Der Gelenauer Hobbykünstler Hans Felber hat der Gemeinde eine Kollektion von seinem umfangreichen Repertoire an Bildern geschenkt. Anliegen von Herrn Felber ist es, dass die Bilder in Einrichtungen der Gemeinde ihren Platz finden. Diesem Wunsch des Künstlers werden wir selbstverständlich gern entsprechen.
Zuvor wollen wir jedoch mit den Werken eine Ausstellung im Rathaus gestalten. Ab April wird eine Auswahl der Arbeiten im 1. Obergeschoss des Rathauses präsentiert. Dies nur als Vorschau – eine gesonderte Information hierzu erfolgt im Amtsblatt Monat April.
Hans Felber ist im Gelenauer Malzirkel aktiv. Ausstellungen des Malzirkels gehören zum festen Bestandteil des kulturellen Angebots im Ort. Gegenwärtig ist in der Gemeindebibliothek noch bis zum 6. März eine Bilderausstellung des Malzirkels zu sehen.
Das künstlerische Schaffen von Herrn Felber ist weit über die regionalen Grenzen hinaus bekannt. Mit Ausstellungen in den Partnergemeinden Hasbergen und Skørping (jetzt Rebild Kommune) repräsentierte er unsere Gemeinde Gelenau.
Wir danken Hans Felber recht herzlich für die wertvolle Spende und sein bisheriges Engagement für die Gemeinde Gelenau und freuen uns auf das künftige Miteinander.
WICHTIGE INFORMATIONEN
Vergabe von Planungsleistungen
Die Gemeinde Gelenau/Erzgeb. beabsichtigt, Planungsleistungen zum Ersatzneubau Durchlass BW 14/20/60 Louis-Riedel-Weg zu vergeben.
Bekanntmachung der Gemeinde Gelenau
Berichtigung (Ergänzung) einer Eintragung von öffentlichen Straßen in das Bestandsverzeichnis
Information über die Ergänzung der Eintragungsverfügung vom 19.11.2024 mit Eintragung auf dem Karteiblatt Nr. 29/1 für den Emil-Werner-Weg auf der Grundlage von § 54 Abs. 1 in Verbindung mit § 4 des Straßengesetzes für den Freistaat Sachsen (Sächsisches Straßengesetz -SächsStrG). Einzelheiten (z.B. Bezeichnung der Straße, Beschreibung von Anfangs- und Endpunkt, Angaben zu betroffenen Flurstücken, Straßenlänge, Angaben zu Straßenabschnitten und der Widmungsbeschränkungen) können Sie dem korrigierten Karteiblatt in der Anlage zur Eintragungsverfügung und aus der dazugehörigen Karte entnehmen. Die Eintragungsverfügung mit dem Karteiblatt und der dazugehörigen Karte liegt für die Dauer von einem Monat ab dem Tag der öffentlichen Bekanntgabe in der Gemeindeverwaltung Gelenau, Rathausplatz 1 in 09423 Gelenau, in Zimmer 212 während der Öffnungszeiten zur Einsicht für die Allgemeinheit aus.
Polizei
Gelenau
Ihr Bürgerpolizist vor Ort
Polizeihauptmeisterin Peggy Naumann
Betreuungsbereich und Erreichbarkeit
Adresse: Polizeistandort Ehrenfriedersdorf (Sitz im Rathaus)
Markt 1
09427 Ehrenfriedersdorf
Telefon: +49 37341 5799-11
Telefax: +49 37341 5799-18
Betreuungsbereich: Gelenau und Thum
Sprechzeiten:
dienstags 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr im Standort Ehrenfriedersdorf
Sollte der Polizeistandort nicht besetzt oder Ihr Bürgerpolizist nicht erreichbar sein, wenden Sie sich bitte an das Polizeirevier Annaberg.
Weiterführende Informationen dazu finden Sie auf folgender Website: https://www.polizei.sachsen.de/de/26410.htm