Information zu Baumaßnahmen in der Gemeinde
Voraussichtlich ab 13.06.2022 erfolgt die Erneuerung eines Bachdurchlasses in der Straße der Einheit durch das Landratsamt Erzgebirgskreis. Das Durchlassbauwerk befindet sich in Höhe Straße der Einheit 241 (Optikshop). Die damit verbundene Straßensperrung beginnt zum jetzigen Stand am 13.06.2022 und soll bis Ende Oktober 2022 andauern. Verschiedene Arbeiten zur Baufeldfreimachung erfolgen im Vorfeld und ohne Vollsperrung. Die Umleitungsführung erfolgt wie in den vergangenen Jahren weiträumig über die benachbarten Ortschaften. Eine innerörtliche Umfahrungsmöglichkeit wird es nur für Anwohner und den Linienverkehr geben. Die Umfahrungen werden über die August-Bebel-Straße/Emil-Werner-Weg und in Gegenrichtung über den Louis-Riedel-Weg bis zur Hausnummer 67 geführt. Die Benutzung der Umfahrung wird nur für Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht bis 3,5 Tonnen gestattet. Die Anwohner werden um Verständnis gebeten.
Hinweise zur Baustelle auf der Straße der Einheit und der damit verbundenen Straßensperrung:
Wie viele von Ihnen sicherlich festgestellt haben, hat die Baumaßnahme zur Erneuerung eines Bachdurchlasses im Auftrag des Landkreises Erzgebirgskreis eine Woche später als geplant zum 20.06.2022 begonnen. Die damit verbundene Vollsperrung der Straße der Einheit soll bis zum 30.09.2022 andauern und sorgt verständlicherweise zu Unmut in unserer Gemeinde.
Sowohl beim Landratsamt als auch bei der Polizei und bei der Gemeindeverwaltung sind bereits zahlreiche Hinweise von Anliegern auf den Umfahrungsstrecken eingegangen. Dazu möchten wir gern die gemeinsame Auffassung des Sachverhaltes darlegen:
Es wurde bewusst auf die Einrichtung einer Einbahnstraßenregelung auf dem Louis-Riedel-Weg und auf dem Emil-Werner-Weg verzichtet, da dadurch üblicherweise mit Geschwindigkeitserhöhungen zu rechnen ist. Außerdem müssten Anwohner zum Erreichen Ihres Grundstückes unter Umständen die gesamte Umfahrungsstrecke abfahren, was zu unnötigem Umfahrungsverkehr führt. Wenn die Fahrzeugführer mit Gegenverkehr rechnen müssen, wirkt dies auch geschwindigkeitsdämpfend und ist durchaus so beabsichtigt. Es ist jedoch eine sog. unechte Einbahnstraßenregelung eingerichtet. Dies bedeutet, dass jeweils die Zufahrt in Gegenrichtung zum Louis-Riedel-Weg und Emil-Werner-Weg mittels „Verbot der Einfahrt“ am Abzweig von der Baumaßnahme beschildert ist. Beide Umfahrungsstrecken sind außerdem in der angedachten Fahrtrichtung mit „Verbot der Einfahrt für Fahrzeuge über 3,5t“ beschildert um hier größere Fahrzeuge in den engen Abschnitten nicht zuzulassen. Durch die Polizei wurde festgestellt, dass die Fahrzeuge die Umfahrungsstrecken mit angepasster Geschwindigkeit befahren, auch wenn das subjektive Empfinden teilweise ein Anderes ist. Im Hinblick auf die Fahrbahnbreite und den Fahrbahnverlauf werden die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten vom überwiegenden Fahrzeuganteil nicht erreicht. Die wenigen uneinsichtigen Kraftfahrer werden auch durch eine entsprechende Reduzierung nicht von Ihrer Fahrweise abgehalten. Die Sicherheit der Umfahrung hat sich auch in den vorangegangenen Umsetzungen gezeigt, wo es zu keinen größeren Auffälligkeiten im Hinblick auf das Unfallgeschehen kam.
Alles in Allem hält derzeit sowohl die Verkehrsbehörde, als auch die Polizei die getroffenen Maßnahmen für ausreichend. Die Beschilderung erfolgte für die Umleitung mit den dafür zwingend erforderlichen Verkehrszeichen.
In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass die Anbringung von Verkehrszeichen durch Privatpersonen gemäß §33 StVO unzulässig ist und eine Ordnungswidrigkeit darstellt, ebenso ist das Spielen auf der Fahrbahn gemäß §31 StVO verboten.
Wir bitten hiermit nochmals um Verständnis für die Baumaßnahme und die damit verbundenen Einschränkungen in der Gemeinde und appellieren an die Kraftfahrer zur gegenseitigen Vorsicht und Rücksichtnahme.
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Im gleichen Zeitraum erfolgt die Erneuerung des verrohrten Bachlaufes in der Straße der Einheit zwischen Hausnummer 281 und 283 (in Höhe Tischlerei Schüler). Auch hier wird die Vollsperrung der Fahrbahn erforderlich und soll ebenfalls vom 13.06.2022 bis Ende Oktober 2022 erfolgen. Die Erneuerung der Verrohrung ist aufgrund des Schadensbildes zwingend erforderlich. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 26.04.2022 den Beschluss zur Auftragsvergabe an das Unternehmen Swing Tiefbau GmbH aus Großrückerswalde mit einer Auftragssumme von 581.254 EUR gefasst. Die Umleitungsführung erfolgt hier über die Willy-Poller-Straße und die B95. Parallel dazu erfolgt durch die Mitnetz GmbH die Erneuerung einer Kabelstrecke in der Straße der Einheit zwischen Hausnummer 299 und Abzweig Willy-Poller-Straße und weiter an der Willy-Poller-Straße bis zur Fritz-Reuter-Straße (B95). Für die Beeinträchtigungen während der Bauzeit werden die Anwohner um Verständnis gebeten.
Beginn der Baumaßnahme vorraussichtlich Anfang August.
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Auch bei einer weiteren Maßnahme wird um das Verständnis der Anwohner geworben. Es handelt sich um die bereits eingerichtete Umleitungsführung der B180 über die Auerbacher Straße in Gelenau. Die Sperrung der Bundesstraße in Burkhardtsdorf aufgrund von Straßenbauarbeiten soll noch bis zum 31.07.2022 andauern. Die Verkehrsführung wurde vom Landratsamt Erzgebirgskreis aufgrund der örtlichen Gegebenheiten (Fahrbahnbreiten, Sichtbeziehungen des Abbiegeverkehrs) als die Variante mit den geringsten Einschränkungen gewählt.