Mit dem Strumpforden wird jährlich zur Rathausstürmung eine Person geehrt, die sich in besonderer Weise um den Ort verdient gemacht hat.
In diesem Jahr wurde Herr Reinhold Uhlig mit dem Strumpforden ausgezeichnet.
Reinhold Uhlig – der Vater aller Kostüme, ob für Heimatfeste, Faschingsveranstaltungen, Modenschauen – er steht beratend zur Seite, stellt die benötigten Kostüme bereit und sorgt für die perfekte Passform. Auch die Models des Modespektakels „VETOS CIVITAS“, die anlässlich der 1. Gelenauer Museumsnacht edle historische Gewänder präsentierten, wurden von Herrn Uhlig eingekleidet. So eine fachmännische Unterstützung ist ein Glücksfall und ein Privileg für Gelenau. Ohne das Engagement von Herrn Uhlig hätten manche Feste und Veranstaltungen nicht so ein professionelles Niveau erreicht. Auch aus finanziellen Gründen hätte man ohne den ehrenamtlichen Einsatz die Ansprüche zurückschrauben müssen. Das Geleistete ist unbezahlbar und kann nicht hoch genug gewürdigt werden. Es gab nie ein Nein von Herrn Uhlig, auch jetzt nicht, als es darum ging, die Gemeinde bei der Umgestaltung des Strumpfmuseums zu unterstützen.
Wir als Gemeinde bedanken uns bei Herrn Uhlig ganz, ganz herzlich – auch im Namen aller, die von seinem Wissen und Können bislang profitieren durften – und hoffen sehr, dass uns Herr Uhlig auch künftig mit Rat und Tat zur Seite steht.
WICHTIGE INFORMATIONEN
Vergabe von Planungsleistungen
Die Gemeinde Gelenau/Erzgeb. beabsichtigt, Planungsleistungen zum Ersatzneubau Durchlass BW 14/20/60 Louis-Riedel-Weg zu vergeben.
Bekanntmachung der Gemeinde Gelenau
Berichtigung (Ergänzung) einer Eintragung von öffentlichen Straßen in das Bestandsverzeichnis
Information über die Ergänzung der Eintragungsverfügung vom 19.11.2024 mit Eintragung auf dem Karteiblatt Nr. 29/1 für den Emil-Werner-Weg auf der Grundlage von § 54 Abs. 1 in Verbindung mit § 4 des Straßengesetzes für den Freistaat Sachsen (Sächsisches Straßengesetz -SächsStrG). Einzelheiten (z.B. Bezeichnung der Straße, Beschreibung von Anfangs- und Endpunkt, Angaben zu betroffenen Flurstücken, Straßenlänge, Angaben zu Straßenabschnitten und der Widmungsbeschränkungen) können Sie dem korrigierten Karteiblatt in der Anlage zur Eintragungsverfügung und aus der dazugehörigen Karte entnehmen. Die Eintragungsverfügung mit dem Karteiblatt und der dazugehörigen Karte liegt für die Dauer von einem Monat ab dem Tag der öffentlichen Bekanntgabe in der Gemeindeverwaltung Gelenau, Rathausplatz 1 in 09423 Gelenau, in Zimmer 212 während der Öffnungszeiten zur Einsicht für die Allgemeinheit aus.
Polizei
Gelenau
Ihr Bürgerpolizist vor Ort
Polizeihauptmeisterin Peggy Naumann
Betreuungsbereich und Erreichbarkeit
Adresse: Polizeistandort Ehrenfriedersdorf (Sitz im Rathaus)
Markt 1
09427 Ehrenfriedersdorf
Telefon: +49 37341 5799-11
Telefax: +49 37341 5799-18
Betreuungsbereich: Gelenau und Thum
Sprechzeiten:
dienstags 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr im Standort Ehrenfriedersdorf
Sollte der Polizeistandort nicht besetzt oder Ihr Bürgerpolizist nicht erreichbar sein, wenden Sie sich bitte an das Polizeirevier Annaberg.
Weiterführende Informationen dazu finden Sie auf folgender Website: https://www.polizei.sachsen.de/de/26410.htm