Im Rahmen der Vorbereitung der 750-Jahr-Feier wurde auch zum Gemeindewappen beraten.
Bereits 1939 hatte der Reichsstatthalter der Gemeinde Gelenau das Recht verliehen, ein Wappen zu führen. Von dieser Wappenfassung liegt auch eine farbige Wappenzeichnung im Sächsischen Hauptstaatsarchiv vor.
Die Gemeindevertretung hatte 1990 aus heute nicht mehr nachvollziehbaren Gründen ein gegenüber dem ursprünglichen Wappen farblich und gestalterisch verändertes Wappen sowie eine Gemeindeflagge angenommen. Obwohl die erforderliche Stellungnahme des Sächsischen Staatsarchivs zum veränderten Wappen damals eher ablehnend als zustimmend war und die Flagge in den sächsischen Farben weiß-grün für Gemeinden als ungünstig bewertet wurde, genehmigte das Landratsamt Annaberg das neue Wappen und die Flagge.
Nunmehr wurde angeregt und durch den Gemeinderat nach eingehender Beratung mit Herrn Dr. Tautenhahn beschlossen, das historische Gemeindewappen von 1939 aufleben zu lassen und das Genehmigungsverfahren dazu in Gang zu setzen. Der Ortschronist hatte grundlegende Fehler in der Darstellung des Schönbergschen Löwen im derzeitigen Wappen nachgewiesen und darauf verwiesen, dass im jetzigen Wappen die heraldischen Farbregeln missachtet wurden.
Das zur Genehmigung vorgelegte Wappen und die Flagge werden wie folgt beschrieben:
Blasonierung des Wappens (Wappenbeschreibung):
Geteilt und halbgespalten; oben in Silber wachsender roter Löwe; vorn unten in Rot zwei schräggekreuzte goldene Garnspulen; hinten unten in Gold rote Pflugschar.
Flaggenbeschreibung:
Die Flagge der Gemeinde Gelenau/Erzgeb. ist gelb-rot gestreift und mittig mit dem Gemeindewappen belegt.
Die zustimmende Stellungnahme des Sächsischen Staatsarchivs zum Aufleben des Wappens von 1939 liegt bereits vor.
Die Darstellung der Metalle Gold und Silber im Druckverfahren ist durch die Zugabe von Pigmenten möglich. In der digitalen Darstellung sind die Metalle heute allgemein üblich durch Gelb und Weiß wiederzugeben, eine Graustufung zur Darstellung von Silber wie im Bild von 1939 ist unüblich. Wappen und Flagge wurden in folgender Form bei den Genehmigungsbehörden beantragt: