Am 24. September 2017 wird der 19. Deutsche Bundestag gewählt. Zur öffentlichen Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Bundestagswahl im vorliegenden Amtsblatt möchten wir Ihnen noch einige ergänzende Hinweise geben.
Die Wahlbenachrichtigungskarten für die Wahl werden allen Wahlberechtigten in der Zeit vom 14. August bis 3. September 2017 durch die Deutsche Post AG zugestellt. Mitunter kann die Wahlbenachrichtigungskarte zwischen Zeitungen oder Werbeprospekte geraten. Bitte kontrollieren Sie deshalb in dieser Zeit Ihre gesamte Post, bevor Sie Zeitungen und Werbeprospekte zum Altpapier geben. In diesem Zusammenhang bitten wir unsere Einwohner, ihre Briefkästen eindeutig und vollständig zu beschriften, damit die Wahlbenachrichtigungskarte jedem Wahlberechtigten ordnungsgemäß zugestellt werdenkann.
Sie haben wieder die Möglichkeit, vorab per Briefwahl zu wählen. Für die Briefwahl benötigen Sie einen Wahlschein, den Sie in unserer Meldebehörde erhalten. Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte ist beschrieben, wie die Unterlagen für die Briefwahl zu beantragen sind.
Auch die Beantragung des Wahlscheins über das Internet ist in diesem Jahr wieder möglich. Dazu wird auf unserer Homepage www.gelenau.de der entsprechende Link platziert, der Sie zum Wahlscheinantrag führt. Noch einfacher ist es, wenn Sie den auf der Wahlbenachrichtigungskarte aufgedruckten QR-Code mit Smartphone oder Tablet-PC einscannen. Sie landen dann gleich auf der Antragsseite für den Internetwahlschein auf unserer Homepage. Das Ausfüllen des Online-Wahlscheinantrages ist ganz einfach. Durch Plausibilitätsprüfungen können während der Eingabe keine Fehler passieren.
Die Briefwahlunterlagen werden Ihnen nach der Beantragung baldmöglichst zugestellt. Bitte bedenken Sie aber bei der Antragstellung die Postlaufzeiten für die Zustellung und Rücksendung. Sollten Sie sich vorübergehend an einem anderen Ort aufhalten oder im Urlaub sein, können wir Ihnen die Wahlunterlagen auch an eine andere als Ihre Wohnadresse (z. B. Urlaubsadresse) schicken.
Sie können mit Briefwahl aber auch sofort bei Beantragung an Ort und Stelle im Rathaus wählen.