„Keine Eintragung“ - dieser Vermerk sollte auch künftig im Führungszeugnis stehen, denn damit wird dokumentiert, dass eine Person nicht vorbestraft ist. Zur Verbesserung hinsichtlich des Datenschutzes und der Fälschungssicherheit hat das Bundesamt für Justiz (BfJ) einige Details der amtlichen Urkunde geändert.
Das neue Führungszeugnis ist übersichtlicher und internationaler. So stehen die Daten zur Person jetzt bei jedem Führungszeugnis einheitlich oben rechts auf der Seite, unabhängig davon, ob Eintragungen vorhanden sind oder nicht. Die Bezeichnungen der Personendaten werden künftig in deutscher, englischer und französischer Sprache aufgeführt. Enthält das Führungszeugnis keine Eintragung, wird auch diese Information „Keine Eintragung“ dreisprachig aufgeführt - auf Englisch („No record“) und auf Französisch („Néant“). Auffällig ist das deutlich vergrößerte weiße Adressfeld.
Die grundsätzlichen Erkennungsmerkmale, z. B. das grüne Spezialpapier, der Bundesadler und die grobe Anordnung, wurden aufgrund des hohen Wiedererkennungswertes beibehalten. Neben dem Führungszeugnis wurden auch alle übrigen Auskünfte aus dem Bundeszentralregister sowie die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister in gleicher Weise angepasst.
Da für ein Führungszeugnis keine bestimmte Geltungsdauer vorgegeben ist, werden während einer gewissen Übergangszeit beide Varianten im Umlauf sein und können von Stellen, denen Führungszeugnisse vorgelegt werden, gleichermaßen anerkannt werden.
Die Gebühr für das Führungszeugnis bleibt unverändert bei 13,00 EUR. Mit dem neuen elektronischen Personalausweis kann es direkt im Inland über das amtliche Online-Portal des BfJ unter https://www.fuehrungszeugnis.bund.de beantragt werden. Die persönliche Antragstellung in der Meldebehörde ist natürlich weiterhin möglich.