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Polizei

Gelenau
Ihr Bürgerpolizist vor Ort
Polizeihauptmeisterin Peggy Naumann

Betreuungsbereich und Erreichbarkeit
Adresse: Polizeistandort Ehrenfriedersdorf (Sitz im Rathaus)
Markt 1
09427 Ehrenfriedersdorf
Telefon: +49 37341 5799-11
Telefax: +49 37341 5799-18
Betreuungsbereich: Gelenau und Thum

Sprechzeiten:
dienstags 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr im Standort Ehrenfriedersdorf
 
Sollte der Polizeistandort nicht besetzt oder Ihr Bürgerpolizist nicht erreichbar sein, wenden Sie sich bitte an das Polizeirevier Annaberg.

Weiterführende Informationen dazu finden Sie auf folgender Website: https://www.polizei.sachsen.de/de/26410.htm

Bekanntmachung der Gemeinde Gelenau

Berichtigung (Ergänzung) einer Eintragung von öffentlichen Straßen in das Bestandsverzeichnis

Information über die Ergänzung der Eintragungsverfügung vom 19.11.2024 mit Eintragung auf dem Karteiblatt Nr. 29/1 für den Emil-Werner-Weg auf der Grundlage von § 54 Abs. 1 in Verbindung mit § 4 des Straßengesetzes für den Freistaat Sachsen (Sächsisches Straßengesetz -SächsStrG). Einzelheiten (z.B. Bezeichnung der Straße, Beschreibung von Anfangs- und Endpunkt, Angaben zu betroffenen Flurstücken, Straßenlänge, Angaben zu Straßenabschnitten und der Widmungsbeschränkungen) können Sie dem korrigierten Karteiblatt in der Anlage zur Eintragungsverfügung und aus der dazugehörigen Karte entnehmen. Die Eintragungsverfügung mit dem Karteiblatt und der dazugehörigen Karte liegt für die Dauer von einem Monat ab dem Tag der öffentlichen Bekanntgabe in der Gemeindeverwaltung Gelenau, Rathausplatz 1 in 09423 Gelenau, in Zimmer 212 während der Öffnungszeiten zur Einsicht für die Allgemeinheit aus.

Eintragungsverfügung
Entwurf Bestandsblatt
Karte
Karte

Veröffentlichung zum Vorentwurf des Bebauungsplanes „Sondergebiet PV-Freiflächenanlage – Flurstück 1

Der Gemeinderat der Gemeinde Gelenau hat in seiner Sitzung am 11.02.2025 mit Beschluss-Nr: 010/2025 den Vorentwurf des Bebauungsplanes „Sondergebiet PV-Freiflächenanlage – Flurstück 1209“ in der Fassung vom Januar 2025 mit Begründung u. Umweltbericht gebilligt und die frühzeitige Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durch Veröffentlichung der Unterlagen im Internet sowie zusätzlich eine frühzeitige öffentliche Auslegung beschlossen. Alle weiteren Informationen können den Anlagen entnommen werden.

Bekanntachung Vorentwurf
Planzeichnung Vorentwurf
Begründung Vorentwurf

Im Rahmen der Vorbereitung der 750-Jahr-Feier wurde auch zum Gemeindewappen beraten.

Bereits 1939 hatte der Reichsstatthalter der Gemeinde Gelenau das Recht verliehen, ein Wappen zu führen. Von dieser Wappenfassung liegt auch eine farbige Wappenzeichnung im Sächsischen Hauptstaatsarchiv vor.

Die Gemeindevertretung hatte 1990 aus heute nicht mehr nachvollziehbaren Gründen ein gegenüber dem ursprünglichen Wappen farblich und gestalterisch verändertes Wappen sowie eine Gemeindeflagge angenommen. Obwohl die erforderliche Stellungnahme des Sächsischen Staatsarchivs zum veränderten Wappen damals eher ablehnend als zustimmend war und die Flagge in den sächsischen Farben weiß-grün für Gemeinden als ungünstig bewertet wurde, genehmigte das Landratsamt Annaberg das neue Wappen und die Flagge.

Nunmehr wurde angeregt und durch den Gemeinderat nach eingehender Beratung mit Herrn Dr. Tautenhahn beschlossen, das historische Gemeindewappen von 1939 aufleben zu lassen und das Genehmigungsverfahren dazu in Gang zu setzen. Der Ortschronist hatte grundlegende Fehler in der Darstellung des Schönbergschen Löwen im derzeitigen Wappen nachgewiesen und darauf verwiesen, dass im jetzigen Wappen die heraldischen Farbregeln missachtet wurden.

Das zur Genehmigung vorgelegte Wappen und die Flagge werden wie folgt beschrieben:
Blasonierung des Wappens (Wappenbeschreibung):
Geteilt und halbgespalten; oben in Silber wachsender roter Löwe; vorn unten in Rot zwei schräggekreuzte goldene Garnspulen; hinten unten in Gold rote Pflugschar.
Flaggenbeschreibung:
Die Flagge der Gemeinde Gelenau/Erzgeb. ist gelb-rot gestreift und mittig mit dem Gemeindewappen belegt.

Die zustimmende Stellungnahme des Sächsischen Staatsarchivs zum Aufleben des Wappens von 1939 liegt bereits vor.

Die Darstellung der Metalle Gold und Silber im Druckverfahren ist durch die Zugabe von Pigmenten möglich. In der digitalen Darstellung sind die Metalle heute allgemein üblich durch Gelb und Weiß wiederzugeben, eine Graustufung zur Darstellung von Silber wie im Bild von 1939 ist unüblich. Wappen und Flagge wurden in folgender Form bei den Genehmigungsbehörden beantragt:

Bild Mobilitätsketten                                         

 

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