Viele Leute freuen sich über die letzten richtig warmen Tage des Jahres und bewundern die bunten Blätter an den Bäumen. Aber der Herbst bringt den Grundstückseigentümern auch viel Arbeit, denn das Laub muss beseitigt werden.
Wer das Laub nicht als natürlichen Frostschutz für Rabatten oder als Mulch unter Sträuchern nutzen kann, sollte es - vorher möglichst zerkleinert - auf dem Kompost unterbringen. Laubhaufen im Garten bieten Igeln, Fröschen und Insekten ein behagliches Winterquartier. Natürlich kann Laub auch in der Biotonne entsorgt oder in den Wertstoffhöfen abgegeben werden.
Damit das Herbstlaub nicht zur Gefahr für die Verkehrsteilnehmer wird, sind jetzt wieder die Straßenanlieger in der Pflicht, denn nasses Laub auf Gehwegen birgt hohe Rutschgefahr für die Passanten und ist oft die Ursache von Unfällen. Entsprechend den Regelungen in der Streu- und Räumpflichtsatzung der Gemeinde gehört die Beräumung von Laub auf Gehwegen einschließlich der Schnittgerinne bzw. bei einseitigem Gehweg am Fahrbahnrand zu den Reinigungspflichten der Anlieger. Wichtig ist auch der Hinweis, dass auch das Laub, welches nicht vom eigenen Grundstück stammt, durch den Anlieger wohl oder übel zu beräumen und zu entsorgen ist. Eine regelmäßige Laubbeseitigung durch die Anlieger dient nicht nur der Vermeidung von Unfällen, sondern verhindert auch ein Verstopfen der Straßeneinläufe und ermöglicht, dass Oberflächenwasser problemlos in den Straßeneinläufen ablaufen kann.
Wir danken allen Anliegern, die auch mit der ordnungsgemäßen Laubberäumung ihren Beitrag für eine schöne Gemeinde leisten.