Gemeindeverwaltung · Rathausplatz 1 · 09423 Gelenau/Erzgebirge   phone +49 37297 84960    mail  Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

   

    
Kontakt Gemeinde

Gemeindeverwaltung Gelenau
Hauptamt
Jolina Drechsel
Rathausplatz 1
09423 Gelenau/Erzgeb.

Tel.: (+49) 37297 849611
Fax: (+49) 37297 849640
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Beschlüsse 2024

Beschlüsse vom 23.04.2024

Beschluss Nr. 011/2024
Der Gemeinderat beschließt, dass Herr Torsten Steidten zum 23.04.2024 vom Amt als Gemeinderatsmitglied ausscheidet. Es wird festgestellt, dass die Voraussetzungen nach § 34 Abs. 1 S. 1 HS 1 i.V.m. § 31 Abs. 1 SächsGemO nicht mehr vorliegen.
Ergebnis der Abstimmung: 13 Ja-Stimmen, keine Gegenstimme, keine Stimmenthaltung, eine Befangenheit

Beschluss Nr. 012/2024

Der Gemeinderat stellt fest, dass zwar ein Ablehnungsgrund nach § 18 Abs. 1 SächsGemO und kein Hinderungsgrund nach § 32 Abs. 1 SächsGemO gegeben ist, aber beschließt, dass Frau Monika Sperling zum 23.04.2024 als erste Ersatzperson für den Wahlvorschlag der LINKE an Stelle von Herrn Torsten Steidten in den Gemeinderat der Gemeinde Gelenau/Erzgeb. gemäß § 34 Abs. 2 SächsGemO nachrückt.
Ergebnis der Abstimmung: 13 Ja-Stimmen, keine Gegenstimme, keine Stimmenthaltung

Beschluss Nr. 013/2024

Der Gemeinderat wählt Frau Monika Sperling zum 23.04.2024 als Stellvertreterin für die Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes „Wilischthal“.
Ergebnis der Abstimmung: 13 Ja-Stimmen, keine Gegenstimme, eine Stimmenthaltung

Beschluss Nr. 014/2024

Die Haushaltpläne werden, wie in der Vorlage ausgewiesen, bestätigt. Erstmals erfolgt bei den Einrichtungen eine getrennte Planung nach Gebäuden. Der Eigenanteil an den Betriebskosten wird erbracht durch:
Renovierung von Gruppenzimmern/ Arbeitseinsätze bei Gestaltung der Außenanlagen/
Durchführung des öffentlichen Kinderfestes sowie weiterer Veranstaltungen / Unterstützung der Gemeindeverwaltung bei der Durchführung der Seniorenweihnachtsfeier/dem Basteln der Geschenke für die Seniorenweihnachtsfeier - finanzieller Wert 18.360,00 €. Die Initiativgruppe Kindertagesstätte "Kita Kunterbunt" e.V. hat der Gemeindeverwaltung Gelenau/Erzgeb. per 30.06.2024 eine Plan-Ist-Abrechnung und monatlich (bis 10. des Folgemonats) eine Übersicht über die Auslastung der Einrichtung und über den Einsatz des päd. Personals vorzulegen. Die Rahmenvereinbarung zur Aufbringung der Betriebskosten (Einrichtungen) und die Vereinbarung zur Finanzierung der Tagespflegestelle werden entsprechend der bestätigten Haushaltpläne für das Jahr 2024 ausgefertigt.
Die Initiativgruppe Kindertagesstätte „Kita Kunterbunt“ e.V. wird aufgefordert, die finanziellen Mittel äußerst sparsam einzusetzen. Unvorhergesehene Ausgaben sind mit der Gemeindeverwaltung Gelenau/Erzgeb. im Vorfeld abzusprechen.
Ergebnis der Abstimmung: 10 Ja-Stimmen, 3 Gegenstimmen, eine Stimmenthaltung

Beschluss Nr. 015/2024

Der Gemeinderat beschließt die Änderung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit, gültig ab 1. Juli 2024.
Ergebnis der Abstimmung: 11 Ja-Stimmen, 3 Gegenstimmen, keine Stimmenthaltung

Beschluss Nr. 016/2024

Der Gemeinderat beschließt die Zahlung einer Zuwendung in Höhe von 6.587,00 EUR in Form einer Pauschalförderung für das Jahr 2024 an den BSV Gelenau e.V..
Ergebnis der Abstimmung: 13 Ja-Stimmen, keine Gegenstimme, eine Stimmenthaltung

Beschluss Nr. 017/2024
Der Gemeinderat beschließt die Zahlung einer Zuwendung in Höhe von 5.939,00 EUR in Form einer Pauschalförderung für das Jahr 2024 an den LV 90 Erzgebirge e.V..
Ergebnis der Abstimmung: 13 Ja-Stimmen, keine Gegenstimme, eine Stimmenthaltung

Beschluss Nr. 018/2024
Der Gemeinderat beschließt die Zahlung einer Zuwendung in Höhe von 4.974,00 EUR in Form einer Pauschalförderung für das Jahr 2024 an den RSK „Jugendkraft 1898“ Gelenau e.V..
Ergebnis der Abstimmung: 13 Ja-Stimmen, keine Gegenstimme, eine Stimmenthaltung

Beschluss Nr. 019/2024
1. Mit der Grundsteuerreform werden sich sämtliche Grundsteuermessbeträge im Gebiet der Gemeinde Gelenau/Erzgeb. verändern. Deshalb wird die Gemeinde ihre Grundsteuerhebesätze überprüfen und zum 1. Januar 2025 anpassen. Der Gemeinderat bekennt sich ausdrücklich zum Ziel einer aufkommensneutralen Grundsteuerreform. Das gemeindliche Grundsteueraufkommen im Jahr 2025 soll durch die Reform auf dem Niveau des Jahres 2024 stabil gehalten werden. Die Aufkommensneutralität kann allerdings nicht für das einzelne Steuerobjekt bzw. den Steuerschuldner gewährleistet werden. Einige Grundstückseigentümer werden eine höhere Grundsteuer zahlen, andere weniger Grundsteuer. Entscheidend ist die Wertentwicklung des Grundstücks im Vergleich zu den übrigen Grundstücken innerhalb der Gemeinde.
2. Die Verwaltung wird gebeten, - im dritten Quartal 2024 über die vorläufigen Erkenntnisse aus der Gesamtheit der bis dahin ergangenen neuen Grundsteuermessbescheide zu informieren und eine erste Orientierung zur Entwicklung der Grundsteuerhebesätze für das Jahr 2025 zu geben und - im vierten Quartal 2024 entsprechende Vorschläge über die neu festzulegenden Hebesätze auf aktualisierter Berechnungsgrundlage zu unterbreiten, denen nachvollziehbare Berechnungen zugrunde liegen. Die rechnerisch aufkommensneutralen Hebesätze für die Grundsteuer 2025 sind transparent zu machen.
Ergebnis der Abstimmung: 12 Ja-Stimmen, 2 Gegenstimmen, keine Stimmenthaltung

Beschluss Nr. 020/2024

Der Gemeinderat beschließt den Arbeitsplan für das 2. Halbjahr 2024.
Ergebnis der Abstimmung: 13 Ja-Stimmen, eine Gegenstimme, keine Stimmenthaltung

Beschlüsse Nr. 021/2024 – 023/2024
Der Gemeinderat beschließt zu nicht öffentlichen Angelegenheiten.

Beschlüsse vom 30.01.2024

Beschluss Nr. 001/2024
Der Gemeinderat beschließt den vorgelegten Jahresabschluss der Gemeinde Gelenau zum 31.12.2022 in der von Falk Slomiany & Koll. GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, geprüften Fassung mit folgendem Stand:

Ergebnisrechnung in €
Ordentliche Erträge                                                                                        7.445.684,10
Ordentliche Aufwendungen                                                                            7.096.103,40
Ordentliches Ergebnis                                                                                       349.580,70
Außerordentliche Erträge                                                                                  242.500,63
Außerordentliche Aufwendungen                                                                      230.849,92
Sonderergebnis                                                                                                   11.650,71
Gesamtergebnis                                                                                              361.231,41

Bestandsentwicklung der liquiden Mittel in €
Anfangsbestand per 01.01.2022                                                                    2.361.668,67
Zahlungsmittelsaldo aus laufender Verwaltungstätigkeit                                  428.079,58
Zahlungsmittelsaldo aus Investitionstätigkeit                                               -1.075.770,96
Saldo aus haushaltsunwirksamen Vorgängen                                                -115.886,84
Endbestand an liquiden Mitteln per 31.12.2022                                            1.598.090,45
Veränderung des Bestandes an Zahlungsmitteln im Haushaltsjahr        -763.578,22

Der Jahresabschluss 2022 schließt zum Stichtag 31.12.2022 mit einer Bilanzsumme von 47.731.137,81 € ab.
Das Basiskapital beträgt zum Stichtag 31.12.2022 32.638.032,58 €.

Der Überschuss aus dem Sonderergebnis wird der Rücklage aus Überschüssen des Sonderergebnisses und der Überschuss aus dem ordentlichen Ergebnis der ordentlichen Rücklage zugeführt.
Ergebnis der Abstimmung: 15 Ja-Stimmen, eine Gegenstimme, keine Stimmenthaltung

Beschluss Nr. 002/2024

Der Gemeinderat beschließt den Verzicht der Aufstellung eines Gesamtabschlusses nach § 88b SächsGemO zum 31.12.2024.
Ergebnis der Abstimmung: 14 Ja-Stimmen, 2 Gegenstimmen, keine Stimmenthaltung

Beschluss Nr. 003/2024
Der Gemeinderat beschließt, folgende polizeiliche Vollzugsaufgaben an Frau Jolina Drechsel und Frau Bärbel Meyer zu übertragen:
1. Vollzug von Satzungen und Polizeiverordnungen der Orts- und Kreispolizeibehörden,
2. Vollzug der Vorschriften zum Schutz von öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen,Kinderspielplätzen sowie anderen dem öffentlichen Nutzen dienen den Anlagen und Einrichtungen
    gegen Beschädigung, Verunreinigung und missbräuchliche Benutzung,

3. Vollzug der Vorschriften über den ruhenden Verkehr,
4. Vollzug der Vorschriften über die Sondernutzung an öffentlichen Straßen,
5. Vollzug der Vorschriften über das Verbot des Behandelns, Lagerns und Ablagerns von Abfällen sowie über die Beseitigung pflanzlicher Abfälle außerhalb dafür zugelassener Anlagen,
6. Vollzug der Vorschriften über das Reisegewerbe und das Marktwesen,
7. Vollzug der §§ 3 bis 9 des Sächsischen Ladenöffnungsgesetzes vom 1. Dezember 2010 (SächsGVBl. S. 338), das zuletzt durch das Gesetz vom 5. November 2020 (SächsGVBl. S. 589)
    geändert worden ist,

8. Vollzug des Sächsischen Gaststättengesetzes vom 3. Juli 2011 (SächsGVBl. S. 198), das zuletzt durch Artikel 27 des Gesetzes vom 26. April 2018 (SächsGVBl. S. 198) geändert worden
    ist, und

9. Vollzug der Vorschriften zum Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden

Die Zuständigkeiten des Polizeivollzugsdienstes bleiben unberührt.

Die Übertragung tritt mit erfolgter öffentlicher Bekanntmachung in Kraft.
Ergebnis der Abstimmung: 15 Ja-Stimmen, keine Gegenstimme, eine Stimmenthaltung

Beschluss Nr. 004/2024
Der Gemeinderat beschließt die Anberaumung einer Einwohnerversammlung für Dienstag, den 24. September 2024 um 18:00 Uhr, im Volkshaus Gelenau, Ernst-Thälmann-Straße 14, vorbehaltlich der Zustimmung des neu gewählten Gemeinderates.
Ergebnis der Abstimmung: 14 Ja-Stimmen, eine Gegenstimme, eine Stimmenthaltung

Beschluss Nr. 005/2024
Der Gemeinderat der Gemeinde Gelenau billigt den Vorentwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Gelenau mit Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom Januar 2024 und beschließt gemäß § 3 Abs. 1 BauGB die Veröffentlichung der Unterlagen im Internet (Internetseite der Gemeinde und im Zentralen Internetportal des Landes) sowie zusätzlich eine frühzeitige öffentliche Auslegung.
Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 1 BauGB frühzeitig zu beteiligen.
Ergebnis der Abstimmung: 13 Ja-Stimmen, 2 Gegenstimmen, eine Stimmenthaltung

Beschluss Nr. 006/2024

Der Gemeinderat beschließt, zum Bauvorhaben das Einvernehmen zu erteilen.
Ergebnis der Abstimmung: 13 Ja-Stimmen, eine Gegenstimme, 2 Stimmenthaltungen

Beschluss Nr. 007/2024
Der Gemeinderat beschließt, zum Bauvorhaben das Einvernehmen zu erteilen.
Ergebnis der Abstimmung: 11 Ja-Stimmen, 5 Gegenstimmen, keine Stimmenthaltung

Beschluss Nr. 008/2024

Der Gemeinderat beschließt, den Auftrag für die Mahd der gemeindeeigenen Grünflächen im Jahr 2024 an das Unternehmen Druckerei Baldauf, Gelenau, mit einer Auftragssumme von 23.426,04 € zu vergeben.
Ergebnis der Abstimmung: 13 Ja-Stimmen, eine Gegenstimme, eine Stimmenthaltung, eine Befangenheit

Beschluss Nr. 009/2024
Der Beschluss wurde nicht gefasst.

Beschluss Nr. 010/2024
Der Gemeinderat berät zum Entwurf der Ergänzungssatzung „Hauptstraße 2023“ einschließlich der Begründung in der Fassung vom 06.11.2023 mit redaktionellen Änderungen in der Gemeinde Drebach, Erzgebirgskreis und stellt fest, dass die Belange der Gemeinde Gelenau durch diese Planung nicht berührt werden.
Ergebnis der Abstimmung: 16 Ja-Stimmen, keine Gegenstimme, keine Stimmenthaltung

Kontakt zu uns

Gemeindeverwaltung Gelenau
Rathausplatz 1
09423 Gelenau/Erzgebirge

phone  +49 37297 84960
fax  +49 37297 849640
mail  gemeinde@gelenau.de

facebook  Gemeinde Gelenau Erzgebirge
instagram  gemeinde.gelenau

Sprechzeiten Gemeindeverwaltung

Dienstag  8.15 - 12.00 Uhr
13.00 - 18.00 Uhr
Donnerstag  8.15 - 12.00 Uhr
13.00 - 17.00 Uhr
Freitag  8.15 - 12.00 Uhr

 

 
tourismus erzgebirgezwoenitztal greifensteiinegreifensteine
                  

Diese Website benutzt Cookies. Wenn Sie die Website weiter nutzen, stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Mehr Informationen finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.