Folgende landwirtschaftliche Flächen sind ab 01.01.2019 für eine erneute Verpachtung vorgesehen:
Gelenau Teil aus 810/7 - Grünland - 4,5714 ha
Gelenau 810/8 - Grünland - 1,3220 ha
Gelenau 1034/2 - Grünland - 0,5700 ha - Ackerland - 0,5682Ha
Gelenau 1011 - Ackerland - 1,5000 ha
Gelenau 1012/4 - Ackerland - 14,0304 ha
Thum 582/2 - Grünland - 0,5600 ha
Thum 582/3 - Grünland - 0,5565 ha
Eigentümer dieser Flächen ist die Gemeinde Gelenau/Erzgeb.
Eine Haftung der Gemeinde Gelenau/Erzgeb. in Bezug auf die Angaben ist ausgeschlossen. Sämtliche Angaben sind keine Zusicherungen oder Garantien im Rechtssinn der §§ 434 ff. Bürgerliches Gesetzbuch. Sie dienen ausschließlich der Information und werden nicht Bestandteil der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit.
Für die ortsansässigen Landwirte besteht die Möglichkeit, sich an dem Bieterverfahren zu beteiligen. Die Gemeinde Gelenau/Erzgeb. fordert mit ihrer Ausschreibung die Interessenten unverbindlich zur Abgabe eines bezifferten schriftlichen, zusatz- und bedingungsfreien Pachtangebotes für die Laufzeiten von 5, 10 und 12 Jahren auf.
Die Gemeinde Gelenau/Erzgeb. weist ihre Pachtinteressenten ausdrücklich darauf hin, dass im Pachtvertrag eine Pachtzinsanpassungsklausel aufgenommen wird, die eine einmalige, in der
Regel zur Hälfte der Pachtzeit festgelegte Pachtzinssteigerung (grundsätzlich 25 %) für die restliche Vertragslaufzeit beinhaltet.
Es handelt sich dabei um kein förmliches Bieterverfahren. Insbesondere behält sich die Gemeinde Gelenau die Entscheidung vor:
- wann eine Fläche an welchen Bieter zu welchen Konditionen verpachtet wird,
- ggf. auch nicht frist- und formgerechte Angebote zu berücksichtigen,
- jederzeit Nachverhandlung mit den Bietern zu führen,
- Nachgebotsrunden unter den Bietern zu führen und
- bis zum Abschluss des Pachtvertrages die Ausschreibung zurückzunehmen oder die Fläche an einen anderen Bieter zu verpachten.
Aus dem Verfahren insbesondere aus der Nichtberücksichtigung von Angeboten, können keine Ansprüche der Bieter abgeleitet werden.
Die Besichtigung der Flächen kann von öffentlichen Straßen oder Wegen erfolgen.
Es wird darauf hingewiesen, dass ein ungenehmigtes Betreten der Ausschreibungsobjekte nicht gestattet ist.
Alle mit der Angebotsabgabe und dem Vertragsschluss verbundenen Kosten trägt – sofern nichts anderes im Pachtvertrag vereinbart wird – der Pächter.
Aufwendungen der Bieter werden nicht erstattet.
Die Gemeinde Gelenau wird über die Bieter sowie deren Gebote ohne deren ausdrückliche Zustimmung grundsätzlich keine Auskünfte erteilen.
Mit der Abgabe eines Pachtpreisangebotes bestätigt der Bieter die Kenntnis dieser allgemeinen Information.
Die Unterlagen und Lagepläne können in Papierform bei der Gemeindeverwaltung Gelenau/Erzgeb., Bauamt/Liegenschaften, Rathausplatz 1 in 09423 Gelenau/Erzgeb. bis zum 31.05.2018 angefordert werden.
Die Frist für die Einreichung der Pachtpreisangebote endet am 29.06.2018, 12.00 Uhr.