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Vergabe von Planungsleistungen

Die Gemeinde Gelenau/Erzgeb. beabsichtigt, Planungsleistungen zum Ersatzneubau Durchlass BW 14/20/60 Louis-Riedel-Weg zu vergeben.

Bekanntmachung der Gemeinde Gelenau

Berichtigung (Ergänzung) einer Eintragung von öffentlichen Straßen in das Bestandsverzeichnis

Information über die Ergänzung der Eintragungsverfügung vom 19.11.2024 mit Eintragung auf dem Karteiblatt Nr. 29/1 für den Emil-Werner-Weg auf der Grundlage von § 54 Abs. 1 in Verbindung mit § 4 des Straßengesetzes für den Freistaat Sachsen (Sächsisches Straßengesetz -SächsStrG). Einzelheiten (z.B. Bezeichnung der Straße, Beschreibung von Anfangs- und Endpunkt, Angaben zu betroffenen Flurstücken, Straßenlänge, Angaben zu Straßenabschnitten und der Widmungsbeschränkungen) können Sie dem korrigierten Karteiblatt in der Anlage zur Eintragungsverfügung und aus der dazugehörigen Karte entnehmen. Die Eintragungsverfügung mit dem Karteiblatt und der dazugehörigen Karte liegt für die Dauer von einem Monat ab dem Tag der öffentlichen Bekanntgabe in der Gemeindeverwaltung Gelenau, Rathausplatz 1 in 09423 Gelenau, in Zimmer 212 während der Öffnungszeiten zur Einsicht für die Allgemeinheit aus.

Eintragungsverfügung
Entwurf Bestandsblatt
Karte
Karte

Polizei

Gelenau
Ihr Bürgerpolizist vor Ort
Polizeihauptmeisterin Peggy Naumann

Betreuungsbereich und Erreichbarkeit
Adresse: Polizeistandort Ehrenfriedersdorf (Sitz im Rathaus)
Markt 1
09427 Ehrenfriedersdorf
Telefon: +49 37341 5799-11
Telefax: +49 37341 5799-18
Betreuungsbereich: Gelenau und Thum

Sprechzeiten:
dienstags 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr im Standort Ehrenfriedersdorf
 
Sollte der Polizeistandort nicht besetzt oder Ihr Bürgerpolizist nicht erreichbar sein, wenden Sie sich bitte an das Polizeirevier Annaberg.

Weiterführende Informationen dazu finden Sie auf folgender Website: https://www.polizei.sachsen.de/de/26410.htm

In letzter Zeit häufen sich Anfragen von besorgten Bürgern, was gegen die derzeitige Fuchsplage unternommen werden kann. Hauptsächlich im oberen Ortsteil wurden in den letzten Tagen häufiger Füchse gesichtet. Besonders die Rassegeflügelzüchter haben schon enormen Schaden durch wildernde Füchse hinnehmen müssen. Auch Kaninchen wurden leider schon Opfer von Fuchsangriffen. Die Tiere scheuen sich nicht, in Gärten nach Futter zu suchen. Auch wurden sie schon tagsüber auf Straßen und Wegen innerhalb des Ortes gesichtet.

Zwar gelten Füchse als nicht aggressiv und fallen im Normalfall keine Menschen an, jedoch haben sie ihre natürliche Scheu zum Großteil abgelegt.

Die häufigste Ursache, was die Tiere in die Ortsnähe lockt, sind Nahrungsquellen in Gärten. Deshalb sollte darauf geachtet werden, Hunde-, Katzen- und Vogelfutter sowie andere Essensreste nicht offen im Garten herumliegen zu lassen. Außerdem sollten Mülltonnen gut verschlossen sein und regelmäßig gereinigt werden. Es ist ratsam, den Komposthaufen abzudecken, auch um andere Tiere wie Marder oder Waschbären von Ihrem Grundstück fern zu halten.

Bemerken Sie dennoch einen Fuchs auf Ihrem Grundstück, sollten Sie Ruhe bewahren. Sie können ihn verjagen, indem Sie mit einem Gartenschlauch in seine Richtung spritzen. Auch durch lautes Zurufen werden die Füchse verschreckt und ergreifen die Flucht.

Wenn Sie Kleintiere wie Kaninchen oder Hühner in Ihrem Garten halten, sollten diese in ein sicheres Gehege gesperrt werden.

Die ortsansässigen Jäger sind über die Vorkommnisse in Kenntnis gesetzt. Jedoch dauert die Schonzeit für Füchse noch bis 15.07.2019. In dieser Zeit sind die Elterntiere geschützt und dürfen nicht gejagt werden.                                                                                                                             

Fuchs

Kontakt zu uns

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Rathausplatz 1
09423 Gelenau/Erzgebirge

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fax  +49 37297 849640
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Freitag  8.15 - 12.00 Uhr

 

 
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