Sommerzeit und lange Tage sind auch Zeit der Gartenarbeiten und der Bautätigkeiten. Rasenmäher, Freischneider, Schredder, elektrische Heckenscheren, Motorkettensägen, elektrische Werkzeuge und Baugeräte - all das sind für Haus- und Gartenbesitzer sowie Heimwerker gebräuchliche Geräte und jedes verursachet Geräusche und Lärm. Besonders in der warmen Jahreszeit werden deshalb alle mit den verschiedensten Geräuschkulissen konfrontiert. Und häufig bleiben berufstätigen Garten- und Hausbesitzern nur die Abendstunden und Wochenenden, um die Gärten zu pflegen, den Rasen zu mähen und Bauarbeiten auszuführen.
Deshalb unsere Bitte: Denken Sie beim Betrieb Ihrer Geräte auch an Ihre Nachbarn, denn sie haben zu Recht Anspruch auf die Einhaltung bestimmter Ruhezeiten. In der Polizeiverordnung der Gemeinde ist geregelt, dass Haus- und Gartenarbeiten, die die Ruhe anderer unzumutbar stören, werktags in der Zeit von 20 bis 7 Uhr und an Sonn- und Feiertagen ganztägig nicht durchgeführt werden dürfen.
Mit Verständnis und gegenseitiger Rücksichtnahme sollte ein gut nachbarschaftliches Zusammenleben funktionieren.
WICHTIGE INFORMATIONEN
Vergabe von Planungsleistungen
Die Gemeinde Gelenau/Erzgeb. beabsichtigt, Planungsleistungen zum Ersatzneubau Durchlass BW 14/20/60 Louis-Riedel-Weg zu vergeben.
Bekanntmachung der Gemeinde Gelenau
Berichtigung (Ergänzung) einer Eintragung von öffentlichen Straßen in das Bestandsverzeichnis
Information über die Ergänzung der Eintragungsverfügung vom 19.11.2024 mit Eintragung auf dem Karteiblatt Nr. 29/1 für den Emil-Werner-Weg auf der Grundlage von § 54 Abs. 1 in Verbindung mit § 4 des Straßengesetzes für den Freistaat Sachsen (Sächsisches Straßengesetz -SächsStrG). Einzelheiten (z.B. Bezeichnung der Straße, Beschreibung von Anfangs- und Endpunkt, Angaben zu betroffenen Flurstücken, Straßenlänge, Angaben zu Straßenabschnitten und der Widmungsbeschränkungen) können Sie dem korrigierten Karteiblatt in der Anlage zur Eintragungsverfügung und aus der dazugehörigen Karte entnehmen. Die Eintragungsverfügung mit dem Karteiblatt und der dazugehörigen Karte liegt für die Dauer von einem Monat ab dem Tag der öffentlichen Bekanntgabe in der Gemeindeverwaltung Gelenau, Rathausplatz 1 in 09423 Gelenau, in Zimmer 212 während der Öffnungszeiten zur Einsicht für die Allgemeinheit aus.
Polizei
Gelenau
Ihr Bürgerpolizist vor Ort
Polizeihauptmeisterin Peggy Naumann
Betreuungsbereich und Erreichbarkeit
Adresse: Polizeistandort Ehrenfriedersdorf (Sitz im Rathaus)
Markt 1
09427 Ehrenfriedersdorf
Telefon: +49 37341 5799-11
Telefax: +49 37341 5799-18
Betreuungsbereich: Gelenau und Thum
Sprechzeiten:
dienstags 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr im Standort Ehrenfriedersdorf
Sollte der Polizeistandort nicht besetzt oder Ihr Bürgerpolizist nicht erreichbar sein, wenden Sie sich bitte an das Polizeirevier Annaberg.
Weiterführende Informationen dazu finden Sie auf folgender Website: https://www.polizei.sachsen.de/de/26410.htm