Gemeindeverwaltung · Rathausplatz 1 · 09423 Gelenau/Erzgebirge   phone +49 37297 84960    mail  Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

   

    
Kontakt

Gemeindeverwaltung Gelenau
Kulturamt
Nancy Müller   
Rathausplatz 1
09423 Gelenau/Erzgeb.

phone (+49) 37297 849614
fax  (+49) 37297 849640     
mail  Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

Öffentliche Bekanntmachung der Durchführung der Wahl zum Gemeinderat in der Gemeinde Gelenau/Ergeb.
am 09. Juni 2024

 

Formulare für Wahlvorschläge

Pflichtunterlagen gemäß § 16 SächsKomWO

Parteien

Mitgliedschaftlich organisierte Wählervereinigungen

Nicht mitgliedschaftlich organisierte Wählervereinigung

 

Optional bzw. bei Bedarf einzureichende Unterlagen gemäß § 16 SächsKomWO

 

___________________________________________________________________________________________________________________

 

 
Bekanntmachung über das Widerspruchsrecht von Wahlberechtigten hinsichtlich der Weitergabe ihrer Daten an Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen

Meldebehörden sind nach § 50 Abs. 1 des Bundesmeldegesetzes (BMG) vom 3. Mai 2015 (BGBl. L S 1084), zuletzt geändert durch Art. 11 Abs. 4 des Gesetzes vom 18. Juli 2017 (BGBl. L S. 2745, befugt, Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen in den sechs der Wahl vorangehenden Monaten Auskunft aus dem Melderegister über bestimmte Daten (Familienname, Vornamen unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamens, ggf. Doktorgrad und derzeitige Anschriften) zu geben.

Im Hinblick auf die am 09.06.2024 stattfindenden Europaparlaments- und Kommunalwahlen sowie der am 01.09.2024 stattfindenden Landtagswahl wird darauf hingewiesen, dass Wahlberechtigte nach § 50 Abs. 5 in Verbindung mit § 50 Abs. 1 BMG das Recht haben, dieser Weitergabe ihrer Daten zu widersprechen. Der Widerspruch kann schriftlich bei der Meldebehörde eingelegt werden. Er ist von keinen Voraussetzungen abhängig, braucht nicht begründet zu werden und gilt bis zu einer gegenteiligen Erklärung gegenüber der Meldebehörde unbefristet.

 

 

Kontakt zu uns

Gemeindeverwaltung Gelenau
Rathausplatz 1
09423 Gelenau/Erzgebirge

phone  +49 37297 84960
fax  +49 37297 849640
mail  gemeinde@gelenau.de

facebook  Gemeinde Gelenau Erzgebirge
instagram  gemeinde.gelenau

Sprechzeiten Gemeindeverwaltung

Dienstag  8.15 - 12.00 Uhr
13.00 - 18.00 Uhr
Donnerstag  8.15 - 12.00 Uhr
13.00 - 17.00 Uhr
Freitag  8.15 - 12.00 Uhr

 

 
tourismus erzgebirgezwoenitztal greifensteiinegreifensteine
                  

Diese Website benutzt Cookies. Wenn Sie die Website weiter nutzen, stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Mehr Informationen finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.