Schnee, Glatteis, überfrierende Nässe und Matsch machen im Winter manche Fahrt und manchen Weg zur Rutschpartie. Mit unserem gemeindlichen Winterdienst wollen wir beitragen, diese Gefahren so weit wie möglich zu minimieren. Unsere Mitarbeiter des Bauhofs sind für den Einsatz gerüstet.
Unseren Einwohnern möchten wir folgende Hinweise zum Winterdienst geben:
* Die Schneeberäumung erfolgt nach Dringlichkeit, d. h. das Hauptaugenmerk liegt auf Straßen mit entsprechender Verkehrsbedeutung und gefährlichen Straßenabschnitten
* An besonders gefährdeten Stellen werden durch die Gemeinde Streugutbehälter zum Streuen der öffentlichen Straßen aufgestellt. Die Entnahme des Streuguts für private Bereiche ist nicht zulässig.
* Sie können mithelfen, den Winterdienst zu erleichtern. Das rücksichtsvolle Abstellen Ihrer Fahrzeuge ist eine große Hilfe für eine ungehinderte Durchfahrt der Winterdienstfahrzeuge. Bitte parken Sie Ihre Fahrzeug möglichst nicht auf der Fahrbahn, sondern auf einem Stellplatz oder auf Ihrem eigenen Grundstück. Abgestellte Fahrzeuge im Straßenbereich oder gar an Einmündungen stellen nicht nur ein Hindernis für den Winterdienst dar, sondern können auch leicht zu einem Unfall führen.
* Bei größeren Schneemassen ist es den Winterdienstfahrern oft nicht möglich, besondere Rücksicht auf Grundstückseinfahrten oder bereits geräumte Gehwege zu nehmen, ohne die zügige flächendeckende Abwicklung des Winterdienstes zu beeinträchtigen. Wir wissen, dass dies für die Straßenanlieger immer ärgerlich ist, bitten aber dennoch um Ihr Verständnis und um Ihr bürgerschaftliches Engagement.
Unsere Mitarbeiter wollen auch in diesem Winter dafür sorgen, dass Sie gut und sicher Ihr Ziel erreichen. Leider wird es jedoch nicht möglich sein, dass bei lang anhaltenden Schneefällen,
insbesondere in den Morgenstunden, alle Straßen gleichzeitig geräumt werden können.
Zum Beräumen und Bestreuen der Fußwege sind die Straßenanlieger gefordert! Sie sind verpflichtet, die Gehwege bei Schneefall zu räumen sowie bei Schnee- und Eisglätte so rechtzeitig zu bestreuen, dass sie von den Fußgängern möglichst gefahrlos benutzt werden können. Verwenden Sie zum Bestreuen abstumpfendes Material (z. B. Sand, Splitt oder Granulat). Bitte setzen Sie Salz oder salzhaltige Stoffe nur bei Blitzeis ein und wenn die Glätte aufgrund der Witterungsbedingungen nicht anderes zu beseitigen ist und bitte streuen Sie nicht mehr als nötig, um Schäden an Bäumen zu verhindern.
Was in Sachen Räum- und Streupflicht zu beachten ist und welche Aufgaben zu übernehmen sind, ist in der Streu- und Räumpflichtsatzung der Gemeinde Gelenau vom 29. 11. 1996 geregelt.
Wir wünschen Ihnen einen unfallfreien Winter!