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Polizei

Gelenau
Ihr Bürgerpolizist vor Ort
Polizeihauptmeisterin Peggy Naumann

Betreuungsbereich und Erreichbarkeit
Adresse: Polizeistandort Ehrenfriedersdorf (Sitz im Rathaus)
Markt 1
09427 Ehrenfriedersdorf
Telefon: +49 37341 5799-11
Telefax: +49 37341 5799-18
Betreuungsbereich: Gelenau und Thum

Sprechzeiten:
dienstags 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr im Standort Ehrenfriedersdorf
 
Sollte der Polizeistandort nicht besetzt oder Ihr Bürgerpolizist nicht erreichbar sein, wenden Sie sich bitte an das Polizeirevier Annaberg.

Weiterführende Informationen dazu finden Sie auf folgender Website: https://www.polizei.sachsen.de/de/26410.htm

Bekanntmachung der Gemeinde Gelenau

Berichtigung (Ergänzung) einer Eintragung von öffentlichen Straßen in das Bestandsverzeichnis

Information über die Ergänzung der Eintragungsverfügung vom 19.11.2024 mit Eintragung auf dem Karteiblatt Nr. 29/1 für den Emil-Werner-Weg auf der Grundlage von § 54 Abs. 1 in Verbindung mit § 4 des Straßengesetzes für den Freistaat Sachsen (Sächsisches Straßengesetz -SächsStrG). Einzelheiten (z.B. Bezeichnung der Straße, Beschreibung von Anfangs- und Endpunkt, Angaben zu betroffenen Flurstücken, Straßenlänge, Angaben zu Straßenabschnitten und der Widmungsbeschränkungen) können Sie dem korrigierten Karteiblatt in der Anlage zur Eintragungsverfügung und aus der dazugehörigen Karte entnehmen. Die Eintragungsverfügung mit dem Karteiblatt und der dazugehörigen Karte liegt für die Dauer von einem Monat ab dem Tag der öffentlichen Bekanntgabe in der Gemeindeverwaltung Gelenau, Rathausplatz 1 in 09423 Gelenau, in Zimmer 212 während der Öffnungszeiten zur Einsicht für die Allgemeinheit aus.

Eintragungsverfügung
Entwurf Bestandsblatt
Karte
Karte

Vergabe von Planungsleistungen

Die Gemeinde Gelenau/Erzgeb. beabsichtigt, Planungsleistungen zum Ersatzneubau Durchlass BW 14/20/60 Louis-Riedel-Weg zu vergeben.

Der Streit um den Überhang von Baumästen und Sträuchern auf das Nachbargrundstück, um Schönheitsreparaturen zwischen Mieter und Vermieter, um Herausgabe geliehener Sachen sowie andere bürgerliche Rechtsstreitigkeiten sollen auch künftig in der Schiedsstelle geschlichtet werden. Auch für den Versuch einer gütlichen Einigung zwischen den Parteien, z.B. bei Hausfriedensbruch, Bedrohung oder Sachbeschädigung, ist die Schiedsstelle zuständig. Für diese Streitschlichtung zur Vermeidung von gerichtlichen Auseinandersetzungen sind Friedensrichter in den Schiedsstellen der Gemeinden ehrenamtlich tätig.

Frau Claudia Richter hat seit dem Jahr 2000 zahlreiche Verhandlungen als Friedensrichterin
unserer Gemeinde geführt. Mit Einfühlungsvermögen, diplomatischem Geschick, Sachlichkeit und Neutralität ist es ihr gelungen, in den meisten Fällen eine gütliche Einigung zwischen den streitenden Parteien herbeizuführen.

Mit der Wahl der Friedensrichterin für die neue Amtszeit hat Frau Richter nun Unterstützung bekommen. Frau Susanne Freifrau Karg von Bebenburg-Jungbluth wird künftig als stellvertretende Friedensrichterin aktiv sein.

Frau Richter und Frau Karg von Bebenburg-Jungbluth wurden am 22. März 2022 durch den
Gemeinderat für die Dauer von fünf Jahren in ihr Amt gewählt.

Bürgerinnen und Bürger, die in eine Konfliktsituation geraten sind, können sich an die Schiedsstelle wenden. Sie vermeiden damit selbst geldintensive und zeitaufwendige Gerichtsverfahren und tragen zur Entlastung der Gerichte bei.

Bürgermeister Knut Schreiter
bedankte sich bei Frau Richter für ihre bisherige langjährige Einsatzbereitschaft, für ihre gewissenhafte Arbeit und die unkomplizierte Zusammenarbeit.
Den beiden Friedensrichterinnen wünschte er viel Erfolg für ihre Streit schlichtende Tätigkeit.


Bild Mobilitätsketten                                         

 

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