Gemeindeverwaltung · Rathausplatz 1 · 09423 Gelenau/Erzgebirge   phone +49 37297 84960    mail  Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

   

    

Vergabe von Planungsleistungen

Die Gemeinde Gelenau/Erzgeb. beabsichtigt, Planungsleistungen zum Ersatzneubau Durchlass BW 14/20/60 Louis-Riedel-Weg zu vergeben.

Bekanntmachung der Gemeinde Gelenau

Berichtigung (Ergänzung) einer Eintragung von öffentlichen Straßen in das Bestandsverzeichnis

Information über die Ergänzung der Eintragungsverfügung vom 19.11.2024 mit Eintragung auf dem Karteiblatt Nr. 29/1 für den Emil-Werner-Weg auf der Grundlage von § 54 Abs. 1 in Verbindung mit § 4 des Straßengesetzes für den Freistaat Sachsen (Sächsisches Straßengesetz -SächsStrG). Einzelheiten (z.B. Bezeichnung der Straße, Beschreibung von Anfangs- und Endpunkt, Angaben zu betroffenen Flurstücken, Straßenlänge, Angaben zu Straßenabschnitten und der Widmungsbeschränkungen) können Sie dem korrigierten Karteiblatt in der Anlage zur Eintragungsverfügung und aus der dazugehörigen Karte entnehmen. Die Eintragungsverfügung mit dem Karteiblatt und der dazugehörigen Karte liegt für die Dauer von einem Monat ab dem Tag der öffentlichen Bekanntgabe in der Gemeindeverwaltung Gelenau, Rathausplatz 1 in 09423 Gelenau, in Zimmer 212 während der Öffnungszeiten zur Einsicht für die Allgemeinheit aus.

Eintragungsverfügung
Entwurf Bestandsblatt
Karte
Karte

Polizei

Gelenau
Ihr Bürgerpolizist vor Ort
Polizeihauptmeisterin Peggy Naumann

Betreuungsbereich und Erreichbarkeit
Adresse: Polizeistandort Ehrenfriedersdorf (Sitz im Rathaus)
Markt 1
09427 Ehrenfriedersdorf
Telefon: +49 37341 5799-11
Telefax: +49 37341 5799-18
Betreuungsbereich: Gelenau und Thum

Sprechzeiten:
dienstags 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr im Standort Ehrenfriedersdorf
 
Sollte der Polizeistandort nicht besetzt oder Ihr Bürgerpolizist nicht erreichbar sein, wenden Sie sich bitte an das Polizeirevier Annaberg.

Weiterführende Informationen dazu finden Sie auf folgender Website: https://www.polizei.sachsen.de/de/26410.htm

Folgende landwirtschaftliche Flächen sind ab 01.01.2019 für eine erneute Verpachtung vorgesehen:

Gelenau Teil aus 810/7 - Grünland - 4,5714 ha
Gelenau 810/8 - Grünland - 1,3220 ha
Gelenau 1034/2 - Grünland - 0,5700 ha - Ackerland - 0,5682Ha
Gelenau 1011 - Ackerland - 1,5000 ha
Gelenau 1012/4 - Ackerland - 14,0304 ha
Thum 582/2 - Grünland - 0,5600 ha
Thum 582/3 - Grünland - 0,5565 ha

Eigentümer dieser Flächen ist die Gemeinde Gelenau/Erzgeb.
Eine Haftung der Gemeinde Gelenau/Erzgeb. in Bezug auf die Angaben ist ausgeschlossen. Sämtliche Angaben sind keine Zusicherungen oder Garantien im Rechtssinn der §§ 434 ff. Bürgerliches Gesetzbuch. Sie dienen ausschließlich der Information und werden nicht Bestandteil der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit.

Für die ortsansässigen Landwirte besteht die Möglichkeit, sich an dem Bieterverfahren zu beteiligen. Die Gemeinde Gelenau/Erzgeb. fordert mit ihrer Ausschreibung die Interessenten unverbindlich zur Abgabe eines bezifferten schriftlichen, zusatz- und bedingungsfreien Pachtangebotes für die Laufzeiten von 5, 10 und 12 Jahren auf.

Die Gemeinde Gelenau/Erzgeb. weist ihre Pachtinteressenten ausdrücklich darauf hin, dass im Pachtvertrag eine Pachtzinsanpassungsklausel aufgenommen wird, die eine einmalige, in der
Regel zur Hälfte der Pachtzeit festgelegte Pachtzinssteigerung (grundsätzlich 25 %) für die restliche Vertragslaufzeit beinhaltet.

Es handelt sich dabei um kein förmliches Bieterverfahren. Insbesondere behält sich die Gemeinde Gelenau die Entscheidung vor:

- wann eine Fläche an welchen Bieter zu welchen Konditionen verpachtet wird,
- ggf. auch nicht frist- und formgerechte Angebote zu berücksichtigen,
- jederzeit Nachverhandlung mit den Bietern zu führen,
- Nachgebotsrunden unter den Bietern zu führen und
- bis zum Abschluss des Pachtvertrages die Ausschreibung zurückzunehmen oder die Fläche an einen anderen Bieter zu verpachten.

Aus dem Verfahren insbesondere aus der Nichtberücksichtigung von Angeboten, können keine Ansprüche der Bieter abgeleitet werden.

Die Besichtigung der Flächen kann von öffentlichen Straßen oder Wegen erfolgen.
Es wird darauf hingewiesen, dass ein ungenehmigtes Betreten der Ausschreibungsobjekte nicht gestattet ist.

Alle mit der Angebotsabgabe und dem Vertragsschluss verbundenen Kosten trägt – sofern nichts anderes im Pachtvertrag vereinbart wird – der Pächter.

Aufwendungen der Bieter werden nicht erstattet.

Die Gemeinde Gelenau wird über die Bieter sowie deren Gebote ohne deren ausdrückliche Zustimmung grundsätzlich keine Auskünfte erteilen.
Mit der Abgabe eines Pachtpreisangebotes bestätigt der Bieter die Kenntnis dieser allgemeinen Information.

Die Unterlagen und Lagepläne können in Papierform bei der Gemeindeverwaltung Gelenau/Erzgeb., Bauamt/Liegenschaften, Rathausplatz 1 in 09423 Gelenau/Erzgeb. bis zum 31.05.2018 angefordert werden.

Die Frist für die Einreichung der Pachtpreisangebote endet am 29.06.2018, 12.00 Uhr.

Landwirtschaft

Kontakt zu uns

Gemeindeverwaltung Gelenau
Rathausplatz 1
09423 Gelenau/Erzgebirge

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fax  +49 37297 849640
mail  gemeinde@gelenau.de

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Dienstag  8.15 - 12.00 Uhr
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Donnerstag  8.15 - 12.00 Uhr
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Freitag  8.15 - 12.00 Uhr

 

 
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