Ende April ging es schon mal etwas lauter als gewöhnlich im Rathaus zu, denn statt im Klassenzimmer zu lernen, besuchten die Schülerinnen und Schüler der beiden 2. Klassen der Pestalozzi-Grundschule mit ihrer Lehrerin Frau Kretschy und ihrem Lehrer Herrn Böhm das Rathaus.
Beim Rundgang durch das Gebäude gab es allerhand zu erkunden. Die Meldebehörde war schon vielen Kindern bekannt. Trotzdem waren die Mädchen und Jungs überrascht, dass hier alle wichtigen Daten der Einwohner verzeichnet sind. Im Rats- und Trausaal konnten einige Kinder stolz erzählen, dass sie hier schon einmal zu einer Hochzeit waren. In der Kämmerei durften die Schüler den großen Panzerschrank öffnen, in dem aber – wie von den Kindern erhofft – kein Geld oder gar Gold verwahrt wird. Die Schüler staunten nicht schlecht, wie viele Aufgaben im Rathaus zu erledigen sind.
Die Frage von Herrn Schreiter, ob es den Kindern denn in ihrer Schule und in Gelenau gefällt, wurde lautstark mit "Ja" beantwortet. Aber der Bürgermeister wollte von den Kindern auch wissen, was ihnen im Ort nicht gefällt und was sie sich in ihrem Heimatort noch wünschen.
Die Verwaltungsmitarbeiter freuen sich jedes Mal, Kinder der Grundschule im Rathaus zu empfangen und freuen sich, dass der Besuch der Schülerinnen und Schülern zum Unterrichtsplan gehört.
WICHTIGE INFORMATIONEN
Polizei
Gelenau
Ihr Bürgerpolizist vor Ort
Polizeihauptmeisterin Peggy Naumann
Betreuungsbereich und Erreichbarkeit
Adresse: Polizeistandort Ehrenfriedersdorf (Sitz im Rathaus)
Markt 1
09427 Ehrenfriedersdorf
Telefon: +49 37341 5799-11
Telefax: +49 37341 5799-18
Betreuungsbereich: Gelenau und Thum
Sprechzeiten:
dienstags 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr im Standort Ehrenfriedersdorf
Sollte der Polizeistandort nicht besetzt oder Ihr Bürgerpolizist nicht erreichbar sein, wenden Sie sich bitte an das Polizeirevier Annaberg.
Weiterführende Informationen dazu finden Sie auf folgender Website: https://www.polizei.sachsen.de/de/26410.htm
Bekanntmachung der Gemeinde Gelenau
Berichtigung (Ergänzung) einer Eintragung von öffentlichen Straßen in das Bestandsverzeichnis
Information über die Ergänzung der Eintragungsverfügung vom 19.11.2024 mit Eintragung auf dem Karteiblatt Nr. 29/1 für den Emil-Werner-Weg auf der Grundlage von § 54 Abs. 1 in Verbindung mit § 4 des Straßengesetzes für den Freistaat Sachsen (Sächsisches Straßengesetz -SächsStrG). Einzelheiten (z.B. Bezeichnung der Straße, Beschreibung von Anfangs- und Endpunkt, Angaben zu betroffenen Flurstücken, Straßenlänge, Angaben zu Straßenabschnitten und der Widmungsbeschränkungen) können Sie dem korrigierten Karteiblatt in der Anlage zur Eintragungsverfügung und aus der dazugehörigen Karte entnehmen. Die Eintragungsverfügung mit dem Karteiblatt und der dazugehörigen Karte liegt für die Dauer von einem Monat ab dem Tag der öffentlichen Bekanntgabe in der Gemeindeverwaltung Gelenau, Rathausplatz 1 in 09423 Gelenau, in Zimmer 212 während der Öffnungszeiten zur Einsicht für die Allgemeinheit aus.
Vergabe von Planungsleistungen
Die Gemeinde Gelenau/Erzgeb. beabsichtigt, Planungsleistungen zum Ersatzneubau Durchlass BW 14/20/60 Louis-Riedel-Weg zu vergeben.