Gemeindeverwaltung · Rathausplatz 1 · 09423 Gelenau/Erzgebirge   phone +49 37297 84960    mail  Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

   

    

Vergabe von Planungsleistungen

Die Gemeinde Gelenau/Erzgeb. beabsichtigt, Planungsleistungen zum Ersatzneubau Durchlass BW 14/20/60 Louis-Riedel-Weg zu vergeben.

Bekanntmachung der Gemeinde Gelenau

Berichtigung (Ergänzung) einer Eintragung von öffentlichen Straßen in das Bestandsverzeichnis

Information über die Ergänzung der Eintragungsverfügung vom 19.11.2024 mit Eintragung auf dem Karteiblatt Nr. 29/1 für den Emil-Werner-Weg auf der Grundlage von § 54 Abs. 1 in Verbindung mit § 4 des Straßengesetzes für den Freistaat Sachsen (Sächsisches Straßengesetz -SächsStrG). Einzelheiten (z.B. Bezeichnung der Straße, Beschreibung von Anfangs- und Endpunkt, Angaben zu betroffenen Flurstücken, Straßenlänge, Angaben zu Straßenabschnitten und der Widmungsbeschränkungen) können Sie dem korrigierten Karteiblatt in der Anlage zur Eintragungsverfügung und aus der dazugehörigen Karte entnehmen. Die Eintragungsverfügung mit dem Karteiblatt und der dazugehörigen Karte liegt für die Dauer von einem Monat ab dem Tag der öffentlichen Bekanntgabe in der Gemeindeverwaltung Gelenau, Rathausplatz 1 in 09423 Gelenau, in Zimmer 212 während der Öffnungszeiten zur Einsicht für die Allgemeinheit aus.

Eintragungsverfügung
Entwurf Bestandsblatt
Karte
Karte

Polizei

Gelenau
Ihr Bürgerpolizist vor Ort
Polizeihauptmeisterin Peggy Naumann

Betreuungsbereich und Erreichbarkeit
Adresse: Polizeistandort Ehrenfriedersdorf (Sitz im Rathaus)
Markt 1
09427 Ehrenfriedersdorf
Telefon: +49 37341 5799-11
Telefax: +49 37341 5799-18
Betreuungsbereich: Gelenau und Thum

Sprechzeiten:
dienstags 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr im Standort Ehrenfriedersdorf
 
Sollte der Polizeistandort nicht besetzt oder Ihr Bürgerpolizist nicht erreichbar sein, wenden Sie sich bitte an das Polizeirevier Annaberg.

Weiterführende Informationen dazu finden Sie auf folgender Website: https://www.polizei.sachsen.de/de/26410.htm

Der Gemeinderat beschloss am 27.11.2018 einstimmig den Haushaltsplan für das Jahr 2019. Dieser zeichnet sich dadurch aus, dass Gelenau, wie in der Vergangenheit, verantwortungsvoll
mit den Steuergeldern seiner Bürger umgeht.

Steuerhebesätze bleiben unverändert
So wurden die Hebesätze für die Grundsteuer A und B sowie die Gewerbesteuer auf den in den letzten Jahren bestehenden Niveaus belassen. Die Gemeinde Gelenau liegt damit nicht nur weiterhin unter den landesdurchschnittlichen Hebesätzen, auch im Vergleich mit den umliegenden Kommunen zeigt sich, dass Gelenau in dieser Hinsicht „Standortvorteile“ aufweist. Mit der angesprochenen Kontinuität soll Gelenau sowohl für künftige Eigenheim- als auch Gewerbeansiedlungen ebenso attraktiv zu sein, wie für alle Bürger und Gewerbetreibenden, die sich bereits im Ort niedergelassen haben.

Kostenstruktur
Auf der Seite der geplanten Erträge kommt den Steuereinnahmen der größte Anteil zu, wobei nur ca. die Hälfte davon von der Gemeinde selbst beeinflusst wird. Die andere Hälfte ist von den Regelungen des Finanzausgleichs abhängig und damit von der Gemeinde nicht steuerbar. Ähnliches gilt für Zuweisungen vom Land, die im Haushaltsplan immerhin ca. 20 % der geplanten Erträge ausmachen. Aufwandsseitig sieht die Verteilung wie nachfolgend
dargestellt aus.

HH19

 

Investition in die frühkindliche Erziehung
Gegenüber dem Haushaltsjahr 2018 entstehen Mehraufwendungen von ca. 200.000 Euro. Diese sind im Wesentlichen darauf zurückzuführen, dass der mit dem freien Träger der Kindertagesstätte „Kita Kunterbunt“ e. V. geschlossene Haustarifvertrag eine Anpassung der Gehälter des pädagogischen und technischen Personals im Jahr 2019 vorsieht. Damit setzt die Gemeinde nicht nur den bereits 2015 eingeschlagenen Weg einer stückweisen Anpassung der Gehälter an marktübliche Gegebenheiten fort, der Haustarifvertrag ist zugleich Ausdruck des sehr hohen Stellenwertes, den die Gemeinde der Kindertagesstätte und damit der frühkindlichen Erziehung zukommen lässt. Der Abschluss des neuen Tarifvertrags knüpft nahtlos an die Investitionen an, die die Gemeinde in den letzten Jahren in den Bereich der Grundschule und der Freien Schule erfolgreich umgesetzt hat. Damit ist ein weiterer Meilenstein erreicht, um den in den Bildungseinrichtungen Tätigen – in allen Abschnitten der Bildung und Ausbildung von Kindern und Jugendlichen – möglichst optimale und motivierende Rahmenbedingungen zu schaffen.

Investitionen unabdingbar, Bewerbung um ca. 1,4 Mio. Euro Förderung
Außerhalb der laufenden Tätigkeit der Gemeindeverwaltung bilden die geplanten Investitionen einen Schwerpunkt der Haushaltsplanung. Die nachfolgende Übersicht stellt die investiven Vorhaben des Jahres 2019 auszugsweise dar.

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Umbau Volkshaus
Im Planungszeitraum bilden der Umbau und die energetische Sanierung des Volkshauses erneut den Schwerpunkt des Investitionshaushalts. Das Volkshaus hat als kommunales Veranstaltungszentrum eine große lokale Tradition, die im Sinne der Gemeindeentwicklung aufrechterhalten und fortgeführt werden soll. Neben Jugendweihe und Seniorenweihnachtsfeiern wird das Volkshaus für die Karnevalsveranstaltungen des 1. GCC, die Puppentheatertage und Mundarttheateraufführungen genutzt. Die Modernisierung ist Ausdruck des großen Stellenwerts, den die Gemeinde dem Wirken der Vereine des Orts und den kulturellen Veranstaltungen beimisst. Gleichzeitig bietet die Modernisierung auch Ansatzpunkte und Anreize dafür, das skizzierte Veranstaltungsangebot weiter auszubauen. Das Gebäude erfüllt weder energetisch noch brandschutztechnisch aktuelle Standards, weshalb umfangreiche Umbauarbeiten notwendig sind, in deren Zuge zusätzliche Fluchtwege geschaffen, der Eingangsbereich barrierefrei gestaltet und sowohl die Gebäudehülle als auch die Technik an bestehende Energieeinsparverordnungen angepasst werden sollen.
Entsprechende Planungen der Umbaumaßnahmen wurden von der Gemeinde Gelenau in Auftrag gegeben. Die Planung beinhaltet die Neuerrichtung eines straßenseitigen Anbaus, der als Eingangsbereich und Garderobe genutzt werden soll und die umfassende Sanierung der Gebäudehülle aus brandschutztechnischer Sicht. Da diese umfangreichen Baumaßnahmen nur mit Fördermitteln bewältigt werden können, wurden durch die Gemeinde Gelenau Fördermittelanträge gestellt. Der Umbau wurde bereits im Jahr 2018 begonnen und soll bis zum Kappenball im November 2019 abgeschlossen sein.

Ausbau Eisenstraße und Optimierung Einmündung Straße der Befreiung
Eine zweite große geplante Investition, die bereits für 2018 vorgesehen war, sich aber aufgrund mehrerer Faktoren verzögert hat, stellt der Ausbau der Eisenstraße dar. Diese ist einerseits als Wirtschaftsweg für die landwirtschaftliche Genossenschaft essentiell. Andererseits kommt der Eisenstraße auch Bedeutung für das Gewerbegebiet an der B95 und die dort ansässigen Unternehmen zu: Diese sind für ihre Geschäftstätigkeit auf schnelles Internet angewiesen. Im Zuge des Ausbaus sollen entsprechende Voraussetzung für die Anbindung des Gewerbegebiets an Breitbandinternet geschaffen werden. Schlussendlich bildet die Eisenstraße aber auch aus touristischer Sicht Ansatzpunkte: Als Rad- und Wanderweg kommt ihr vor dem Hintergrund der weiteren Vernetzung der touristischen Angebote der Kommunen der Zwönitztal-Greifensteinregion eine wichtige Rolle zu. Es zeigt sich also, dass der Ausbau der Eisenstraße in dreifacher Hinsicht wichtig für die Gemeinde Gelenau ist: als Wirtschaftsweg für die Landwirtschaft, für die Unternehmen des Gewerbegebiets an der B95 in Verbindung mit dem Breitbandausbau und für den Tourismus in der Region.
Ferner soll ein seit Jahren bereits vorgesehenes Projekt – die Optimierung der Einmündung Straße der Befreiung – endlich zur Umsetzung kommen, um den dortigen Anliegern insbesondere – aber nicht nur – im Winter ein gefahrenloses Auffahren auf die Hauptstraße Richtung Chemnitz bzw. Annaberg zu ermöglichen. Auch hier wurde ein Fördermittelantrag gestellt. Die Ausschreibung der auszuführenden Leistungen soll zum Jahresanfang erfolgen.

Laufende Instandhaltung
Neben den Neu-Investitionen bilden die Aufrechterhaltung und punktuelle Modernisierung bereits bestehender Infrastruktur und Gebäude einen weiteren Schwerpunkt der Haushaltsplanung. Für das Jahr 2019 sind u. a. die nachfolgend genannten Unterhaltungsbudgets vorgesehen:
- Unterhaltung und Ausbesserung kommunaler Straßen - 60.000 €
- Pestalozzi Grundschule - 57.500 €
- Sporthallen und Sportplätze - 47.500 €
- Freibad - 30.000 €

Der Haushaltsplanentwurf wurde Ende November der Kommunalaufsicht zur Prüfung vorgelegt. Nach Genehmigung des Plans kann die Gemeinde diesen vollziehen. Mit dem Vollzug erfolgt dann auch die amtliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung.

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