Viele Leute freuen sich über die letzten richtig warmen Tage des Jahres und bewundern die bunten Blätter an den Bäumen. Aber der Herbst bringt den Grundstückseigentümern auch viel Arbeit, denn das Laub muss beseitigt werden.
Wer das Laub nicht als natürlichen Frostschutz für Rabatten oder als Mulch unter Sträuchern nutzen kann, sollte es - vorher möglichst zerkleinert - auf dem Kompost unterbringen. Laubhaufen im Garten bieten Igeln, Fröschen und Insekten ein behagliches Winterquartier. Natürlich kann Laub auch in der Biotonne entsorgt oder in den Wertstoffhöfen abgegeben werden.
Damit das Herbstlaub nicht zur Gefahr für die Verkehrsteilnehmer wird, sind jetzt wieder die Straßenanlieger in der Pflicht, denn nasses Laub auf Gehwegen birgt hohe Rutschgefahr für die Passanten und ist oft die Ursache von Unfällen. Entsprechend den Regelungen in der Streu- und Räumpflichtsatzung der Gemeinde gehört die Beräumung von Laub auf Gehwegen einschließlich der Schnittgerinne bzw. bei einseitigem Gehweg am Fahrbahnrand zu den Reinigungspflichten der Anlieger. Wichtig ist auch der Hinweis, dass auch das Laub, welches nicht vom eigenen Grundstück stammt, durch den Anlieger wohl oder übel zu beräumen und zu entsorgen ist. Eine regelmäßige Laubbeseitigung durch die Anlieger dient nicht nur der Vermeidung von Unfällen, sondern verhindert auch ein Verstopfen der Straßeneinläufe und ermöglicht, dass Oberflächenwasser problemlos in den Straßeneinläufen ablaufen kann.
Wir danken allen Anliegern, die auch mit der ordnungsgemäßen Laubberäumung ihren Beitrag für eine schöne Gemeinde leisten.
WICHTIGE INFORMATIONEN
Vergabe von Planungsleistungen
Die Gemeinde Gelenau/Erzgeb. beabsichtigt, Planungsleistungen zum Ersatzneubau Durchlass BW 14/20/60 Louis-Riedel-Weg zu vergeben.
Bekanntmachung der Gemeinde Gelenau
Berichtigung (Ergänzung) einer Eintragung von öffentlichen Straßen in das Bestandsverzeichnis
Information über die Ergänzung der Eintragungsverfügung vom 19.11.2024 mit Eintragung auf dem Karteiblatt Nr. 29/1 für den Emil-Werner-Weg auf der Grundlage von § 54 Abs. 1 in Verbindung mit § 4 des Straßengesetzes für den Freistaat Sachsen (Sächsisches Straßengesetz -SächsStrG). Einzelheiten (z.B. Bezeichnung der Straße, Beschreibung von Anfangs- und Endpunkt, Angaben zu betroffenen Flurstücken, Straßenlänge, Angaben zu Straßenabschnitten und der Widmungsbeschränkungen) können Sie dem korrigierten Karteiblatt in der Anlage zur Eintragungsverfügung und aus der dazugehörigen Karte entnehmen. Die Eintragungsverfügung mit dem Karteiblatt und der dazugehörigen Karte liegt für die Dauer von einem Monat ab dem Tag der öffentlichen Bekanntgabe in der Gemeindeverwaltung Gelenau, Rathausplatz 1 in 09423 Gelenau, in Zimmer 212 während der Öffnungszeiten zur Einsicht für die Allgemeinheit aus.
Polizei
Gelenau
Ihr Bürgerpolizist vor Ort
Polizeihauptmeisterin Peggy Naumann
Betreuungsbereich und Erreichbarkeit
Adresse: Polizeistandort Ehrenfriedersdorf (Sitz im Rathaus)
Markt 1
09427 Ehrenfriedersdorf
Telefon: +49 37341 5799-11
Telefax: +49 37341 5799-18
Betreuungsbereich: Gelenau und Thum
Sprechzeiten:
dienstags 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr im Standort Ehrenfriedersdorf
Sollte der Polizeistandort nicht besetzt oder Ihr Bürgerpolizist nicht erreichbar sein, wenden Sie sich bitte an das Polizeirevier Annaberg.
Weiterführende Informationen dazu finden Sie auf folgender Website: https://www.polizei.sachsen.de/de/26410.htm