. Nach Absprache kann der Gesamtbetrag auch in bar bei Anreise gezahlt werden. Wir akzeptieren keine ec-und Kreditkarten bzw. Schecks.

§ 4 An- und Abreise
Am Anreisetag stehen die Blockhütten ab 14.00 Uhr zur Verfügung. Sollte die Anreise früher oder später erfolgen, muss dies vorher abgesprochen werden. Die Schlüsselübergabe erfolgt mit Übergabe der Blockhütten. Für die übergebenen Schlüssel wird ein Pfand von 10,00 EUR pro Hütte einbehalten. Die Anreise auf den Wohnmobilstellflächen kann ganztags erfolgen.
Am Abreisetag sind die Blockhütten bis 10.00 Uhr morgens zu verlassen. Die Blockhütten sind am Abreisetag besenrein zu hinterlassen. Im Aufenthaltsraum sind das Geschirr, Gläser, usw. zu reinigen und einzuräumen, die Mülleimer zu entleeren und der Kühlschrank auszuräumen. Die Abreise auf den Wohnmobilstellflächen ist nach Bezahlung jederzeit möglich. Der Wohnmobilstellplatz ist sauber zu verlassen.

§ 5 Blockhütten
Die Blockhütten und der Aufenthaltsraum werden vom Vermieter in einem ordentlichen und sauberen Zustand mit vollständigem Inventar übergeben. Sollten Mängel bestehen oder während der Nutzungszeit auftreten, ist der Vermieter hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Der Nutzer haftet für die von ihm verursachten Schäden am Nutzungsobjekt, dem Inventar z.B. kaputtes Geschirr, Schäden am Fußboden oder am Mobiliar. Hierzu zählen auch die Kosten für verlorene Schlüssel. Das Inventar ist schonend und pfleglich zu behandeln und nur für den Verbleib in den Blockhütten und im Aufenthaltsraum vorgesehen. Das verstellen von Einrichtungsgegenständen, insbesondere Betten und Schränke, ist untersagt. Der Nutzer haftet auch für das Verschulden seiner Mitreisenden. Entstandene Schäden durch höhere Gewalt sind hiervon ausgeschlossen. Bei vertragswidrigem Gebrauch der Blockhütten, wie Untervermietung, Überbelegung, Störung des Hausfriedens etc., sowie bei Nichtzahlung des vollen Mietpreises kann der Vertrag fristlos gekündigt werden. Der bereits gezahlte Mietzins bleibt bei dem Vermieter.
Sollte eine Haftpflichtversicherung bestehen, ist der Schaden der Versicherung zu melden. Dem Vermieter ist der Name und Anschrift, sowie die Versicherungsnummer der Versicherung mitzuteilen.

 § 6 Haustiere
Die Unterbringung von Haustieren jeglicher Art ist in den Blockhütten untersagt.
Auf dem Wohnmobilstellplatz haben Tierhalter dafür Sorge zu tragen, dass andere Stellplatzgäste nicht belästigt werden. Hunde jeder Größe müssen ständig angeleint gehalten werden. Das „Gassi -Führen“ ist nur außerhalb des Wohnmobilstellplatzes gestattet. Bitte Hundekot umgehend beseitigen.

 § 7 Aufenthalt
Die Blockhütten und die Wohnmobilstellplätze dürfen nur von den in der Buchung aufgeführten Personen benutzt werden. Sollten die Blockhütten von mehr Personen als vereinbart benutzt werden, ist für diese ein gesondertes Entgelt zu zahlen, welches sich im Nutzungspreis bestimmt. Der Vermieter hat zudem in diesem Fall das Recht den Nutzungsvertrag fristlos zu kündigen. Eine Untervermietung und Überlassung der Unterkünfte an Dritte ist nicht erlaubt. Der Nutzungsvertrag darf nicht an dritte Personen weitergegeben werden. Der Nutzer erklärt sich den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie der Badordnung bzw. der Platzordnung des Wohnmobilstellplatzes einverstanden. Die Einverständniserklärung erfolgt mit der Zahlung. Bei Verstößen gegen die AGB´s oder die Badordnung bzw. der Platzordnung ist der Vermieter berechtigt, das Nutzungsverhältnis sofort und fristlos zu kündigen. Ein Rechtsanspruch auf Rückzahlung des Mietzinses oder eine Entschädigung besteht nicht.

 § 8 Reiserücktritt
Der Nutzer kann bis 10 Tage vor Buchungsbeginn vom Nutzungsvertrag zurücktreten. Bei einem kurzfristigeren Rücktritt vom Vertrag wird dem Nutzer von der Gemeinde Gelenau/Erzgeb. eine Ausfallgebühr in Höhe von 50,00 € pro Vertrag in Rechnung gestellt.

 § 9 Rücktritt durch den Vermieter
Im Falle einer Absage von unserer Seite, in Folge höherer Gewalt oder anderer unvorhersehbarer Umstände (wie z.B. bei Unfall oder Krankheit der Gastgeber) sowie andere nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung unmöglich machen; beschränkt sich die Haftung auf die Rückerstattung der Kosten. Bei berechtigtem Rücktritt entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz - eine Haftung für Anreise- und Hotelkosten wird nicht übernommen. Ein Rücktritt durch den Vermieter kann nach Nutzungsbeginn ohne Einhaltung einer Frist erfolgen, wenn der Nutzer andere Nutzer trotz Abmahnung nachhaltig stört oder sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Nutzungsvertrages gerechtfertigt ist.

 §10 Haftung des Vermieters
Der Vermieter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die ordentliche Bereitstellung des Nutzungsobjektes. Eine Haftung für eventuelle Ausfälle bzw. Störungen in Wasser- oder Stromversorgung, sowie Ereignisse und Folgen durch höhere Gewalt sind hiermit ausgeschlossen.

 §11 Nutzung eines Internetzugangs über WLAN
Im gesamten Freibadgelände Gelenau/Erzgeb. steht ein WLAN Hotspot zur kostenlosen Nutzung zur Verfügung. Der Vermieter gewährleistet nicht die tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit des Internetzuganges für irgendeinen Zweck. Er ist jederzeit berechtigt, für den Betrieb des WLANs ganz, teilweise oder zeitweise weitere Mitnutzer zuzulassen und den Zugang des Nutzers ganz, teilweise oder zeitweise zu beschränken oder auszuschließen, wenn der Anschluss rechtsmissbräuchlich genutzt wird oder wurde, soweit der Vermieter deswegen eine Inanspruchnahme fürchten muss und dieses nicht mit üblichen und zumutbaren Aufwand in angemessener Zeit verhindern kann. Der Vermieter behält sich insbesondere vor, nach billigem Ermessen und jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste über das WLAN zu sperren (z.B. gewaltverherrlichende, pornographische oder kostenpflichtige Seiten). Der Nutzer wird darauf hingewiesen, dass das WLAN nur den Zugang zum Internet ermöglicht, Virenschutz und Firewall stehe nicht zur Verfügung. Der unter Nutzung des WLANs hergestellte Datenverkehr erfolgt unverschlüsselt. Die Daten können daher möglicherweise von Dritten eingesehen werden. Der Vermieter weist ausdrücklich darauf hin, dass die Gefahr besteht, dass Schadsoftware (z.B. Viren, Trojaner, Würmer, etc.) bei der Nutzung des WLANs auf das Endgerät gelangen kann. Die Nutzung des WLANs erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Nutzers. Für Schäden an digitalen Medien des Nutzers, die durch die Nutzung des Internetzuganges entstehen, übernimmt der Vermieter keine Haftung, es sei denn die Schäden wurden vom Vermieter und/ oder seinen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht. Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen ungetätigten Rechtsgeschäfte ist der Nutzer selbst verantwortlich. Besucht der Nutzer kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen. Er ist verpflichtet, bei Nutzung des WLANs das geltende Recht einzuhalten.

Das WLAN ist weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten zu nutzen. Es sind keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich zu vervielfältigen, zu verbreiten oder zugänglich zu machen. Dies gilt insbesondere im Zusammenhang mit dem Einsatz von Filesharing-Programmen. Es sind die geltenden Jugendschutzvorschriften zu beachten. Es sind keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte zu versenden oder zu verbreiten. Das WLAN ist nicht zur Versendung von Massen-Nachrichten (Spam) und/oder anderen Formen unzulässiger Werbung zu nutzen. Der Nutzer stellt den Vermieter der Nutzungsobjekte von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLANs durch den Nutzer und/oder auf einem Verstoß gegen die vorliegende Vereinbarung beruhen, dies erstreckt sich auch auf für mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängende Kosten und Aufwendungen. Erkennt der Nutzer oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und/oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, weist er den Vermieter des Nutzungsobjektes auf diesen Umstand hin.

§ 12 Hausordnung, Allgemeine Rechte und Pflichten
Blockhütten
(1) Der Zutritt zu den Blockhütten ist nur den Nutzern gestattet.

(2) Vermeiden Sie bitte jede Verunreinigung der Blockhütten und deren Umgebung. Der Müll ist in den hierfür vorgesehenen Behältern zu entsorgen.
(3) Ordnung und Sauberkeit sind selbstverständliche Pflicht aller Nutzer der Blockhütten. Alle Anlagen und Einrichtungen sind schonend zu behandeln.
(4) Von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr gilt die Nachtruhe. Um eine Störung zu vermeiden, sind TV- und Audiogeräte auf Zimmerlautstärke einzustellen.
(5) Für die Dauer der Überlassung der Blockhütten ist der Nutzer verpflichtet, bei Verlassen der Unterkünfte Fenster und Türen geschlossen zu halten.
(6) Erfolgt die Nutzung der Blockhütten durch Schulklassen, Vereine sowie Kinder- und Jugendgruppen, hat der Nutzer für ausreichend Aufsichtspersonal zu sorgen.
(7) Die Mitnahme bzw. Unterbringung von Haustieren in den Blockhütten ist nicht erlaubt.
(8) In den Blockhütten gilt ein absolutes Rauchverbot.
(9) Der Vermieter hat ein jederzeitiges Zutrittsrecht zu den Blockhütten, insbesondere bei Gefahr im Verzug. Auf die schutzwürdigen Belange des Nutzers ist bei der Ausübung des Zutrittsrechts angemessen Rücksicht zu nehmen. Der Vermieter wird den Nutzer über die Ausübung des Zutrittsrechts vorab informieren, es sei denn, dies ist ihm nach den Umständen des Einzelfalls nicht zumutbar oder unmöglich.
(10) Grillen ist auf dem Grillplatz möglich. Belästigungen der anderen Nutzer durch Feuer, Funkenflug und Qualm sind selbstverständlich zu vermeiden.
(11) Bei Benutzung des Freibades gilt die Badeordnung entsprechend.
(12) Der Vermieter ist in Ausübung des Hausrechtes berechtigt, Personen der Blockhütten zu verweisen, wenn dies zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung der Unterkünfte und im Interesse der Blockhüttengäste erforderlich scheint.
Wohnmobilstellplatz
(1) Der Zutritt zum Wohnmobilplatz ist nur den Nutzern des Stellplatzes gestattet.

(2) Der Wohnmobilplatz ist für Wohnmobile und Caravangespanne geeignet. Für Zelte sind keine Plätze vorgesehen.
(3) Vermeiden Sie bitte jede Verunreinigung des Stellplatzes und seiner Umgebung. Der Müll ist in den hierfür vorgesehenen Behälter zu entsorgen.
(4) Die Versorgung (Frischwasser) und Entsorgung (Brauchwasser) erfolgt ausschließlich über die Ver- und Entsorgungsanlage. Das Entleeren der Chemie-Toiletten ist nur an der dafür vorgesehenen Stelle vorzunehmen.
(5) Die Nutzung von Generatoren ist untersagt. Bei Strombedarf nutzen Sie bitte die kostenpflichtigen Stromsäulen.
(6) Bitte beachten Sie, dass die Plätze um die Bäume herum gewisse Risiken durch herabfallendes Laub und Zweige bergen; hierfür übernehmen wir keine Haftung.
(7) Ordnung und Sauberkeit sind selbstverständliche Pflicht aller Nutzer des Wohnmobilplatzes. Alle Anlagen und Einrichtungen sind schonend zu behandeln.
(8) Tierhalter haben dafür Sorge zu tragen, dass andere Stellplatzgäste nicht belästigt werden. Hunde jeder Größe müssen ständig angeleint gehalten werden. Das „Gassi -Führen“ ist nur außerhalb des Wohnmobilstellplatzes gestattet. Bitte Hundekot umgehend beseitigen.
(9) Das Umgrenzen der Stellplätze mit Einfriedungen ist untersagt. Der Stellplatz ist von dem Benutzer vor seinem Weggang vollständig wieder in Ordnung zu bringen.
(10) Grillen ist auf dem Stellplatz gestattet. Belästigungen der anderen Nutzer durch Feuer, Funkenflug und Qualm sind selbstverständlich zu vermeiden. Auf allen Stellplätzen besteht Feuerlöscher-Pflicht!
(11) Bitte nehmen Sie Rücksicht auf die anderen Gäste und Nachbarn und vermeiden Sie ruhestörenden Lärm. Insbesondere ist die Nachtruhe ab 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr einzuhalten. Stellen Sie Radio, Fernsehgerät, usw. immer so leise, dass Sie andere nicht stören.
(12) Der Platz darf nur von haftpflichtversicherten Fahrzeugen genutzt werden.
(13) Der Platz ist unbewacht. Benutzung und Befahren des Platzes erfolgt auf eigene Gefahr. Jegliche Schadenersatzansprüche gegen die Betreiber sind ausgeschlossen.
(14) Zur Aufrechterhaltung der Ordnung und Sicherheit auf dem Wohnmobilstellplatz ist die Ausübung eines Gewerbes sowie jeglicher Verkauf und Schaustellungen verboten.
(15) Der Vermieter ist in Ausübung des Hausrechtes berechtigt, Personen des Platzes zu verweisen, wenn dies zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung auf dem Wohnmobilplatz und im Interesse der Stellplatzgäste erforderlich scheint.

§13 Schriftform
Andere als in diesem Vertrag aufgeführten Vereinbarungen bestehen nicht. Mündliche Absprachen wurden nicht getroffen. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen werden akzeptiert mit Bezahlung des Gesamtbetrages.

§14 Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

§ 15 Gerichtsstand
Für etwaige Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist das Amtsgericht Marienberg zuständig.

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