Gemeindeverwaltung · Rathausplatz 1 · 09423 Gelenau/Erzgebirge   phone +49 37297 84960    mail  Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

   

    

Vergabe von Planungsleistungen

Die Gemeinde Gelenau/Erzgeb. beabsichtigt, Planungsleistungen zum Ersatzneubau Durchlass BW 14/20/60 Louis-Riedel-Weg zu vergeben.

Bekanntmachung der Gemeinde Gelenau

Berichtigung (Ergänzung) einer Eintragung von öffentlichen Straßen in das Bestandsverzeichnis

Information über die Ergänzung der Eintragungsverfügung vom 19.11.2024 mit Eintragung auf dem Karteiblatt Nr. 29/1 für den Emil-Werner-Weg auf der Grundlage von § 54 Abs. 1 in Verbindung mit § 4 des Straßengesetzes für den Freistaat Sachsen (Sächsisches Straßengesetz -SächsStrG). Einzelheiten (z.B. Bezeichnung der Straße, Beschreibung von Anfangs- und Endpunkt, Angaben zu betroffenen Flurstücken, Straßenlänge, Angaben zu Straßenabschnitten und der Widmungsbeschränkungen) können Sie dem korrigierten Karteiblatt in der Anlage zur Eintragungsverfügung und aus der dazugehörigen Karte entnehmen. Die Eintragungsverfügung mit dem Karteiblatt und der dazugehörigen Karte liegt für die Dauer von einem Monat ab dem Tag der öffentlichen Bekanntgabe in der Gemeindeverwaltung Gelenau, Rathausplatz 1 in 09423 Gelenau, in Zimmer 212 während der Öffnungszeiten zur Einsicht für die Allgemeinheit aus.

Eintragungsverfügung
Entwurf Bestandsblatt
Karte
Karte

Polizei

Gelenau
Ihr Bürgerpolizist vor Ort
Polizeihauptmeisterin Peggy Naumann

Betreuungsbereich und Erreichbarkeit
Adresse: Polizeistandort Ehrenfriedersdorf (Sitz im Rathaus)
Markt 1
09427 Ehrenfriedersdorf
Telefon: +49 37341 5799-11
Telefax: +49 37341 5799-18
Betreuungsbereich: Gelenau und Thum

Sprechzeiten:
dienstags 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr im Standort Ehrenfriedersdorf
 
Sollte der Polizeistandort nicht besetzt oder Ihr Bürgerpolizist nicht erreichbar sein, wenden Sie sich bitte an das Polizeirevier Annaberg.

Weiterführende Informationen dazu finden Sie auf folgender Website: https://www.polizei.sachsen.de/de/26410.htm

Ob als Polizist oder Staatsanwalt, die Betrüger scheuen sich nicht davor, für das Erreichen ihres betrügerischen Vorhabens in jede beliebige Rolle zu schlüpfen. Dem Opfer wird meist am Telefon suggeriert, ein begründetes Interesse für den oftmals überraschenden Anruf zu haben und somit gewisse Informationen augenscheinlich gerechtfertigt zu erfragen. Ein vorgegaukelter polizeilicher Sachverhalt oder eine vorgetäuschte Ermittlungssache werden in den meisten Fällen als Grundlage für die betrügerische Handlung an das Opfer herangetragen. In eine Art Schocksituation soll der oder die Geschädigte dabei gebracht werden, um eine schnelle Realisierung der betrügerischen Absichten zu erreichen. Dazu behaupten die Betrüger beispielsweise, dass Geld- oder Wertgegenstände bei den Angerufenen zu Hause oder auf der Bank nicht mehr sicher seien oder auf Spuren untersucht werden müssten. Dabei nutzen die Täter eine spezielle Technik, die bei einem Anruf auf der Telefonanzeige oder Angerufenen die Polizei-Notrufnummer 110 oder eine andere örtliche Telefonnummer erscheinen lässt. Durch wiederholte Anrufe und gezieltem unter Druck setzten, werden die Geschädigten in die Enge getrieben und regelrecht zu einer Überweisung von hohen Geldbeträgen gebracht. In einigen Fällen drohen die selbst ernannten Polizeibeamten auch mit rechtlichen Folgen durch die Staatsanwaltschaft.

Wichtig: Die Polizei oder Staatsanwaltschaft wird niemals Geldbeträge am Telefon verlangen.

Auch hier werden falsche Identitäten genutzt, um den Anschein einer rechtmäßigen Maßnahme zu suggerieren. Organisierte Gruppen decken untereinander ihre falschen Identitäten und vermitteln dem Opfer eine gewisse Sicherheit. Solche Situationen sollten in jedem Fall mit einer gesunden Skepsis betrachtet und der Polizei gemeldet werden. i nutzen die Täter eine spezielle Technik, die bei einem Anruf auf der Telefonanzeige der Angerufenen die Polizei-Notrufnummer 110 oder eine andere örtliche Telefonnummer erscheinen lässt.

So schützen Sie sich vor dem Betrug am Telefon:

  • Geben Sie am Telefon keine Details zu ihren finanziellen Verhältnissen preis. Geben Sie keinerlei Auskünfte über Ihre Kontodaten.
  • Lassen Sie sich am Telefon nicht unter Druck setzen. Legen Sie einfach auf.
  • Rufen Sie beim geringsten Zweifel bei der Behörde an, von der die angebliche Amtsperson kommt. Suchen Sie die Telefonnummer der Behörde selbst heraus oder lassen Sie sich diese durch die Telefonauskunft geben.
  • Wenn Ihnen ein Anruf verdächtig vorkommt oder Sie bereits Opfer geworden sind, wenden Sie sich an die Polizei unter 110 (Re)

Weitere Tipps, um vor Betrügern gewappnet zu sein, finden Sie unter:
https://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/betrug/gewinnversprechen/

Polizei

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fax  +49 37297 849640
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Donnerstag  8.15 - 12.00 Uhr
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Freitag  8.15 - 12.00 Uhr

 

 
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