Gemeindeverwaltung · Rathausplatz 1 · 09423 Gelenau/Erzgebirge   phone +49 37297 84960    mail  Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

   

    

Vergabe von Planungsleistungen

Die Gemeinde Gelenau/Erzgeb. beabsichtigt, Planungsleistungen zum Ersatzneubau Durchlass BW 14/20/60 Louis-Riedel-Weg zu vergeben.

Bekanntmachung der Gemeinde Gelenau

Berichtigung (Ergänzung) einer Eintragung von öffentlichen Straßen in das Bestandsverzeichnis

Information über die Ergänzung der Eintragungsverfügung vom 19.11.2024 mit Eintragung auf dem Karteiblatt Nr. 29/1 für den Emil-Werner-Weg auf der Grundlage von § 54 Abs. 1 in Verbindung mit § 4 des Straßengesetzes für den Freistaat Sachsen (Sächsisches Straßengesetz -SächsStrG). Einzelheiten (z.B. Bezeichnung der Straße, Beschreibung von Anfangs- und Endpunkt, Angaben zu betroffenen Flurstücken, Straßenlänge, Angaben zu Straßenabschnitten und der Widmungsbeschränkungen) können Sie dem korrigierten Karteiblatt in der Anlage zur Eintragungsverfügung und aus der dazugehörigen Karte entnehmen. Die Eintragungsverfügung mit dem Karteiblatt und der dazugehörigen Karte liegt für die Dauer von einem Monat ab dem Tag der öffentlichen Bekanntgabe in der Gemeindeverwaltung Gelenau, Rathausplatz 1 in 09423 Gelenau, in Zimmer 212 während der Öffnungszeiten zur Einsicht für die Allgemeinheit aus.

Eintragungsverfügung
Entwurf Bestandsblatt
Karte
Karte

Polizei

Gelenau
Ihr Bürgerpolizist vor Ort
Polizeihauptmeisterin Peggy Naumann

Betreuungsbereich und Erreichbarkeit
Adresse: Polizeistandort Ehrenfriedersdorf (Sitz im Rathaus)
Markt 1
09427 Ehrenfriedersdorf
Telefon: +49 37341 5799-11
Telefax: +49 37341 5799-18
Betreuungsbereich: Gelenau und Thum

Sprechzeiten:
dienstags 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr im Standort Ehrenfriedersdorf
 
Sollte der Polizeistandort nicht besetzt oder Ihr Bürgerpolizist nicht erreichbar sein, wenden Sie sich bitte an das Polizeirevier Annaberg.

Weiterführende Informationen dazu finden Sie auf folgender Website: https://www.polizei.sachsen.de/de/26410.htm

Am 24. September 2017 wird der 19. Deutsche Bundestag gewählt. Zur öffentlichen Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Bundestagswahl im vorliegenden Amtsblatt möchten wir Ihnen noch einige ergänzende Hinweise geben.

Die Wahlbenachrichtigungskarten für die Wahl werden allen Wahlberechtigten in der Zeit vom 14. August bis 3. September 2017 durch die Deutsche Post AG zugestellt. Mitunter kann die Wahlbenachrichtigungskarte zwischen Zeitungen oder Werbeprospekte geraten. Bitte kontrollieren Sie deshalb in dieser Zeit Ihre gesamte Post, bevor Sie Zeitungen und Werbeprospekte zum Altpapier geben. In diesem Zusammenhang bitten wir unsere Einwohner, ihre Briefkästen eindeutig und vollständig zu beschriften, damit die Wahlbenachrichtigungskarte jedem Wahlberechtigten ordnungsgemäß zugestellt werdenkann.

Sie haben wieder die Möglichkeit, vorab per Briefwahl zu wählen. Für die Briefwahl benötigen Sie einen Wahlschein, den Sie in unserer Meldebehörde erhalten. Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte ist beschrieben, wie die Unterlagen für die Briefwahl zu beantragen sind.

Auch die Beantragung des Wahlscheins über das Internet ist in diesem Jahr wieder möglich. Dazu wird auf unserer Homepage www.gelenau.de der entsprechende Link platziert, der Sie zum Wahlscheinantrag führt. Noch einfacher ist es, wenn Sie den auf der Wahlbenachrichtigungskarte aufgedruckten QR-Code mit Smartphone oder Tablet-PC einscannen. Sie landen dann gleich auf der Antragsseite für den Internetwahlschein auf unserer Homepage. Das Ausfüllen des Online-Wahlscheinantrages ist ganz einfach. Durch Plausibilitätsprüfungen können während der Eingabe keine Fehler passieren.

Die Briefwahlunterlagen werden Ihnen nach der Beantragung baldmöglichst zugestellt. Bitte bedenken Sie aber bei der Antragstellung die Postlaufzeiten für die Zustellung und Rücksendung. Sollten Sie sich vorübergehend an einem anderen Ort aufhalten oder im Urlaub sein, können wir Ihnen die Wahlunterlagen auch an eine andere als Ihre Wohnadresse (z. B. Urlaubsadresse) schicken.

Sie können mit Briefwahl aber auch sofort bei Beantragung an Ort und Stelle im Rathaus wählen.

 

wahlen

Kontakt zu uns

Gemeindeverwaltung Gelenau
Rathausplatz 1
09423 Gelenau/Erzgebirge

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fax  +49 37297 849640
mail  gemeinde@gelenau.de

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Donnerstag  8.15 - 12.00 Uhr
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Freitag  8.15 - 12.00 Uhr

 

 
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