Die Berechnung der Betriebskosten pro Platz für das Jahr 2016 ergab, dass in den Sparten Kinderkrippe/Tagespflege und Hort die gesetzlichen Mindestwerte (20 vom Hundert der Betriebskosten) mit den derzeitig geltenden Beiträgen unterschritten werden. Deshalb ist es erforderlich, eine Anpassung der Elternbeiträge ab September 2017 vorzunehmen. Bereits im Zuge der letzten Beitragserhöhung im Jahr 2016 wurde mit dem Vorstand der Initiativgruppe Kindertagesstätte "Kunterbunt" e. V. ein Konsens getroffen, dass sich die Elternbeiträge immer im unteren Bereich der gesetzlichen Beitragsspannen bewegen sollen.Im Vergleich zu den anderen Städten und Gemeinden des Landkreises ist die Kita Kunterbunt auch nach der Neufestsetzung der Elternbeiträge eine der preiswertesten Einrichtungen.
In der Gemeinderatssitzung am 23.05.2017 wurde der Beschluss zur Festsetzung der Elternbeiträge für die Bereiche Kinderkrippe/Tagespflege und Hort gefasst. Ab dem 01.09.2017 gelten in der Gemeinde Gelenau/Erzgeb. folgende ungekürzte Elternbeiträge:
Kinderkrippe/Tagespflege: 195,00 EUR
Hort: 53,00 EUR
Im Bereich des Kindergartens liegen wir im gesetzlichen Rahmen, so dass die Elternbeiträge hier nicht verändert werden müssen.
Kindergarten: 95,00 EUR
Tipp: Das sächsische Kindertagesstättengesetz sieht Absenkungen bei den Elternbeiträgen für Alleinerziehende und für Eltern mit mehreren Kindern, die gleichzeitig eine Tageseinrichtung/Tagespflegestelle besuchen, vor. Einkommensschwache Familien haben die Möglichkeit, die teilweise bzw. volle Übernahme der Elternbeitrage beim Jugendamt des Erzgebirgskreises zu beantragen. Die Leitung der Kita und die zuständige Mitarbeiterin in der Gemeindeverwaltung erteilen Ihnen dazu gern nähere Informationen.