Zur Rathausstürmung am 11. 11. 2018 wurde Frau Dorothea Herrmann mit dem Gälner Strumpforden geehrt.
Mit dem Strumpforden werden Personen gewürdigt, die sich in besonderer Weise um den Ort verdient gemacht haben. Die Auszeichnung erfolgt jährlich zur Rathausstürmung.
Nicht von ungefähr wurde Frau Herrmann im 30. Jahr des Bestehens des 1. Gelenauer Carnevals Club diese Anerkennung zuteil, denn der Verein wurde am 12. Dezember 1988 auf
Initiative von Frau Herrmann gegründet.
Der Name Dorothea Herrmann steht für eine jahrzehntelange vielfältige, perfekt funktionierende Kulturarbeit im Ort. Mit überaus großem Engagement und uneigennützig war Frau Herrmann ihr Leben lang für die Gemeinschaft tätig – ob als Leiterin des Kulturbundes oder später als Vorsitzende des Erzgebirgischen Kulturvereins Gelenau e. V. Sie vereinte unter ihrer Obhut große und kleine Künstler, die mit einem breitgefächerten Repertoire die Gemeinde Gelenau weit über die Ortsgrenzen hinaus repräsentierten. Besonders lag ihr die Kinder- und Jugendarbeit am Herzen. Sie wusste, wie wichtig es ist, der heranwachsenden Generation frühzeitig heimatliche Traditionen und Werte zu vermitteln.
Dorothea Herrmann wurde für ihr Lebenswerk als Kulturmanagerin in der Gemeinde Gelenau der Gälner Strumpforden 2018 verliehen.
WICHTIGE INFORMATIONEN
Vergabe von Planungsleistungen
Die Gemeinde Gelenau/Erzgeb. beabsichtigt, Planungsleistungen zum Ersatzneubau Durchlass BW 14/20/60 Louis-Riedel-Weg zu vergeben.
Bekanntmachung der Gemeinde Gelenau
Berichtigung (Ergänzung) einer Eintragung von öffentlichen Straßen in das Bestandsverzeichnis
Information über die Ergänzung der Eintragungsverfügung vom 19.11.2024 mit Eintragung auf dem Karteiblatt Nr. 29/1 für den Emil-Werner-Weg auf der Grundlage von § 54 Abs. 1 in Verbindung mit § 4 des Straßengesetzes für den Freistaat Sachsen (Sächsisches Straßengesetz -SächsStrG). Einzelheiten (z.B. Bezeichnung der Straße, Beschreibung von Anfangs- und Endpunkt, Angaben zu betroffenen Flurstücken, Straßenlänge, Angaben zu Straßenabschnitten und der Widmungsbeschränkungen) können Sie dem korrigierten Karteiblatt in der Anlage zur Eintragungsverfügung und aus der dazugehörigen Karte entnehmen. Die Eintragungsverfügung mit dem Karteiblatt und der dazugehörigen Karte liegt für die Dauer von einem Monat ab dem Tag der öffentlichen Bekanntgabe in der Gemeindeverwaltung Gelenau, Rathausplatz 1 in 09423 Gelenau, in Zimmer 212 während der Öffnungszeiten zur Einsicht für die Allgemeinheit aus.
Polizei
Gelenau
Ihr Bürgerpolizist vor Ort
Polizeihauptmeisterin Peggy Naumann
Betreuungsbereich und Erreichbarkeit
Adresse: Polizeistandort Ehrenfriedersdorf (Sitz im Rathaus)
Markt 1
09427 Ehrenfriedersdorf
Telefon: +49 37341 5799-11
Telefax: +49 37341 5799-18
Betreuungsbereich: Gelenau und Thum
Sprechzeiten:
dienstags 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr im Standort Ehrenfriedersdorf
Sollte der Polizeistandort nicht besetzt oder Ihr Bürgerpolizist nicht erreichbar sein, wenden Sie sich bitte an das Polizeirevier Annaberg.
Weiterführende Informationen dazu finden Sie auf folgender Website: https://www.polizei.sachsen.de/de/26410.htm