Gemeindeverwaltung · Rathausplatz 1 · 09423 Gelenau/Erzgebirge   phone +49 37297 84960    mail  Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

   

    

Vergabe von Planungsleistungen

Die Gemeinde Gelenau/Erzgeb. beabsichtigt, Planungsleistungen zum Ersatzneubau Durchlass BW 14/20/60 Louis-Riedel-Weg zu vergeben.

Bekanntmachung der Gemeinde Gelenau

Berichtigung (Ergänzung) einer Eintragung von öffentlichen Straßen in das Bestandsverzeichnis

Information über die Ergänzung der Eintragungsverfügung vom 19.11.2024 mit Eintragung auf dem Karteiblatt Nr. 29/1 für den Emil-Werner-Weg auf der Grundlage von § 54 Abs. 1 in Verbindung mit § 4 des Straßengesetzes für den Freistaat Sachsen (Sächsisches Straßengesetz -SächsStrG). Einzelheiten (z.B. Bezeichnung der Straße, Beschreibung von Anfangs- und Endpunkt, Angaben zu betroffenen Flurstücken, Straßenlänge, Angaben zu Straßenabschnitten und der Widmungsbeschränkungen) können Sie dem korrigierten Karteiblatt in der Anlage zur Eintragungsverfügung und aus der dazugehörigen Karte entnehmen. Die Eintragungsverfügung mit dem Karteiblatt und der dazugehörigen Karte liegt für die Dauer von einem Monat ab dem Tag der öffentlichen Bekanntgabe in der Gemeindeverwaltung Gelenau, Rathausplatz 1 in 09423 Gelenau, in Zimmer 212 während der Öffnungszeiten zur Einsicht für die Allgemeinheit aus.

Eintragungsverfügung
Entwurf Bestandsblatt
Karte
Karte

Polizei

Gelenau
Ihr Bürgerpolizist vor Ort
Polizeihauptmeisterin Peggy Naumann

Betreuungsbereich und Erreichbarkeit
Adresse: Polizeistandort Ehrenfriedersdorf (Sitz im Rathaus)
Markt 1
09427 Ehrenfriedersdorf
Telefon: +49 37341 5799-11
Telefax: +49 37341 5799-18
Betreuungsbereich: Gelenau und Thum

Sprechzeiten:
dienstags 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr im Standort Ehrenfriedersdorf
 
Sollte der Polizeistandort nicht besetzt oder Ihr Bürgerpolizist nicht erreichbar sein, wenden Sie sich bitte an das Polizeirevier Annaberg.

Weiterführende Informationen dazu finden Sie auf folgender Website: https://www.polizei.sachsen.de/de/26410.htm

Die Untere Wasserbehörde des Erzgebirgskreises weist darauf hin, dass es strengstens untersagt ist, Wasser mittels Pumpvorrichtungen zu entnehmen. Auch das im Regelfall zulässige Schöpfen mit Handgefäßen – sogenannter Gemeingebrauch – sollte unterbleiben. Bei anhaltender Trockenheit und entsprechend niedrigen Wasserständen können bereits geringfügige Wasserentnahmen nachteilige Auswirkungen auf die Gewässerökologie haben.
Wegen der anhaltenden Trockenheit sind die Wasserstände in den Gewässern des Erzgebirgskreises flächendeckend derzeitig sehr niedrig und die Abflüsse gering. Dadurch sind wasserabhängige Pflanzen und Tiere teilweise stark beeinträchtigt. Durch niedrige Wasserstände und steigende Wassertemperaturen sinkt der Sauerstoffgehalt des Wassers. Das mindert die Selbstreinigungskraft der Gewässer - es wachsen vermehrt Algen, Fische und Kleinstlebewesen sterben. Abpumpen, Ableiten bzw. teilweise sogar Schöpfen von Wasser aus den Bächen verschärft diese Situation.

Nach den Wettervorhersagen ist auch weiterhin nicht mit größeren Niederschlagsmengen zu rechnen. Lokal begrenzte Regenschauer und Gewitterregen können kaum zu einer Entspannung der Niedrigwassersituation beitragen.
Die Wasserentnahme ist daher nicht mehr durch den Anlieger-, Eigentümer- und Gemeingebrauch gedeckt und somit unzulässig.

Auf keinen Fall dürfen Bachläufe durch das Wasserentnehmen austrocknen. Dies gilt auch für die Entnahme durch Eigentümer und Nutzer von Grundstücken an Bächen, Kleingärtner, Kleingartenvereine und Gemeinden.
Werden bei Gewässerkontrollen Verstöße festgestellt, kann dies als Ordnungswidrigkeit geahndet werden und ein Bußgeld bis zu 50.000 Euro nach sich ziehen.
Informationen zum Durchfluss und zu den Wasserständen der Hauptfließgewässer liefern auch die Daten des Landeshochwasserzentrums unter www.umwelt.sachsen.de/umwelt/infosysteme/hwims/portal/web/wasserstand-uebersicht.
Für Fragen zum geltenden Wasserrecht steht Bürgerinnen und Bürgern die Untere Wasserbehörde des Erzgebirgskreises zu den allgemeinen Sprechzeiten telefonisch unter 03735 601-6190 zur Verfügung.

Bach

Kontakt zu uns

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09423 Gelenau/Erzgebirge

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fax  +49 37297 849640
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Sprechzeiten Gemeindeverwaltung

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13.00 - 18.00 Uhr
Donnerstag  8.15 - 12.00 Uhr
13.00 - 17.00 Uhr
Freitag  8.15 - 12.00 Uhr

 

 
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