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Vergabe von Planungsleistungen

Die Gemeinde Gelenau/Erzgeb. beabsichtigt, Planungsleistungen zum Ersatzneubau Durchlass BW 14/20/60 Louis-Riedel-Weg zu vergeben.

Bekanntmachung der Gemeinde Gelenau

Berichtigung (Ergänzung) einer Eintragung von öffentlichen Straßen in das Bestandsverzeichnis

Information über die Ergänzung der Eintragungsverfügung vom 19.11.2024 mit Eintragung auf dem Karteiblatt Nr. 29/1 für den Emil-Werner-Weg auf der Grundlage von § 54 Abs. 1 in Verbindung mit § 4 des Straßengesetzes für den Freistaat Sachsen (Sächsisches Straßengesetz -SächsStrG). Einzelheiten (z.B. Bezeichnung der Straße, Beschreibung von Anfangs- und Endpunkt, Angaben zu betroffenen Flurstücken, Straßenlänge, Angaben zu Straßenabschnitten und der Widmungsbeschränkungen) können Sie dem korrigierten Karteiblatt in der Anlage zur Eintragungsverfügung und aus der dazugehörigen Karte entnehmen. Die Eintragungsverfügung mit dem Karteiblatt und der dazugehörigen Karte liegt für die Dauer von einem Monat ab dem Tag der öffentlichen Bekanntgabe in der Gemeindeverwaltung Gelenau, Rathausplatz 1 in 09423 Gelenau, in Zimmer 212 während der Öffnungszeiten zur Einsicht für die Allgemeinheit aus.

Eintragungsverfügung
Entwurf Bestandsblatt
Karte
Karte

Polizei

Gelenau
Ihr Bürgerpolizist vor Ort
Polizeihauptmeisterin Peggy Naumann

Betreuungsbereich und Erreichbarkeit
Adresse: Polizeistandort Ehrenfriedersdorf (Sitz im Rathaus)
Markt 1
09427 Ehrenfriedersdorf
Telefon: +49 37341 5799-11
Telefax: +49 37341 5799-18
Betreuungsbereich: Gelenau und Thum

Sprechzeiten:
dienstags 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr im Standort Ehrenfriedersdorf
 
Sollte der Polizeistandort nicht besetzt oder Ihr Bürgerpolizist nicht erreichbar sein, wenden Sie sich bitte an das Polizeirevier Annaberg.

Weiterführende Informationen dazu finden Sie auf folgender Website: https://www.polizei.sachsen.de/de/26410.htm

Nach zweijähriger Zwangspause konnte die Gelenauer Narrenschaft das Rathaus endlich wieder mit einem Großaufgebot vereinnahmen. Gegen so eine Übermacht hatten die drei Verteidiger des Rathauses keine Chance. Anstandslos übergab der Bürgermeister den gewichtigen Rathausschlüssel an das Prinzenpaar Robby und Tanja.

Mächtig war auch das Gefährt, mit dem das
Prinzenpaar anreiste – passend zum Faschingsmotto. Diesmal dreht sich alles um das Thema Hüttengaudi. Burschen mit strammen Wadeln gehören hier ebenso dazu.

Etwas zu gewaltig war das Fass Bier, das für Freibier in der Runde sorgen sollte. Doch das dauerte.
Mehrere Personen versuchten mit unzähligen Schlägen, diese harte Nuss zu knacken, was im Bierbad endete. Zu guter Letzt blieb für das durstige Publikum doch noch mehr als nur Schaum übrig.

Auch die Faschingsaufgabe hat es wieder in sich. Gemäß Verlautbarung der Karnevalisten soll Gelenau den Beinamen Backs-Gemeinde erhalten (für Uhiessche Übersetzung Backs: Gericht aus geriebenen gekochten Kartoffeln, gebacken). Der Bürgermeister wurde mit der Aufgabe betraut, jedes Ortseingangsschild entsprechend zu ergänzen.

Ein weiterer Programmpunkt war die Bekanntgabe
des schennsten Gälner Wortes 2022. Dieses Jahr schaffte es „folling“ an die Spitze (auch hier die Übersetzung für alle, die der Gälner Sprache nicht mächtig sind: folling = folgen, gehorchen, brav sein).

Ein ganz besonderer
Moment ist immer zur Rathausstürmung die Verleihung des Gälner Strumpfordens an eine Person, die sich in besonderer Weise um den Ort verdient gemacht hat.
In diesem Jahr wurde Frau Annelie Mai mit dem Strumpforden ausgezeichnet in Anerkennung und Würdigung ihrer Leistungen im Dienst am und für den Menschen. Über Jahrzehnte widmete sie sich mit großem Engagement der Seniorenarbeit. Von Frau Mai arrangierte Events waren nicht nur bei den Gelenauer Seniorinnen und Senioren gefragt, wie das „Vugelbeerfast“, von dem es 20 Auflagen gab. In all den Jahren hatte diese Veranstaltung nie an Beliebtheit verloren.
Danke, liebe Annelie, für deine wertvolle Arbeit!

Rathausstürmung

 

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