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Polizei

Gelenau
Ihr Bürgerpolizist vor Ort
Polizeihauptmeisterin Peggy Naumann

Betreuungsbereich und Erreichbarkeit
Adresse: Polizeistandort Ehrenfriedersdorf (Sitz im Rathaus)
Markt 1
09427 Ehrenfriedersdorf
Telefon: +49 37341 5799-11
Telefax: +49 37341 5799-18
Betreuungsbereich: Gelenau und Thum

Sprechzeiten:
dienstags 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr im Standort Ehrenfriedersdorf
 
Sollte der Polizeistandort nicht besetzt oder Ihr Bürgerpolizist nicht erreichbar sein, wenden Sie sich bitte an das Polizeirevier Annaberg.

Weiterführende Informationen dazu finden Sie auf folgender Website: https://www.polizei.sachsen.de/de/26410.htm

Bekanntmachung der Gemeinde Gelenau

Berichtigung (Ergänzung) einer Eintragung von öffentlichen Straßen in das Bestandsverzeichnis

Information über die Ergänzung der Eintragungsverfügung vom 19.11.2024 mit Eintragung auf dem Karteiblatt Nr. 29/1 für den Emil-Werner-Weg auf der Grundlage von § 54 Abs. 1 in Verbindung mit § 4 des Straßengesetzes für den Freistaat Sachsen (Sächsisches Straßengesetz -SächsStrG). Einzelheiten (z.B. Bezeichnung der Straße, Beschreibung von Anfangs- und Endpunkt, Angaben zu betroffenen Flurstücken, Straßenlänge, Angaben zu Straßenabschnitten und der Widmungsbeschränkungen) können Sie dem korrigierten Karteiblatt in der Anlage zur Eintragungsverfügung und aus der dazugehörigen Karte entnehmen. Die Eintragungsverfügung mit dem Karteiblatt und der dazugehörigen Karte liegt für die Dauer von einem Monat ab dem Tag der öffentlichen Bekanntgabe in der Gemeindeverwaltung Gelenau, Rathausplatz 1 in 09423 Gelenau, in Zimmer 212 während der Öffnungszeiten zur Einsicht für die Allgemeinheit aus.

Eintragungsverfügung
Entwurf Bestandsblatt
Karte
Karte

Vergabe von Planungsleistungen

Die Gemeinde Gelenau/Erzgeb. beabsichtigt, Planungsleistungen zum Ersatzneubau Durchlass BW 14/20/60 Louis-Riedel-Weg zu vergeben.

Haben Sie Ihren Hund angemeldet?
Für alle Hundehalter besteht die Pflicht zur steuerlichen Anund Abmeldung ihrer Hunde. Wer im Gemeindegebiet einen über 3 Monate alten Hund hält, hat die Pflicht, dies innerhalb von 2 Wochen der Gemeinde anzuzeigen. Wird ein Hund veräußert, kann bei der Abmeldung Name und Anschrift des Erwerbers angegeben werden.
Wer diesen Verpflichtungen nicht nachkommt, handelt ordnungswidrig. Dies kann mit einer Geldbuße bis zu 10.000,00 EUR geahndet werden.

Der Hundehalter muss die von ihm gehaltenen, außerhalb des von ihm bewohnten Hauses
und des umfriedeten Grundbesitzes laufenden anzeigepflichtigen Hunde mit einer gültigen und sichtbar befestigten Hundesteuermarke versehen.
Nach der Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in der Gemeinde Gelenau beträgt die Steuer ab 1. Januar 2003 für jeden im Gemeindegebiet gehaltenen über 3 Monate alten Hund jährlich 40,00 EUR. Hält ein Hundehalter im Gemeindegebiet mehrere Hunde, so beträgt der Steuersatz für den zweiten und jeden weiteren Hund 65,00 EUR/Hund. Der Steuersatz für das Halten gefährlicher Hunde beträgt im Kalenderjahr für den ersten Hund
320,00 EUR, für jeden weiteren Hund 520,00 EUR.

Vortrag Dr.T                                        

 

Kontakt zu uns

Gemeindeverwaltung Gelenau
Rathausplatz 1
09423 Gelenau/Erzgebirge

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fax  +49 37297 849640
mail  gemeinde@gelenau.de

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Sprechzeiten Gemeindeverwaltung

Dienstag  8.15 - 12.00 Uhr
13.00 - 18.00 Uhr
Donnerstag  8.15 - 12.00 Uhr
13.00 - 17.00 Uhr
Freitag  8.15 - 12.00 Uhr

 

 
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